schnuppe
Aktives Mitglied
Hab mal eine hypothetische Frage: Wenn ein Unterhaltspflichtiger nur ein geringes Einkommen hat aber Einiges an Vermögen, wird dann das Vermögen herangezogen, um Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen?
Und gilt das gleichermaßen für Kindes- und Ehegattenunterhalt?
Danke für Eure Antworten!
Schnuppe
Und gilt das gleichermaßen für Kindes- und Ehegattenunterhalt?
Danke für Eure Antworten!
Schnuppe