brauche Rat -  Umzug 300km, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gericht

sector

Neues Mitglied
Hallo an alle!

Ich bin neu hier und hoffe auf viele konstruktive Antworten und Hilfestellungen bei unserem Problem. Vorab danke für die Geduld beim lesen!! Hier zunächst ein kurzer Abriss, um was es überhaupt geht:

Meine Partnerin ist seit 1996 von ihrem Exmann getrennt. Aus dieser Ehe entstand ihr Sohn, der jetzt 10 1/2 Jahre alt ist und schon immer bei meiner Freundin wohnt. Aus einer nachfolgenden Partnerschaft hat sie noch eine Tochter, jetzt fast 7 Jahre alt. Zudem bekommt meine Freundin im Januar noch ein Baby von mir ;-)))))))
Wir führen momentan noch eine Fernbeziehung über 300 km und wollen dies nun Ende Juli 2005 ändern. Meine Freundin arbeitet von zu Hause per Internet, ich habe eine sichere Festanstellung – deswegen dachten wir uns, es wäre zwecks der Absicherung besser, zu mir zu ziehen. Die Tochter wird im Herbst eingeschult – der Sohn kommt von der Grund- auf die Realschule – also auch hier ergibt sich sowieso eine neuer Lebensabschnitt auch wenn natürlich der Umzug für meine drei (vier) Süssen ein großer Schritt ist.

Hier beginnt nun die Problematik. Der Vater ihres Sohnes (gem. Sorgerecht – 14 Tage-Regelung) möchte mit allen Mitteln diesen Umzug verhindern. Im Februar 2005 haben wir ihn und seine neue Partnerin darüber informiert und gleichzeitig vorgeschlagen, das wir ihm alle 14 Tage auf halbem Weg der Fahrtstrecke (Hin- und Rückweg) entgegenkommen um den Sohn zu seinem Besuchswochenende zu bringen. Zudem stellen wir uns vor, den Sohn in den Ferien verstärkt zum Vater zu lassen. Auf dieses Gespräch gab es einen Jugendamttermin im April und dann haben wir nichts mehr von ihm gehört. Meine Freundin hat mehrfach versucht mit ihrem Exmann zu reden, da die Situation für ihren Sohn natürlich schwierig ist. Der Sohn bekommt seitdem vom Vater Angst eingeredet, weil der ihm sagt, daß er ihn dann nicht mehr holen kann und solche Dinge. Jedenfalls kam von seitens ihres Exmannes nichts – außer vor ein paar Tagen ein Brief vom Gericht.
Da hat er nun beantragt das ABR auf ihn zu übertragen. Begründet hat er dies mit einer eidesstattlichen Erlärung, in der er behauptet, das meine Partnerin seit der Trennung „häufig wechselnde Beziehungen hätte, die nicht länger als 1 Jahr andauerten“ und der Sohn keine Bindung zu diesen Partnern aufbauen konnte und deswegen an Verlustängsten leidet. Allerdings hatte meine Freundin in den letzten 9 Jahren nach ihrer Trennung genau folgende Beziehungen:
Der Vater ihrer Tochter – die Beziehung dauerte ca. 41/2 Jahre.
Noch eine Beziehung, die 3 Jahre andauerte.
Und nun die Beziehung zu mir, seit einem halben Jahr.

Die erste Frage ist, hat er damit einen Meineid abgegeben, wenn er behauptet, daß sie ständig neue Männer hat?
In seiner eidesstattlichen Erklärung, gab er zudem an, daß er mehrfach versucht hätte das Gespräch mit meiner Partnerin zu suchen – das stimmt aber nicht.
Seitdem selbst ich, ihm am Telefon sagte, daß er endlich mal kommen sollte um mit uns zu Reden, schickt er meist nur noch seine Freundin um den Sohn zu bringen. Am Telefon wird er schnell cholerisch und legt dann auf.

Meine Freundin hat bereits im Februar das Jugendamt, das Gericht und mittlerweile auch den Kinderschutzbund über unseren Umzug informiert. Der Exmann lies jetzt schreiben, das wir ihm vor einigen Wochen erst Bescheid gesagt hätten – allerdings ist dies nun fast 4 Monate her, ohne das er auf uns zuging.

Es gibt da noch ein paar andere Dinge, weswegen meine Freundin ihren Sohn auf keinen Fall zu seinem Vater lassen will:
Zwischenzeitlich hatte der Vater 2 Jahre den Kontakt zum Sohn abgebrochen.
Im letzten Jahr wurde willkürlich der Unterhalt gekürzt und per Jugenamt dann wieder auf normales Niveau gebracht.
Der Sohn leidet unter ADS allerdings war der Vater nie bei einem Arzttermin und bei Gesprächen bei einem Kinderpsychologen dabei. Der Vater leugnet sogar bis heute diese Krankheit.

Der Vater und auch die Partnerin von ihm arbeiten beide, obwohl sie noch ein etwa 2 jähriges Kind haben – die haben doch gar keine Zeit für den Sohn!?
Zudem blockiert er sogar Entscheidungen, wie Zahnspange, Schulentscheidungen…
Termine wie Fussball, Arzt, Schule, Ministrantendienst in der Kirche muß fast immer meine Partnerin regeln.
Der Vater lebt getreu dem Motto:

„Der Mutter die Sorge – dem Vater das Recht“

Natürlich ist dieser Umzug ein großer Schritt für den Sohn meiner Freundin – aber auch ein Umzug vom jetzigen Wohnort zum Vater würden etwa 6 km und damit doch eine völlig andere Umgebung für ein Kind bedeuten, oder!? Ein Schulwechsel steht sowieso an.
Der Vater möchte natürlich den Verbleib erreichen. Allerdings hat er auch schon in einem Gespräch gesagt, daß es ihm einfach um das Prinzip ginge, das seine Exfrau nicht allein entscheiden könne umzuziehen.
Als weitere Begründung gab er an, das ich ein problematisches Verhältnis zu dem Sohn hätte. Das kann ich als Beteiligter zwar schwierig beurteilen, würde aber sagen wir führen ein kumpelhaftes Verhältnis. Um das angeblich problematische Verhältnis zu mir zu beweisen, will der Vater ein Gutachten erstellen lassen. Was passiert da mit dem Sohn meiner Freundin?

