Hallo Community,
ich bin neu hier und durch Google auf Euch gestossen.
Da mich gerade eine Frage quält, stelle ich ich sie einfach mal.
Ich hoffe, dass sie beantwortet werden kann, weil die Sache (anscheinend) doch recht kompliziert ist
Folgender Sachverhalt:
Ich habe mit meiner Ex-Freundin zusammen einen Sohn, der letztes Jahr im November 7 Jahre alt geworden ist.
Meine Ex ist in der Zwischenzeit verheiratet und hat ein weiteres Kind von Ihrem Ehemann.
Regelmäßig erreichten mich Briefe von der zusteändigen Unterhaltsstelle, die mich dazu aufforderten, mein Einkommen offenzulegen.
Dies habe ich auch immer brav gemacht. Unterhaltspflichtig bin ich, das ist klar, aber bisher, und auch jetzt, habe ich nur so wenig Einkommen, dass es nie für Unterhaltszahlungen gerreicht hätte. Ich war 2 Jahre arbeitslos, danach knapp 3 Jahre nur auf 400€ Basis beschäftigt und jetzt seit 9 Monaten bei der Post tätig.
Dies ist ein Teilzeitjob, 48 Stunden im Monat, der mir ~500€ im Monat einbringt.
So, jetzt kommt der kompliziertere Teil des Sachverhaltes:
Ich selbst bin auch seit Mai 2005 verheiratet, und auch ich habe mit meiner ehefrau zusammen einen Sohn, der im September 2 Jahre alt geworden ist.
Dadurch, dass meine Frau mittlerweile seit 8 Jahren fest bei Ihrem Arbeitgeber angestellt ist, und ich, aufgrund der Arbeitssituation und meiner Qualifikation, nur Neben/Teilzeitjobs gefunden habe, haben wir beschlossen, dass ich die Elternzeit übernehme und meine Frau weiter arbeiten geht. Die andere Möglichkeit wäre gewesen, dass meine Frau die Elternzeit übernimmt, aber wir im Gegenzug Hartz IV beantragen hätten müssen. Meine Frau verdient ~1550€ netto, wir haben also mit Kindergeld zusammen ~2200€ im Monat. Meine Frau hat alleine schon knapp 1000€ Festkosten im Monat (430€ Miete und knapp 600€ monatlich, die an die Bank für einen Kredit abbezahlt werden müssen), dazu kommen noch Festkosten wie Strom, Gas etc.
Heute erreichte mich ein Schreiben des Landratsamtes meiner Exfreundin (dort ist das LRA für Unterhaltssachen zuständig), das mir mit Stranfanzeige wegen nicht geleisteter Unterhaltszahlungen androhte, weil ich angeblich im Oktober 2007 ein Schreiben zur Darlegung meines Einkommens erhalten hätte und bis dato noch keinerlei Antwort geschrieben hätte.
Dieses Schreiben hat mich nie erreicht, daher habe ich mit dem Sachbearbeiter telefoniert. Dieser war anfangs ganz nett und hat mir angeboten, mir einen weiteren Einkommensbogen zuzuschicken, den ich schnellstmöglich zurückschicken soll. Sollte alles kein Problem darstellen, da ich dies bisher ja auch immer getan habe, zumindest wenn mich ein deratiges Schreiben erreicht hat :whatever .
Nur meinte diesesmal der Sachbearbeiter, dass meine Frau wohl dazu verpflichtet wäre, mir soviel "Taschengeld", wie er es nannte, zu bezahlen, dass ich meine Unterhaltspflicht erfüllen konnte. Dabei wäre Ihr Einkommen egal, auch die Höhe der festen und nicht änderbaren Kosten, wenn sie Einkommen hat, dann sei das Ihre Pflicht :hae?
Irgendwie war und bin ich schockiert, mir ist klar, dass ich unterhaltspflichtig bin, auch wenn ich es nicht verstehe. Aber was hat meine Frau mit dem Unterhalt des Kindes zu tun, mit dem sie nicht im Entferntesten etwas zu tun, das sie nicht mal kennt und für das sie keinerlei Verpflichtungen hat ?
Es kann doch nicht sein, dass sie für meine "Untaten" aufkommen muss, obwohl sie ja selber ein (eheliches) Kind hat, für das sollte sie doch in erster Linie verantwortlich sein ?
Nochmal kurz die Fakten zusammengefasst:
Ich möchte nochmal betonen, dass ich mir darüber bewusst bin, dass ich unterhaltspflichtig bin. Gäbe es die Möglichkeit, so würde ich alles dafür tun diese Pflicht zu erfüllen, auch wenn ich keinerlei Kontakt zu meinem unehelichem Kind habe. Durch mein eheliches Kind, und die Vollzeitarbeit meiner Frau, ist dies aber nicht möglich und ich möchte keinesfalls, dass meine Frau für mich bluten muss, was momentan mit unserer finanziellen Situation sowieso unmöglich ist.
Ich hoffe Ihr könnt mir da irgendwie weiterhelfen bzw. Auskunft geben.
Gruß Basti
ich bin neu hier und durch Google auf Euch gestossen.
Da mich gerade eine Frage quält, stelle ich ich sie einfach mal.
Ich hoffe, dass sie beantwortet werden kann, weil die Sache (anscheinend) doch recht kompliziert ist
Folgender Sachverhalt:
Ich habe mit meiner Ex-Freundin zusammen einen Sohn, der letztes Jahr im November 7 Jahre alt geworden ist.
Meine Ex ist in der Zwischenzeit verheiratet und hat ein weiteres Kind von Ihrem Ehemann.
