brauche Rat -  Umzug ohne Zustimmung von Vater.dringend

Hausi

Neues Mitglied
Meine Partnerin möchte zu mir mit ihrem Sohn von Essen nach Berlin ziehen. Eine Wohnung etc wurde schon gefunden.
Nun weigert sich der Kindsvater den Umzug zuzulassen.
Meine Partnerin hatte ihm 2Monate vorher gesagt, dass sie gedenkt umzuziehen. Des Weiteren hatte sie 2 Gespräche beim Jugendamt(da sie nicht wusste, wie sie ihm den Umzug beichten soll.Er hatte sie schon mehrfach geschlagen(deshalb eine Trennung) und er berdroht sie und mich ständig.Im November wurde deshalb auch eine Anzeige unsererseits gestellt.
Beim ersten Gespräch vor 2 Monaten versicherte ihr die Mitarbeiterin, dass trotz gemeinsamen Sorgerecht sowie gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kindsvater keine Chance hat, den Umzug zu verhindern.
Ein Monat vor dem Umzugstermin nannte sie dem Kindsvater den genauen Termin.Dieser hat jetzt 4 Tage vor dem Umzug ein Schreiben vom Anwalt geschickt, in dem steht, dass er den Umzug ausdruecklich verweigert.
Meine Freundin hat aber mittlerweile ihre Wohnung schon gekuendigt und wäre somit obdachlos. Des Weiteren ist der Umzug auch als eine Flucht anzusehen. Sie hat teilweise echt Todesangst.Der Kindsvater ist schon oft ausgerastet.Er hat den Sohn seit seiner Einschulung vor 7Monaten nicht einmal zur Schule gebracht.Die Mutter kümmert sich im Prinzip um alles.
Dazu ist zu sagen, dass die Mutter arbeitssuchend ist, und der Vater Pizzeria Teilhaber ist. Er arbeitet meist von 17-23uhr.

Der Junge möchte mit seiner Mutter zu mir nach Berlin ziehen.Ich habe ein gutes Verhältnis mit dem Kleinen.Natuerlich jedoch hat er auch eine gewisse Bindung zu seinem Vater.
Meine Freundin dachte, dass wenn sie ihm das genaue Umzugsdatum hat, der Vater sich verabschieden würde. Dass ihr aber so kurz vor dem Umzug, so ein Brief ins Haus flattert haben wir uns beide nicht vorstellen können. Wir beide sind nervlich am Boden und sie hat nun Angst ihr Kind zu verlieren.
Aber es bleibt uns doch nichts anderes übrig als die heimliche Flucht trotz des Schreibens vom Anwalt.

Meine Fragen sind:

Welche Chancen hat der Vater sein Kind mit einer Verfügung zu sich zu holen, nachdem die Mutter heimlich aus Angst vor ihm weggezogen ist?

Der heimliche Umzug wäre eine Straftat. Würde das Gericht Gründe wie zb Angst Terror etc. beruecksichtigen und unseren Umzug verstehen?

Die Verweigerung vom Vater kommt doch viel zu spät(4Tage vor Umzug/Wohnung gekündigt) muss meine Freundin jetzt unter der Bruecke leben? Sie gibt ihr Kind auf keinen Fall her.

Zu meiner Situation: Ich bin Student, meine Familie unterstützt sie und ihr Kind in Berlin wo es nur geht.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hallo Hausi,
bei gemeinsamen SR mit gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht, darf sie nicht ohne Zustimmung des Vaters umziehen(sie natürlich schon, aber nicht das Kind mitnehmen).

Ich hätte zu Deiner Ausführung ganz speziell mal eine Frage, und eine Anmerkung.




[quoteOriginal von Hausi
Des Weiteren ist der Umzug auch als eine Flucht anzusehen. Sie hat teilweise echt Todesangst.Der Kindsvater ist schon oft ausgerastet.[/quote]

In welcher Form? Ihr gegenüber, oder dem Kind gegenüber?


Original von Hausi

Meine Freundin hat aber mittlerweile ihre Wohnung schon gekuendigt und wäre somit obdachlos. .

