brauche Rat -  Unterhalt für uneheliches leibliches Kind, neue Ehe mit Kind etc.

bmwbasti

Neues Mitglied
Hallo Community,

ich bin neu hier und durch Google auf Euch gestossen.
Da mich gerade eine Frage quält, stelle ich ich sie einfach mal.
Ich hoffe, dass sie beantwortet werden kann, weil die Sache (anscheinend) doch recht kompliziert ist :(

Folgender Sachverhalt:

Ich habe mit meiner Ex-Freundin zusammen einen Sohn, der letztes Jahr im November 7 Jahre alt geworden ist.
Meine Ex ist in der Zwischenzeit verheiratet und hat ein weiteres Kind von Ihrem Ehemann.
Regelmäßig erreichten mich Briefe von der zusteändigen Unterhaltsstelle, die mich dazu aufforderten, mein Einkommen offenzulegen.
Dies habe ich auch immer brav gemacht. Unterhaltspflichtig bin ich, das ist klar, aber bisher, und auch jetzt, habe ich nur so wenig Einkommen, dass es nie für Unterhaltszahlungen gerreicht hätte. Ich war 2 Jahre arbeitslos, danach knapp 3 Jahre nur auf 400€ Basis beschäftigt und jetzt seit 9 Monaten bei der Post tätig.
Dies ist ein Teilzeitjob, 48 Stunden im Monat, der mir ~500€ im Monat einbringt.

So, jetzt kommt der kompliziertere Teil des Sachverhaltes:
Ich selbst bin auch seit Mai 2005 verheiratet, und auch ich habe mit meiner ehefrau zusammen einen Sohn, der im September 2 Jahre alt geworden ist.
Dadurch, dass meine Frau mittlerweile seit 8 Jahren fest bei Ihrem Arbeitgeber angestellt ist, und ich, aufgrund der Arbeitssituation und meiner Qualifikation, nur Neben/Teilzeitjobs gefunden habe, haben wir beschlossen, dass ich die Elternzeit übernehme und meine Frau weiter arbeiten geht. Die andere Möglichkeit wäre gewesen, dass meine Frau die Elternzeit übernimmt, aber wir im Gegenzug Hartz IV beantragen hätten müssen. Meine Frau verdient ~1550€ netto, wir haben also mit Kindergeld zusammen ~2200€ im Monat. Meine Frau hat alleine schon knapp 1000€ Festkosten im Monat (430€ Miete und knapp 600€ monatlich, die an die Bank für einen Kredit abbezahlt werden müssen), dazu kommen noch Festkosten wie Strom, Gas etc.
Heute erreichte mich ein Schreiben des Landratsamtes meiner Exfreundin (dort ist das LRA für Unterhaltssachen zuständig), das mir mit Stranfanzeige wegen nicht geleisteter Unterhaltszahlungen androhte, weil ich angeblich im Oktober 2007 ein Schreiben zur Darlegung meines Einkommens erhalten hätte und bis dato noch keinerlei Antwort geschrieben hätte.
Dieses Schreiben hat mich nie erreicht, daher habe ich mit dem Sachbearbeiter telefoniert. Dieser war anfangs ganz nett und hat mir angeboten, mir einen weiteren Einkommensbogen zuzuschicken, den ich schnellstmöglich zurückschicken soll. Sollte alles kein Problem darstellen, da ich dies bisher ja auch immer getan habe, zumindest wenn mich ein deratiges Schreiben erreicht hat :whatever .
Nur meinte diesesmal der Sachbearbeiter, dass meine Frau wohl dazu verpflichtet wäre, mir soviel "Taschengeld", wie er es nannte, zu bezahlen, dass ich meine Unterhaltspflicht erfüllen konnte. Dabei wäre Ihr Einkommen egal, auch die Höhe der festen und nicht änderbaren Kosten, wenn sie Einkommen hat, dann sei das Ihre Pflicht :hae?
Irgendwie war und bin ich schockiert, mir ist klar, dass ich unterhaltspflichtig bin, auch wenn ich es nicht verstehe. Aber was hat meine Frau mit dem Unterhalt des Kindes zu tun, mit dem sie nicht im Entferntesten etwas zu tun, das sie nicht mal kennt und für das sie keinerlei Verpflichtungen hat ?
Es kann doch nicht sein, dass sie für meine "Untaten" aufkommen muss, obwohl sie ja selber ein (eheliches) Kind hat, für das sollte sie doch in erster Linie verantwortlich sein ?