Wir sind moralisch gesehen gut gerüstet auf das was da kommt aber wie sieht es rechtlich aus? Hat der Vater eine Chance, wenn er durch Lügen versucht, sein Recht durchzuboxen? Was erwartet meine Partnerin vor Gericht?
Das ganze Prozedere läuft unter der Bezeichnung:
„Antrag auf Erteilung des Aufenthaltsbestimmungsrecht“ (oder so ähnlich).

Geht es in der mündlichen Verhandlung Ende Juni dann schon um alles, oder werden erst einmal die Sachverhalte geprüft?
Meine Partnerin musste innerhalb einer Woche eine Stellungnahme abgeben, das haben wir gemeinsam innerhalb 4 Tagen erledigt. Jetzt warten wir auf den Termin, der in gut 3 Wochen angesetzt ist
Wir möchten an sich keinen Anwalt mit einbeziehen, da wir der Meinung sind, verantwortungsvolle Eltern sollten miteinander reden können. Unser Weg war immer der Versuch das Gespräch zu suchen – der Weg ihres Exmannes ist immer gleich Anwalt und Gericht. Ist es sinnvoll bei diesem Gerichtstermin ohne Anwalt zu erscheinen?

Ich hoffe auf viele Beiträge auch wenn das alles sehr vertrackt ist.
Vielen Dank im Voraus

Schöne Grüße

sector
 
U

User2

Guest
Hallo sector,

zu den rechtlichen Hintergründen kann ich dir leider nichts sagen, hab da aber trotzdem eine Anmerkung.
Ich finde eure Einstellung toll, ihr seid der Meinung sowas sollte man ohne Anwalt und Gericht regeln können. Ich empfinde das genauso, aber eure "Gegenseite" offensichtlich nicht.
Ich würd euch dringend empfehlen auch einen Anwalt aufzusuchen, man kann als Laie in diesen Angelegenheiten kleine aber entscheidende Fehler machen, das würde ich versuchen zu vermeiden!
Ich würde es nicht ohne Anwalt wagen wenn die Gegenseite solche Geschütze auffährt!

Ich drücke euch die Daumen, daß sich alles zum Wohl des Kindes klärt!

LG
Mela
 

steffi74

Namhaftes Mitglied
Hallo sector,
das ist ein total blöde Situation für alle,vor allem für das Kind.
So was in der Art hatten wir auch,mein Mann hat 2 Kinder ( 10,14)aus erster Ehe.
Ich würde euch raten,beim Jugendamt nachzufragen ob ihr Unterstützung bekommt,die euch bei Terminen begleiten und formelle Dinge miterledigen.
Wenn der Vater eine so komische Einstellung hat,muß das doch zu klären sein.Es ist nachweisbar das er keine Termine mit begleitet,vor allem bei einem ADS-Kind ist es wichtig sich da gut aufklären zu lassen.Vielleicht kann das Jugendamt euch ja helfen.
Als wir damals in der Lage waren,wurde uns gesagt das die Kinder in diesem Alter selber mitreden dürfen,aber nicht entscheiden.Und die Entfernung spielt auch keine Rolle,wenn der Sohn mit umzieht und der Vater sein Kind liebt würde er die Strecke in Kauf nehmen um ihn zu sehen.Es gibt immer Mittel und Wege zu seinem Kind zu kommen.
ich finde es zum schreien das man nicht einfach an die Kinder denken kann.Man reisst Geschwisterkinder nicht auseinander und der Junge lebt schon solange bei seiner Mutter.
Ich wünsche euch Glück und trefft die Entscheidung im Sinne der Kinder.

Gruss,Steffi
 

Habifu

Aktives Mitglied
Hallo erstmal...
auch ich würde euch schnellstens zu einem Rechsanwalt raten

denn bei dem Termin zu sagen, das seine eidesstattliche Versicherung falsch ist, reicht wohl nicht aus.

Allerdings ist sein nicht-akzeptieren des ADS´s für euch von Vorteil.
Kommt wohl daher, das ADS immer vererbt wird.
(hat er angst, zugeben zu müssen das es evtl von ihm ist. Die Situation haben wir hier)

Euer Rechtsanwalt könnte Aussagen des Arztes, evtl der Ex-Freunde deiner Freundin einholen. um die Aussagen des Vater´s zu widerlegen.

Auch wäre die Fremdbetreuung des Jungens bei dem Vater ist bei ADS nicht von Vorteil für den Jungen, und deine Freundin kann sich ja besser um ihn kümmern, da sie wegen dem kleinen eh zu haus ist (nehme ich an)

Auch das er keinerlei Interesse an dem alltag des Kindes hegt, ist für euch von Vorteil, nur muß es für den Termin in ein entsprechendes Paket gepackt werden, und das können wir Laien nicht.

Was sagt den der Junge zu dem Umzug? kann er Vorteile daraus für sich erkennen?
 
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