Frage -  Unterhalt für Kind das bei Ex lebt!!!

knupsrig

Neues Mitglied
Hallo,hoffe es kann mir jemand hier helfen!!
Also ich bin seit 2001 geschieden und wir haben zwei Kinder.Die Tochter ist 11 und lebt bei mir und mein Sohn ist 6 und lebt bei meiner Ex!
Ich mußte um für meine Tochter auf Teilzeit gehen und arbeite 6Std.täglich!Ich lebe mit meiner Freundin und ihrer Tochter zusammen und meine Ex hat in 2001 geheiratet!Meine Ex will unterhalt und ist auf das Sozialamt gegangen von denen hab ich ein Schreiben bekommen in dem ich meine Finanzielle Lage erklären soll und das meiner Freundin!Ich hab mir letzten Monat ein Auto finanziert und Zahle mon.230€ ich verdiene ca.1250€ und wohne auf Miete ,ich bekomme für meine Tochter UVG und Kindergeld!
Frage 1:Muß ich die finanzielle Lage meine Freundin angeben?(Sozialamt verlangt es)
Frage 2:Muß ich überhaupt unterhalt zahlen für meinen Sohn?Ex und ihr neuer Mann gehen beide voll arbeiten!
Frage3:Kann das Sozialamt verlangen das ich mein Auto abgeben muß?(Ex und ihr Mann haben sich auch ein Auto gekauft!
Frage 4:Soll ich es auf ein Gerichtliches Urteil ankommen lassen?
Frage 5:Wieviel müssen mir und meiner Tochter zum Selbsterhalt bleiben?
Hoffe es kann mir jemand helfen finde die angelegenheit mega ungerecht und kann die Ämter nicht mehr verstehen!
:wand
 

BastianeM

Neues Mitglied
Hi knupsrig,

1. SA will wahrscheinlich wissen, ob du mit deinem Einkommen den Lebensunterhalt von deiner Freundin und deren Tochter mit finazieren mußt

2. Natürlich mußt du Unterhalt zahlen!!!!!!!!! Ist ja schließlich dein Sohn!!! Im Gegenzug müßtest du natürlich auch Unterhalt erhalten - wird ja derzeit noch über UVG abgedeckt und von deiner Ex zurückgefordert werden

3. nein! aber deine Ex und ihr Mann können natürlich kein Auto von der SH finanzieren, deshalb wird das SA ziemlich Ärger machen, wenn bekannt wird, daß dort eine Auto vorhanden ist

4. kostet doch auch ziemlich viel Geld, oder? würde ich erst mal nicht!

5. da bin ich leider betragsmäßig überfragt und möchte auch nix falsches weitergeben!!

Hoffe, ich konnte ein bißchen weiterhelfen.

Gruß,
Bastiane
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hallo knusprig!

so auf die schnelle würde ich dir empfehlen mit einem anwalt zu reden. nen beratungsschein kannst du dir beim amtsgericht ausstellen lassen, dann kommen nur noch kosten in höhe von etwa 10 euro auf dich zu!
der beratungsschein ist allerdings einkommensabhängig. am besten beim Amtsgericht nachfragen...

leider weiß ich jetzt nicht, welchen unterhalt du genau meinst. allerdings mußt du den für deinen sohn immer zahlen! die mutter natürlich auch!!!! also würde sich das eigentlich ja gegeneinander aufwiegen - du würdest sogar trotzdem noch was von der mutter bekommen, da die ältere ja mehr unterhalt bekommt!
solltest du ehegattenunterhalt gemeint haben, dann kann deine ex das schön vergessen - aber ich glaub das weiß sie selbst!

solltest du dem amt deine finanzielle lage schildern, so würde ich denen auch mal schön mitteilen, dass deine ex und ihr mann ja auch arbeiten gehn.
und soweit ich weiß zählt das einkommen einer freundin nicht wirklcih. wenn ihr verheiratet wärt, dann schon eher, aber bei der freundin wär ich mir nicht so sicher... also bei uns zählt das zumindest nicht bei der unterhaltsberechnung!