Nochmal kurz die Fakten zusammengefasst:

  • - Ich hab ein uneheliches Kind mit meiner Ex-Freundin (7 Jahre alt)
  • - Meine Ex-Freundin ist verheiratet und hat mit Ihrem Mann ein eheliches Kind
  • - Ich selber bin auch verheiratet
  • - Meine Frau und ich haben zusammen ein eheliches Kind (2,5 Jahre alt)
  • - Mir ist es, aufgrund meines Einkommes, unmöglich Unterhalt für mein uneheliches Kind zu bezahlen
  • - Ich kann zu meinem jetzigen Job keinen weiteren Nebenjob mehr annehmen, da ich nachts arbeiten gehe und am Tage für meinen sohn verantwortlich bin, weil meine Frau ja Vollzeit arbeiten geht und daher idR von 8 - 20 Uhr nicht zuhause ist. Kindergartenplätze gibt es bei uns erst für Kinder ab 3 Jahren und dann auch nur Plötze, die von 7 - 13 Uhr begrenzt sind. Daher könnte ich, frühestens, ab September, wenn unser Sohn 3 wird, noch einen Arbeit nebenbei aufnehmen.

Ich möchte nochmal betonen, dass ich mir darüber bewusst bin, dass ich unterhaltspflichtig bin. Gäbe es die Möglichkeit, so würde ich alles dafür tun diese Pflicht zu erfüllen, auch wenn ich keinerlei Kontakt zu meinem unehelichem Kind habe. Durch mein eheliches Kind, und die Vollzeitarbeit meiner Frau, ist dies aber nicht möglich und ich möchte keinesfalls, dass meine Frau für mich bluten muss, was momentan mit unserer finanziellen Situation sowieso unmöglich ist.


Ich hoffe Ihr könnt mir da irgendwie weiterhelfen bzw. Auskunft geben.



Gruß Basti
 

june75

Namhaftes Mitglied
Sorry,da kann ich leider auch nicht weiterhelfen :shake

Bei meiner Freundin ist es ähnlich,der Ex-Mann zahlt auch keinen Unterhalt(da er auch zuwenig verdient,obwohl der bei Becks arbeitet),ist,ebenfalls,wieder verheiratet und hat weitere Kinder.Allerdings weiß ich nicht,ob seine Frau arbeitet....


Ich würde mal bei einem Anwalt nachfragen,der muß es ja wissen :zwinker:

:bye:
june
 

Ladykracher

Aktives Mitglied
Es ist schwer zu sagen, aber dadurch das du verheiratet bist und es egal ist von wem ,wann welches Einkommen kommt, interessiert das LRA nicht.
Kann dich und deine Frau gut verstehen aber du bist nun mal Unterhaltspflichtig und der Unterhalt geht allem vor.
:bye:
 

schnupe

Aktives Mitglied
Na da gibt es doch dieses berühmte Hausfrauenurteil:

Männer sind ihrer Frau zu Taschengeldszahlungen verpflichtet (würd ja niemand in einer funktionierenden Ehe so konkret praktizieren)....

Aber:

Du bist gesteigert erwerbsverpflichtet....wegen dem 7 jährigen. Wenn Du zu Hause bleibst, und auf Hausmann machst (nun absolut ohne Wertung, bin selber alleinerziehende Mutter und trotzdem unterhaltsverpflichtet), dann hat halt nicht das "andere" Kind drunter zu leiden, und ißt deshalb auch nicht weniger.

Unterhaltsverpflichtete haben einen Selbstbehalt von 900 € (sofern sie arbeiten, sonst ist der Satz niedriger).....Dir könnte ein Selbstbehalt von 00 € zugesprochen werden, da Deine Frau genau wie sonst Männer in einer Ehe für den Partner geradestehen müssen.

