Hilfe! -  Unterhalt bei unehelichen Kind

strassmeier

Neues Mitglied
Hallo Zusammen,

habe folgendes Problem:

Eine Freundin von mir möchte sich eigentlich von ihrem Partner trennen. Jedoch tut sie dies nicht aus Angst vor finanziellen Nöten. Sie würde ja auf jeden Fall Unterhalt für das gemeinsame Kind kriegen. Angeblich kriegt sie aber ausser dem Unterhalt und dem Erziehungsgeld keine weitere Unterstützung, da sie noch studiert und eine abgeschlossene Berufsausbildung hat.Ist das so korrekt?Gibt es nicht Möglichkeiten weitere Unterstützung vom Staat zu kriegen? Das Kind ist jetzt ein halbes Jahr alt, von daher kann sie nur schlecht arbeiten gehen. Dazu kommt, dass sie durch mangelnde Unterstützung durch ihren Freund stark abgebaut hat und körperliche Arbeit ihr im Moment kaum zumutbar ist.Da sie nicht verheiratet ist,hat sie ja von ihrem Freund keinen Anspruch auf Unterhalt. Was kann man nun tun?
 

strassmeier

Neues Mitglied
auch wenn sie studiert?sie sagt nämlich,dass sie ihr studium abbrechen müsste.
zudem waren sie nicht verheiratet.gelten die ansprüche dann auch?ab 1.4.2007 soll ja bez. des unterhalts ein neues gesetz in kraft treten,wie sieht es dann aus?ich kann mir halt nicht vorstellen,dass sie das studium abbrechen muss um unterhalt vom staat zu kriegen.das wäre doch gegen die grundsätze eines sozialstaats und vorallem kann man ihr doch nicht das recht am studium entziehen.
 

schnupe

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Hallo,

Betreuungsunterhalt bekommen ledige Mütter :)

Auch nach dem neuen Gesetz.

Studium muß sie dann nicht abbrechen, erhält sie jedoch Bafög, ist sie im Prinzip selbst in der Lage, für sich zu sorgen.

Kann der Vater keinen Betreuungsunterhalt zahlen, da vielleicht nicht leistungsfähig, dann hätte sie Anspruch, falls sie auch kein Baföganspruch hat, auf evtl. Hartz 4.

Aber dann wird es schwierig, das Studium tatsächlich fortsetzen zu können. Bzw. müssen dann auch ihre Eltern erstmal finanziell für sie aufkommen, wenn sie noch keine 25 ist.

Wovon hat sie denn bisher gelebt?
 

strassmeier

Neues Mitglied
nun ja,ihr freund zahlt schon den einkauf,zumindestens zum teil.er sieht es noch nicht mal ein ihr haushaltsgeld zu zahlen.der betreuungsunterhalt ist aber der normale unterhalt den der vater zu zahlen hat,oder?ihr problem ist,dass sie ja auch noch geld braucht um für sich selbst zu sorgen.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Also Kindsunterhalt muß Vater zahlen.

Und je nach leistungsfähigkeit halt auch Betreuungsunterhalt für die Mutter.
Der liegt in der Regel so hoch, wie das Einkommen der Mutter vor der Geburt war, mindestens jedoch so hoch wie sie an ALG 2 bekommen würde.
Wenn sie:
a. kein Vermögen hat, von welchem sie leben könnte
b. selbst kein Einkommen hat ( aus Arbeit oder z.b. Bafög)

Sofern die beiden noch zusammenleben, muß man halt auch die Kosten für Wohnung etc. wenn er diese zahlt, mit berechnen.

Ergo:
Kindsunterhalt und Betreuungsunterhalt (für die Mutter) müßte der Vater zahlen.
 
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