würd zur vorsicht trotzdem einen anwalt aufsuchen - nur zur beratung natürlich (erstmal? )

lg
susi
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
@chopi:

das interessierte bei uns keinen - und da gibts laut unserer anwältin auch nix zu interessieren!
wir leben in einer eheähnlichen gemeinschaft und trotzdem zählt mein einkommen nicht! selbst wenn wir heiraten hat das nichts mit der unterhaltsberechnung zu tun...

kann ja nur schreiben, wie das bei uns so läuft und welche erfahrungen wir gemacht haben...
 

prinzessin05

Namhaftes Mitglied
@chopi ?( Unterhalt für seine Kinder muss er immer bezahlen, egal mit wem er zusammenlebt.
Es ist gerade bei Kindesunterhalt ganz einfach
einer zahlt den Naturalunterhalt (das ist derjenige der sich um das Kind kümmert und bei dem es wohnt)
der andere zahlt den finanziellen Unterhalt
Sollte das Kind beim Vater wohnen und die Mutter geht arbeiten, muss diese eben den Unterhalt für das Kind an den Vater zahlen.
Kindesunterhalt geht vor. Alle anderen Zahlungsverpflichtungen stehen hinten an, auch wenn das Gehalt gepfändet werden sollte.
 

knupsrig

Neues Mitglied
Also erstmal vielen Dank für eure Hilfe!
Dachte eigentlich es geht hier um meine Fragen! ?(
Naja also meine Ex und auch ihr neuer Mann gehen beide voll arbeiten und er ist Bäckermeister und arbeitet nur Nachts!
Ich selbst arbeite Teilzeit 6std.täglich.
Meine Freundin hat ein Kind mitgebracht und muß selber sehen das sie über die Runden kommt!!
Und der Unterhalt den meine Ex über das Sozialamt angefordert hat betrifft nur meinen Sohn!Es wäre doch ungerecht wenn ich nun Unterhalt zahlen müßte wo ich selbst sehen muß wo ich bleibe.
Ich ich kann nicht verstehen warum die Ämter dann mir unterhalt geben und dann wieder für meinen Sohn das Geld haben wollen hängt mir einfach zu hoch für mich ist wichtig das ich meine Tochter durchbringen kann die in meinem Haushalt lebt!
Bin ich denn verpflichtet die finanzielle Lage meiner Freundin dem Sozialamt mitzuteilen?
:wand
 
L

Loulou

Guest
Hi!
Ich kenne Deine Situation aus eigener Erfahrung. Ich gebe Dir den Rat, bei allen Überlegungen und Schritten zwei Dinge ganz außen vor zu lassen:
1. Deine Vorstellungen von Gerechtigkeit
2. jeden Vergleich Deiner Lebenssituation und der Deiner Ex
Andernfalls bist Du über Jahre hinweg todunglücklich und bitter - das ist es nicht wert und hilft niemandem!

Was mit den neuen Lebensgefährten/Ehepartnern ist, interessiert erstmal niemanden - es sei denn, bei der Unterhaltsfrage wird das Existenzminimum erreicht - dann kann das Einkommen des Ehepartners mit einbezogen werden.

Nun mein (laienhafte!) Einschätzung:
Meiner Meinung nach müsstest Du Deiner Ex Unterhalt für 1 Kind und sie Dir Unterhalt für das andere zahlen. Diese Beträge (die ja unterschiedlich sein können) müssten gegeneinander aufgerechnet werden. Grundlage für die Berechnung ist die Düsseldorfer Tabelle, wobei mindestens eine Stufe über der jeweils entsprechenden Gehaltsstufe geltend gemacht werden könnte, da ihr jeweils für nur 1 Kind und keinen Ehegattenunterhalt zahlen müsst.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen, und wünsche Dir, dass Du Deine Wut überwinden kannst - versuche, die Lage zu akzeptieren! Wenn Du Dich gegen die Rechtslage auflehnst, bekommst Du nur Schwierigkeiten und wirst immer wütender...