Das heißt, es könnte alles Einkommen von Dir (also ich meine nun von dem 400€ Job der KU nach Tabelle) eingefordert werden. Hättest Du keinen Nebenjob, würde halt berechnet werden, wieviel Deine Frau Dir als Hausmann an Taschengeld zu zahlen hätte, und dieses müßtest Du dann für den Kindsunterhalt verwenden.

Also Kurz:

Selbst wenn Du nur 200€ selber verdienst, wirst Du diese "abdrücken" müssen, da Dein restlicher Bedarf von Deiner Frau abgedeckt ist.

Und nicht sie zahlt dann für Dich, sondern sie unterstützt Eure eigene kleine Familie. Sie verdient, Du bleibst zu Hause....aber Du verdienst nebenher noch paar €, für das Kind aus erster Ehe.

Mein Rat:

Verdienst Du auf Minijobbasis mehr als den Mindestunterhalt, der zu leisten ist, dann zahle ihn....

Und zeige Willen, nicht nur für Kind aus funktionierender Partnerschaft da zu sein (und sei es "nur" Betreuungstechnisch)

Du darfst nicht einfach Elternzeit nehmen für das eine Kind, wenn ein anderes dadurch Nachteile hat.
 

bmwbasti

Neues Mitglied
Original von Ladykracher
Es ist schwer zu sagen, aber dadurch das du verheiratet bist und es egal ist von wem ,wann welches Einkommen kommt, interessiert das LRA nicht.
Kann dich und deine Frau gut verstehen aber du bist nun mal Unterhaltspflichtig und der Unterhalt geht allem vor.
:bye:

Hallo und danke für Eure Antworten.
Das der Unterhalt vorgeht, das ist klar, aber doch nicht meiner Frau, oder ?
Sie ist im ersten Moment, und daher auch mit Ihrem Teil des Einkommens, ja zuerst unterhaltspflichtig gegenüber unserem Sohn, also Ihrem leiblichen Kind, und nicht einem fremden Kind gegenüber. Ausserdem muss odhc Ihre Grundversorgung auch noch sichergestellt werden, oder sehe ich da etwas falsch ?



Gruß Basti
 

CaptainKathy

Aktives Mitglied
Schulden etc... wie Kredite werden dabei nicht berücksichtigt.
Sobald du heiratest, ist deine Frau/ dein Mann wenn Einkommen besteht, für dich unterhaltspflichtig. Und wenn du Geld dazu verdienst musst du zuallererst an die Kinder denken, denen steht zuerst Geld zu , dann allen anderen. Da es eh so gehandhabt wird, das alles Einkommen (von Dir und deiner Frau) angerechnet wird, wird Deine Frau für dein Kind zahlen müssen. So ist das nunmal. Und ich finde es so in Ordnung!!
 

Ladykracher

Aktives Mitglied
Original von CaptainKathy
Schulden etc... wie Kredite werden dabei nicht berücksichtigt.

und ausserdem gehört das Kind von deiner Ex- frau/ dein Kind genauso zur Familie, deine Jetzt- Frau hat bestimmt vorher gewußt das du noch ein Kind hast somit muss sie das akzeptieren
 

Celeste

Vernarrte Jungmami + Alienstiefmutter
Ich mag mich irren, aber ich glaube wenn du die Elternzeit übernommen hast und aufgrund der Kinderbetreuung nicht arbeiten konntest stand/steht dir von deiner Frau Betreuungsunterhalt zu, der dir zum Teil als Einkommen angerechnet werden kann.

Ich würde an deiner Stelle mal zu dem für dich zuständigen Jugendamt gehen und dich da beraten lassen. Die kümmern sich ja u.a. um Berechnung von Kindesunterhalt

Und dein Fall ist ja doch etwas komplizierter.
 

Katharina20

*junge Mami..*
bmwbasti,
wart du und deine erste frau friedlich getrennt? falls ja, dann gibts eine möglichkeit und zwar mit ihr über deine finanzielle situation zu schildern. vielleicht kannst du ihr sagen, dass du vorläufig nur 100 euro pro monat zahlst bis du die arbeit findest.
wenn sie einverstanden ist, dann ist kein problem, denk ich mal..
 

velena

Neues Mitglied
Unterhalt????

