Petersilie77
Neues Mitglied
Hallo Liebe Forengemeinde,
ich habe mich entschieden mit meiner derzeitigen Partnerin (drei Jahre in einer Beziehung) ein Kind zu bekommen. Ich habe jedoch bereits ein uneheliches Kind und zahle monatlich 200 EUR Unterhalt für dieses Kind und habe für die Mutter die ersten 3 Jahre 150 EUR bezahlt.
Wenn ich ein zweites Kind mit meiner neuen Partnerin bekommen sollte, dann nur wenn eine vorherige Vereinbarung geschlossen wird , daß ich sowohl von Unterhaltszahlungen bei Trennung gegenüber dem Kinde als auch gegenüber der Mutter freigestellt werde.
Meine Partnerin kann das verstehen, weil Sie weiß, daß mein Finanzieller Spielraum ein zweites Diseaster dieser Art nicht hergiebt.
Kann mir jemand sagen ob eine solche Vereinbarung vor Gericht wirksam ist und was ich bei der Formulierung beachten muß.
.........Bitte keine Beschimpfungen und moralischen Vorwürfe...........
Herzlichen Dank im Voraus
Petersilie77
ich habe mich entschieden mit meiner derzeitigen Partnerin (drei Jahre in einer Beziehung) ein Kind zu bekommen. Ich habe jedoch bereits ein uneheliches Kind und zahle monatlich 200 EUR Unterhalt für dieses Kind und habe für die Mutter die ersten 3 Jahre 150 EUR bezahlt.
Wenn ich ein zweites Kind mit meiner neuen Partnerin bekommen sollte, dann nur wenn eine vorherige Vereinbarung geschlossen wird , daß ich sowohl von Unterhaltszahlungen bei Trennung gegenüber dem Kinde als auch gegenüber der Mutter freigestellt werde.
Meine Partnerin kann das verstehen, weil Sie weiß, daß mein Finanzieller Spielraum ein zweites Diseaster dieser Art nicht hergiebt.
Kann mir jemand sagen ob eine solche Vereinbarung vor Gericht wirksam ist und was ich bei der Formulierung beachten muß.
.........Bitte keine Beschimpfungen und moralischen Vorwürfe...........
Herzlichen Dank im Voraus
Petersilie77