Gruß, Loulou
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
@chopi:

das mit dem KU ist ja so, dass ein der der für den finanziellen unterhalt zuständig ist, IMMER zahlen muss.
das wurde uns auch so gesagt. selbst wenn mein freund nix mehr zum leben hätte, dann müßte er zahlen.... könnte auch das amt einspringen und es später von ihm zurück fordern...

aber es wurde NIE nach meinem einkommen gefragt!
und wir leben offiziell in einer eheähnlichen gemeinschaft!
es zählt nur SEIN einkommen, da es SEIN kind ist!
das haben wir vom anwalt so erfahren und auch das gericht sieht das so. sonst müßte mein freund nämlich nicht nur den mindestsatz zahlen, sondern noch 1 oder 2 stufen darüber...

natürlich versucht jedes amt, den 'bürger' dranzukriegen und die versuchen es auch mit mitteln, die nicht unbedingt der regelfall sind. man muss aber nicht über alles auskunft geben...


soviel zu dem stand der dinge, wie es bei uns läuft ... und so lang ist das mti dem gericht ja jetzt auch noch nicht her....
 
F

flower100

Guest
Was ist daran ungerecht?

Das Kind hat einen Vater und dieser muss auch dafür aufkommen!!

Ungerecht wäre, wenn der Stiefvater dafür aufkommen müßte....war der in irgendeiner Weise an der Entstehung beteiligt?

@ kunsprig
habe nirgens gelesen, ob deine Ex Unterhalt für eure Tochter bezahlt...wenn ja, wie ist das geregelt.....und warum muß sie zum Sozialamt gehen, um Alimente für den Sohn zu bekommen? Hat sich das nicht anders regeln lassen?

Ich habe einen Freund, bei dem es genau so ist und da wird dann nur die Differenz bezahlt.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
@chopi

das mit dem amt trifft leider nicht immer zu!
ich kenns von ner bekannten. der exfreund zahlt für das kind - er ist arbeitslos geworden und muss trotzdem zahlen - obwohl er nur 600 euro gesamt im monat bekommt... jetzt mußte er wieder zu den eltern ziehn um für sein kind zu zahlen.

deswegen ist das immer so eine frage, ob das amt zahlt - zumindest bei uns ist es so.
unsere anwältin hat auch gesagt, dass mein freund auch im falle der arbeitslosigkeit weiterzahlen muss - und wir sollten uns mal nicht aufs amt verlassen!
der KU ist bei uns zum glück kein thema, denn wenn mein freund nimmer zahlen kann, dann spring ich halt ein...

aber pauschal alles aufs amt zu 'schieben' geht leider nicht so einfach... es gibt auch ämter die zahlen und pfänden dafür beim vater jeden monat....
da würd ich dann doch lieber irgendwo nen 400euro-job annehmen um den KU zu zahlen (wenn ich vater wär ;-) )
 

knupsrig

Neues Mitglied
@Flower100 ich selber bekomme UVG vom Jugendamt und meine EX ist so Stur das man mit ihr nicht reden kann zudem wird sie von ihrem neuen Mann aufgehetzt!
Desweiteren weiß ich selber das einem ein mindestbetrag zum Selbsterhalt bleiben muß!!!!!!Wie hoch der allerdings mit Kind ist weiß ich leider nicht und bin noch am forschen.Ich hab versucht mich mit meiner Ex zu einigen was aber erfolglos blieb!
Es stinkt ihr einfach das es mir Psychisch und Körperlich gut geht und versucht das mit allen Mitteln zu ändern.
Aber das schaft sie nie im Leben dafür hab ich einen viel zu starken Charakter ;-)
 
F

flower100

Guest
Hallo Knusprig

ich würde sagen, wenn mit deiner Ex gar nicht zu reden ist, lege alles offen (darum wirst du wahrscheinlich nicht herum kommen) . Wenn es möglich ist, umgehe das Jugendamt und kläre die Angelegenheit direkt übers Gericht.
Wahrscheinlich wird das Sozialamt das auch verlangen, denn dann erst kann geklärt werden was dir überhaupt zusteht.

:bye: Flower
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
@knusprig:


also wenn deine ex wirklcih so rummacht, dann würd ich auch den weg über RA und gericht gehn!
dann gibts an ende ein verbindliches urteil und daran muss sie sich halten!


viel glück

lg
susi
 
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