Hallo!
Hab da mal ne Frage? Find das im Internet auch irgendwie net wirklich. Mein Freund hat zwei Kinder. war mit den Müttern aba nicht verheiratet. Die Kinder sind 3 1/2 und 5 jahre alt. nu will die eine (3 1/2) auch für sich Unterhalt und nicht nur fürs Kind. Kann sie das überhaupt kriegen wenn die net verheiratet waren? udn wie ist das wenn wir beide nu heiraten. erwarten nämlich auch ein Baby. wie ist das dann?
Also das ist ja von Bundesland zu Bundesland unterschiedelich... ich komm aus niedersachsen.
Würd mich über Hilfe freuen.
Gruß Velena
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hallo Velena,

früher, vor dem neuen Unterhaltsrecht, welches am 1.1.08 in Kraft trat, standen verheirateten Müttern, die wegen Betreuung der Kinder nicht arbeiten können, Nachehelicher Unterhalt zu. Bis zum 8. Lebensjahr mußten sie gar nicht arbeiten, danach dann langsam wieder anfangen mit Teilzeit, um den Ex zu entlasten.

Bis zum 1.1.08 stand auch Müttern, die nicht verheiratet sind mit dem Vater der sogenannte Betreuungsunterhalt zu, wenn sie aufgrund der Versorgung des Kindes nicht für sich selbst aufkommen konnten.

Seit dem 1.1.08 ist das alles etwas anders.....und zwar sind die ledigen Mütter den ehemals verheirateten gleichgestellt worden. Wobei im gleichen Zuge die ehemals verheirateten sich nicht mehr auf das Alter: Bis 8 darf ich zu Hause bleiben, stützen können.

Auch sie sollen ab dem 3. Lebensjahr wieder einer erwerbstätigkeit nachgehen. Im Kehrschluss aber heißt das auch, für Deinen Freund u.U.: Bringt die Mutter trifftige Gründe auf, wegen des gemeinsamen Kindes noch nicht arbeiten gehen zu können, wäre es durchaus möglich, das er für sie auch zahlen muß.
 

velena

Neues Mitglied
ok danke danke...
das muss ich mit ihm dann nochmal klären aba so weiß ich schon mal bescheid...
 

velena

Neues Mitglied
aba so wies aussieht versucht sie es aba über eine Lebenspartnerschaft die die beiden aba nie hatten
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hallo Velena,

bei Betreuungsunterhalt für ledige Mütter ist es völlig egal, ob sie jemals zusammengelebt haben, zusammen waren, oder das Kind evtl. aus einem ONS entstand.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Nein Velena,


es gibt den Unterschied zwischen:

Betreuungsunterhalt für ledige Mütter (also nie verheiratet gewesen, ob zusammengelebt jemals oder nicht egal)

und dann den Trennungsunterhalt- bzw. nachehelichen für ehemals verheiratete
 

velena

Neues Mitglied
Mein Freund bezahlt das für der anderen Mutter aber auch net und das schon 5 und 3,5 jahre nicht
bist du dir sicha???Mein Vater hat mir da was ganz ganz anderes erzählt...
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hallo Velena,

wie ich oben schon schrieb, hat sich das Unterhaltsrecht zum 1.1.08 geändert.

Von daher, wenn sie begründen kann, das sie wegen dem gemeinsamen Kind nicht für sich selbst sorgen kann, weil die Betreuung (Kindergarten o.ä.) nicht gewährleistet ist, ist es durchaus möglich, das er dann auch über den 3. Geburtstag (das war vorher bis zum 3. Lebensjahr beschränkt) der Mutter zu Unterhalt verpflichtet werden kann.

Wenn die Mutter des 5 jährigen eigenständig ist, ist es doch nur gut für Deinen Freund.
 

velena

Neues Mitglied
ja um den 5 jährigen sohn geht es so wie so net sondern um die 3 1/2 jährige Tochter. und seid wann gibt es das heute noch das ein kind net in den Kindergarten kommt???
 
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