Sorry....das ist dann ihre eigene Schuld. Sie hätte sich vorher schlau machen können/müssen, und sich nicht auf vage Äusserungen verlassen dürfen. Da ist der Kindsvater nun mal dann überhaupt nicht schuld dran.

Original von Hausi
.Er hat den Sohn seit seiner Einschulung vor 7Monaten nicht einmal zur Schule gebracht.Die Mutter kümmert sich im Prinzip um alles.
.
Da die Eltern getrennt sind, das Kind bei der Mutter lebt, ist es auch nicht mehr die Aufgabe des Vaters, das Kind zur Schule zu bringen.

Wie ist denn der Umgang/der Kontakt ansonsten zwischen Vater und Kind?




[quoteOriginal von Hausi
Natuerlich jedoch hat er auch eine gewisse Bindung zu seinem Vater.
.[/quote]

Wie sieht denn "Euer" Konzept aus, diese Bindung weiterhin zu unterstützen?

Würdet Ihr das Kind jedes 2. WE zum Vater bringen, und Sonntags wiederholen, damit es auch Papa "erleben " darf, wenn es bisher so war?

Wie denkt Ihr Euch das ganze?

Ist nämlich bei Gerichtsentscheiden auch wichtig....
 
N

NicoleM

Guest
Meine Meinung, die leider keine rechtliche Grundlage hat:

ICH würde den Sohn so weit wie möglich vom Vater fernhalten und dafür kämpfen, das alleinige Sorgerecht und vor allem Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Warum ist das bisher nicht geschehen? Ein Mensch der ausrastet, bedroht und schlägt ( egal nun das ob Kind oder Kindesmutter oder Fremde ) - hat für mich ganz klar erstmal das Recht verwirkt, Umgang mit seinem Kind zu haben.

Aber das deutsche Recht sieht das LEIDER anders.

Ich wünsch euch alles Gute!
 

randy2201

"an Deiner Seite" -unheilig-
bei einer trenn ung erhält der vater das geteielte sorgerecht und umgangsrecht. mir ist nicht bekannt das das aufendhaltbestimmungsrecht geteielt wird???!
nach meiner meinung bist du im recht wenn du für dein kind eine neue bessere und stabilere grundlage errichten möchtest.
gerade wenn du nachweisbar anzeigen gegen deinen mann vorbringen kannst, wird kein richter nach meiner meinung einen prügelgatten ein kind überlassen.
das was der anwalt von deinem mann schreibt ist drohung und sonst nix, erst wenn das gericht eingeschaltet wird wird es zu einer ernsten sache. ob die gegenseite recht erhält ist ein anderes blatt.
ich kann mir nicht vorstellen das er dir eine neue familie und einen verbundenen umzug verweigern kann.
in unserer modernen zeit gibt es bus, bahn und auto, daher hat dein mann möglichkeiten weiterhin sein kind zu sehen...wenn nicht jede woche oder auch alle 14 tage, aber immerhin kann er jeden monat sein kind je nach der entfernung einige tage sehen.
sage du aber nie von dir aus das du nicht möchtest das er kontakt zum kind hat, oder das es dir lieb wäre dein mann würde den kontakt einstellen. sollche äußerungen legt das jugendamt gern auch gegen eine mutter aus!!!! :wand
 
N

NicoleM

Guest
Stimmt - drüber nachgedacht, hab ich von geteiltem Aufenthaltsbestimmungsrecht auch noch nie was gehört. ^^

Meine Freundin ist von Wien nach Deutschland gezogen - selbst das war okay, solange sie mit
dafür Sorge trägt, dass der KV sie einmal im Monat sieht uns sie sich auch an den Fahrtkosten beteiligen muss ( Hälfte Hälfte ).
 

randy2201

"an Deiner Seite" -unheilig-
:wow
habe gerade nachgelesen! ES GIBT DAS GETEIELTE AUFENDHALTBESTIMMUNGSRECHT!!