Regelmäßig erreichten mich Briefe von der zusteändigen Unterhaltsstelle, die mich dazu aufforderten, mein Einkommen offenzulegen.
Dies habe ich auch immer brav gemacht. Unterhaltspflichtig bin ich, das ist klar, aber bisher, und auch jetzt, habe ich nur so wenig Einkommen, dass es nie für Unterhaltszahlungen gerreicht hätte. Ich war 2 Jahre arbeitslos, danach knapp 3 Jahre nur auf 400€ Basis beschäftigt und jetzt seit 9 Monaten bei der Post tätig.
Dies ist ein Teilzeitjob, 48 Stunden im Monat, der mir ~500€ im Monat einbringt.
So, jetzt kommt der kompliziertere Teil des Sachverhaltes:
Ich selbst bin auch seit Mai 2005 verheiratet, und auch ich habe mit meiner ehefrau zusammen einen Sohn, der im September 2 Jahre alt geworden ist.
Dadurch, dass meine Frau mittlerweile seit 8 Jahren fest bei Ihrem Arbeitgeber angestellt ist, und ich, aufgrund der Arbeitssituation und meiner Qualifikation, nur Neben/Teilzeitjobs gefunden habe, haben wir beschlossen, dass ich die Elternzeit übernehme und meine Frau weiter arbeiten geht. Die andere Möglichkeit wäre gewesen, dass meine Frau die Elternzeit übernimmt, aber wir im Gegenzug Hartz IV beantragen hätten müssen. Meine Frau verdient ~1550€ netto, wir haben also mit Kindergeld zusammen ~2200€ im Monat. Meine Frau hat alleine schon knapp 1000€ Festkosten im Monat (430€ Miete und knapp 600€ monatlich, die an die Bank für einen Kredit abbezahlt werden müssen), dazu kommen noch Festkosten wie Strom, Gas etc.
Heute erreichte mich ein Schreiben des Landratsamtes meiner Exfreundin (dort ist das LRA für Unterhaltssachen zuständig), das mir mit Stranfanzeige wegen nicht geleisteter Unterhaltszahlungen androhte, weil ich angeblich im Oktober 2007 ein Schreiben zur Darlegung meines Einkommens erhalten hätte und bis dato noch keinerlei Antwort geschrieben hätte.
Dieses Schreiben hat mich nie erreicht, daher habe ich mit dem Sachbearbeiter telefoniert. Dieser war anfangs ganz nett und hat mir angeboten, mir einen weiteren Einkommensbogen zuzuschicken, den ich schnellstmöglich zurückschicken soll. Sollte alles kein Problem darstellen, da ich dies bisher ja auch immer getan habe, zumindest wenn mich ein deratiges Schreiben erreicht hat :whatever .
Nur meinte diesesmal der Sachbearbeiter, dass meine Frau wohl dazu verpflichtet wäre, mir soviel "Taschengeld", wie er es nannte, zu bezahlen, dass ich meine Unterhaltspflicht erfüllen konnte. Dabei wäre Ihr Einkommen egal, auch die Höhe der festen und nicht änderbaren Kosten, wenn sie Einkommen hat, dann sei das Ihre Pflicht :hae?
Irgendwie war und bin ich schockiert, mir ist klar, dass ich unterhaltspflichtig bin, auch wenn ich es nicht verstehe. Aber was hat meine Frau mit dem Unterhalt des Kindes zu tun, mit dem sie nicht im Entferntesten etwas zu tun, das sie nicht mal kennt und für das sie keinerlei Verpflichtungen hat ?
Es kann doch nicht sein, dass sie für meine "Untaten" aufkommen muss, obwohl sie ja selber ein (eheliches) Kind hat, für das sollte sie doch in erster Linie verantwortlich sein ?
Nochmal kurz die Fakten zusammengefasst:
- - Ich hab ein uneheliches Kind mit meiner Ex-Freundin (7 Jahre alt)
- - Meine Ex-Freundin ist verheiratet und hat mit Ihrem Mann ein eheliches Kind
- - Ich selber bin auch verheiratet
- - Meine Frau und ich haben zusammen ein eheliches Kind (2,5 Jahre alt)
- - Mir ist es, aufgrund meines Einkommes, unmöglich Unterhalt für mein uneheliches Kind zu bezahlen
- - Ich kann zu meinem jetzigen Job keinen weiteren Nebenjob mehr annehmen, da ich nachts arbeiten gehe und am Tage für meinen sohn verantwortlich bin, weil meine Frau ja Vollzeit arbeiten geht und daher idR von 8 - 20 Uhr nicht zuhause ist. Kindergartenplätze gibt es bei uns erst für Kinder ab 3 Jahren und dann auch nur Plötze, die von 7 - 13 Uhr begrenzt sind. Daher könnte ich, frühestens, ab September, wenn unser Sohn 3 wird, noch einen Arbeit nebenbei aufnehmen.
Ich möchte nochmal betonen, dass ich mir darüber bewusst bin, dass ich unterhaltspflichtig bin. Gäbe es die Möglichkeit, so würde ich alles dafür tun diese Pflicht zu erfüllen, auch wenn ich keinerlei Kontakt zu meinem unehelichem Kind habe. Durch mein eheliches Kind, und die Vollzeitarbeit meiner Frau, ist dies aber nicht möglich und ich möchte keinesfalls, dass meine Frau für mich bluten muss, was momentan mit unserer finanziellen Situation sowieso unmöglich ist.
Ich hoffe Ihr könnt mir da irgendwie weiterhelfen bzw. Auskunft geben.
Gruß Basti