Hilfe! -  unterhalt bei fast hälftigem umgang

kinderplanet

Neues Mitglied
hallo,

ich bin papa von zwillingen (7jahre) und habe erweiterten umgang, den mit das gericht zusprach. (kein wechselmodell)
von der KM bin ich geschieden, wir sind beide berufstätig.

ich habe meine kids jeden dienstag und donnerstag über nacht sowie jedes zweite wochenende. ( =45% umgang)
die KM erhält von mir 490 € monatlich, obwohl ich alle alltäglichen kosten (nahrung, friseur,...) trage.
eine einigung mit der KM habe ich vergeblich angestrebt.

nun habe ich ein urteil vom OLG brandenburg gehört, wonach bereits ab 25% umgang der unterhalt reduziert wird.

ich liebe meine kinder über alles, aber die dauerhaft enormen, ungerecht verteilten kosten zwingen mich finanziell in die knie...
das urteil mit der bezeichnung

15 UF 64/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht
43 F 81/05 Amtsgericht Potsdam

meine frage wäre, ob es sich bei diesem urteil um ein länderübergreifendes handelt oder ob es in anderen bundesländern ähnliche urteile gibt ???

liebe grüße

kinderplanet
 

Sam Hain

Incubus
Bei soviel Kohle solltest du das lieber mit deinem Anwalt belabern. Wenn du keinen hattest, solltest du dir einen nehmen, kostet zwar auch erstmal wieder, aber das holst du dann wieder rein durch die Einsparungen der nächsten Zeit.
 

mafa

Aktives Mitglied
...wenn du den KU Unterhalt gegebenenfalls mit Hilfe des Anwalts reduzierst darfst du dich auch nicht wundern wenn plötzlich dein Umgang auch reduziert wird.

Also Geld oder Kinder...

Manfred
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
(...)darfst du dich auch nicht wundern wenn plötzlich dein Umgang auch reduziert wird.

... reduziert von der gesch. Frau war hier sicher gemeint. Vom Gericht sind Erpressermethoden nicht zu erwarten, hatte es doch den erweiterten Umgang genehmigt/angeordnet.

Was die bezeichneten Urteile betrifft: Bei uns in Deutschland muss sich ein Richter nicht an das halten, was ein anderer Richter vor ihm bereits entschieden hat. Kann, muss nicht.

In der Sache dürfte aber eine Aussicht auf Reduzierung des KU bestehen, denn der KV kann seine prekäre finanzielle Lage dem Gericht/dem Anwalt darlegen. Ausserdem kann der KV auch mit dem Anwalt besprechen, daß die KM vermutlich (wie in vielen anderen Fällen "üblich") den Umgang eigenmächtig erschweren/reduzieren könnte.

mfg
 

Lola

EF-Team
Teammitglied
Kinderplanet - die Frage ist doch, wie hoch Dein Verdienst ist und wie hoch der der Mutter?

Ich sag mal so - würde mir der Unterhalt für meine Kleine weg brechen (wir haben auch 50 / 50 Regelung und ich arbeite Vollzeit) würde mir nichts anderes übrig bleiben als zu sagen "dann nimm Du die Kleine ganz zu Dir, ich muss mir noch einen Nebenjob suchen". Ich verdiene auch nicht annähernd soviel wie mein Ex und muss wirklich zusehen, wie ich den Laden hier am Laufen halte (habe noch einen großen Sohn, den ich damals mit in die Beziehung eingebracht habe und für den ich vom leibl. Vater keinen Unterhalt bekomme).

Letztendlich ist das eine Sache für Deinen Anwalt - wenn Du selbst am Rande der Existenz lebst musst Du natürlich sehen, wie eine Einigung erzielt werden kann.
 

Leonies_Mum

Neues Mitglied
Original von mafa
...wenn du den KU Unterhalt gegebenenfalls mit Hilfe des Anwalts reduzierst darfst du dich auch nicht wundern wenn plötzlich dein Umgang auch reduziert wird.

Also Geld oder Kinder...

Manfred

Moin Mofa, an deiner Stelle würde ich solche behauptungen die die Leute verunsicher , Unterlassen, denn unterhalt und Umgang haben mit eienander nichts zu tun. Und richter machen kurzen Prozess bei Eltern die dies zusammenwerfen. Wenn jemand nicht leistungsfähig ist , ist das durchaus Legitim und nicht verwerflich, ändert jedoch nichts an der Umgangspflicht / Recht. Wer den Umgang verweigert auf #Grund von fehlen Unterhaltsleistungen , kann sogar mit sehr hohen Zwangsgeldern bestraft werden.

LG
 
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