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) ist ein Teil der elterlichen Sorge. Daraus folgt, dass bei gemeinsamen Sorgerecht keiner der beiden aufenthaltsbestimmungsberechtigten Eltern berechtigt ist, dass Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils dauerhaft an einen neuen Wohnort zu verbringen. Nicht wenige Mütter missachten dies jedoch und nehmen das Kind als eine Art Eigentum einfach an einen neuen Wohnort mit. Ist dies eingetreten, so muss gegebenenfalls durch gerichtliche Verfügung der alte Rechtszustand, der vor der durch die Mutter begangenen Rechtsverletzung bestand wiederhergestellt werden. Die Mutter müsste dann gegebenenfalls regulär einen entsprechenden Antrag beim Gericht stellen, der es ihr gegebenenfalls ermöglicht, das Kind legal an dem von ihr gewünschten neuen Wohnort anzumelden....

also wird ein umzug auf richterliche anordnung notwendig sein.
 

usagimoon

sadness
Original von schnupe
Hallo Hausi,
bei gemeinsamen SR mit gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht, darf sie nicht ohne Zustimmung des Vaters umziehen(sie natürlich schon, aber nicht das Kind mitnehmen).

Ich hätte zu Deiner Ausführung ganz speziell mal eine Frage, und eine Anmerkung.




[quoteOriginal von Hausi
Des Weiteren ist der Umzug auch als eine Flucht anzusehen. Sie hat teilweise echt Todesangst.Der Kindsvater ist schon oft ausgerastet.

In welcher Form? Ihr gegenüber, oder dem Kind gegenüber?


Original von Hausi

Meine Freundin hat aber mittlerweile ihre Wohnung schon gekuendigt und wäre somit obdachlos. .

Sorry....das ist dann ihre eigene Schuld. Sie hätte sich vorher schlau machen können/müssen, und sich nicht auf vage Äusserungen verlassen dürfen. Da ist der Kindsvater nun mal dann überhaupt nicht schuld dran.

Original von Hausi
.Er hat den Sohn seit seiner Einschulung vor 7Monaten nicht einmal zur Schule gebracht.Die Mutter kümmert sich im Prinzip um alles.
.
Da die Eltern getrennt sind, das Kind bei der Mutter lebt, ist es auch nicht mehr die Aufgabe des Vaters, das Kind zur Schule zu bringen.

Wie ist denn der Umgang/der Kontakt ansonsten zwischen Vater und Kind?




[quoteOriginal von Hausi
Natuerlich jedoch hat er auch eine gewisse Bindung zu seinem Vater.
.[/quote]

Wie sieht denn "Euer" Konzept aus, diese Bindung weiterhin zu unterstützen?

Würdet Ihr das Kind jedes 2. WE zum Vater bringen, und Sonntags wiederholen, damit es auch Papa "erleben " darf, wenn es bisher so war?

Wie denkt Ihr Euch das ganze?

Ist nämlich bei Gerichtsentscheiden auch wichtig....[/quote]

Das ist Quatsch. Wenn sie wichtige Gründe hat (und die liegen definitiv vor) darf sie innerhalb Deutschlands hinziehen wo sie mag. Das selbe hat mir auch meine Anwältin bestätigt. Wenn es dann weiter weg ist, müssen sich beide die Fahrtkosten teilen, die besuchszeiten werden dann anders geregelt (natürlich wäre jedes 2. WE dann ziemlich blöd) Nicht den Kopf hängen lassen.

LG
 

randy2201

"an Deiner Seite" -unheilig-
stimmt schon , sie hat wichtige gründe...aber ihr ex wird seine "rechte" nutzen um ihr steine in den weg zu legen....
 

randy2201

"an Deiner Seite" -unheilig-
ja stimmt schon, du mußt nur wissen wie du deine rechte verwendest und so kannst du alles nutzen auf legalem wege um deinen partner zu ärgern!
oft werden die kinder ganz legal dazu benutzt sich am partner zu rächen. und das jugendamt...?
ich hab nur schlechte erfahrung mit dem jugendamt wenn du um hilfe bittest.
 

randy2201

"an Deiner Seite" -unheilig-
es geht darum das ein ex-mann seiner frau das neue glück und ein besseres leben auf legalen weg erschweren kann.
sie möchte zu ihrem freund ziehen und das kind mitnehmen. der ex will mit seien sorgerecht dieses verhindernn...das darf er!
darum hat sie es schwer ohne richterliche genehmigung dieses zu tun. der ex nutzt also sein recht, so unfair es auch für das reale leben ist.
 
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