Hilfe! -  Unterhalt

Montana93

Neues Mitglied
Hallöchen zusammen!

Ich bin durch Zufall auf Eure Internetseite gestoßen und ich weiß nicht ob ich in diesem Forum richtig bin. Vielleicht kann mir ja jemdand helfe....

Ich bin selber noch keine Mutter, aber ich habe einen Lebensgefährten, der einen Sohn (6 Jahre alt)hat.

Er ist schon seit ca. 6 Jahren von seiner Frau getrennt und sie läßt uns einfach nicht in Ruhe.

Wir zahlen jeden Monat pünktlich den Unterhalt (247 € und wir verdienen auch nicht die Welt) und haben schon ein bißchen länger, ca. 1 Jahr, nichts mehr von ihr gehört.
Gestern erhalten wir nun einen Brief vom Anwalt, das mein LG vom letzten Jahr sein kompletten Gehaltsnachweis bringen muss. Die Anwältin möchte es prüfen, weil seine Ex-Frau sagte, das sie ca. 20 € im Monat mehr bekommt. Die Gehaltsnacheweise darf doch nur die Anwältin einsehen oder darf bekommt die Ex diese auch zu Gesicht?? Sie ist neu verheiratet und bekommt zum Glück keinen Unterhalt mehr.

Kann das sein???? Ich habe gedacht, ich stehe im Wald. Wieso rennt jm. wegen 20 € zum Anwalt?? Wir haben auch noch ziemlich hohe Schulden abzutragen (wegen Selbstständigkeit). Kann es denn sein, das wenn wir die Schulden angeben, das wir evtl. weniger als 247 € zahlen müssen?? Die Schulden werden doch dann auch angerechnet/abgerechnet, oder???

Was würdet ihr bei soetwas machen? Rechtsanwalt einschalten oder nicht? Die ganze Scheidung hat schon über 3 Jahre gedauert und es hört einfach nicht auf. Kann eine Frau nicht ihren Ex-Mann einfach mal "leben" lassen?! Sie hat doch damals Ehebruch begangen... Wir möchten auch gerne nächstes Jahr eine Familie gründen. Aber wenn das so weiter geht, könnten wir unseren eigenen Kindern ja gar nichts bieten.

Über Antworten wäre ich sehr dankbar!!

Lieben Gruße
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Ich versuche es mal, auch wenn ich da nichtsoder Profi bin.

Original von Montana93
Er ist schon seit ca. 6 Jahren von seiner Frau getrennt und sie läßt uns einfach nicht in Ruhe.

6 Jahre ist lang, da solte eigentlich Ruhe eingekehrt sein. Was genau meinst du denn mit nicht in Ruhe lassen?

und haben schon ein bißchen länger, ca. 1 Jahr, nichts mehr von ihr gehört.

Gar nichts? Kein Wort bei Kindesübergaben wegen Umgang oder so?

Gestern erhalten wir nun einen Brief vom Anwalt, das mein LG vom letzten Jahr sein kompletten Gehaltsnachweis bringen muss.

Ich denke er ist auskunftspflichtig. Das kann der Expartner welcher die Kinder betreut regelmässig einfordern ja.

Die Gehaltsnacheweise darf doch nur die Anwältin einsehen oder darf bekommt die Ex diese auch zu Gesicht??

Da bin ich überfragt.

Wieso rennt jm. wegen 20 € zum Anwalt??

Keine Ahnung, ich kann nur mutmassen das es insgesamt das bei 247€ KU eben auch 20€ monatl. viel Geld sind.

Wir haben auch noch ziemlich hohe Schulden abzutragen (wegen Selbstständigkeit). Kann es denn sein, das wenn wir die Schulden angeben, das wir evtl. weniger als 247 € zahlen müssen?? Die Schulden werden doch dann auch angerechnet/abgerechnet, oder???

So weit ich weiß geht Kindesunterhalt über so ziemlich jede Schuld.

Was würdet ihr bei soetwas machen? Rechtsanwalt einschalten oder nicht?

Könnt ihr euch nicht erstmal eine andere Art der Beratung holen?

Die ganze Scheidung hat schon über 3 Jahre gedauert und es hört einfach nicht auf.

Wenn das 'Problem' der Kindesunterhalt ist, dann endet das erst wenn das Kind 18 Jahre alt ist.

Kann eine Frau nicht ihren Ex-Mann einfach mal "leben" lassen?!

Geht es doch auch um Ehegattenunterhalt?

Wir möchten auch gerne nächstes Jahr eine Familie gründen.

Was genau hindert euch denn daran, seinen Verpflichtungen für das Kind muss dein LG nachkommen, daran wird sich nichts ändern.

Aber wenn das so weiter geht, könnten wir unseren eigenen Kindern ja gar nichts bieten.

Wenn es so schlimm ist, dann muss es doch aber noch eine andere Baustelle als 20€ geben?

Magst mir mehr erzählen? Dann kann ich dir evtl. auch besser helfen.

LG,

Tina
 

Dragon82

EF-Team
Teammitglied
20 Euro mal 12 Monate = 240 Euro mal 12 Jahre = 2880 Euro Dafür würde ich auch zum Anwalt gehen Haben oder nicht haben... das ist der Unterschied.
 

mafa

Aktives Mitglied
..ich bitte zu bedenken, die Unterhaltsreform kommt zum 1.7.2007 - dann darf das hälftige Kindergeld zu 50% abgesetzt werden - also wird eine Neuberechnung fällig. In diesem fall rechne ich mit einer kleine Reduzierung des Unterhalts.

Wenn jetzt aber ein neuer Titel erfolgt...muss selbiger nach dem 1.7.2007 geändert werden...wennbeides über den Anwalt läuft, verdient sich der Anwalt eine goldene Nase...der muss ja auch leben - oder?


Die Auskunftspflicht besteht..wenn er sich weigert, wird er höher eingeschätz..gleich mit Titel...Jahressteuererklärung ( Kopie der Steuerkarte sollte Reichen) oder fortlaufenden Gehaltsbeleg Dezember und laufende Gehaltsabrechnung vorlegen. Achtung - auf Verbindlichkeiten aus der Ehe = Eheschulden achten und die monatlichen Belastungen errechnen..., Versicherung ( z.B. Riester oder LV) zur Altervorsorge ebenfalls mit angeben...was alles abzügsfähig ist, siehe DDT.

Der gegnerische Anwalt bespricht und prüft die Unterlagen dann mit seinen Mandanten.

Manfred
 

Montana93

Neues Mitglied
Also können wir, wenn jetzt was neues berechnet wird, es ab dem 01.07.07 wieder neu berechnen lassen?? Wo können sich denn die Väter schlau machen, außer beim Anwalt? Wird das Kindergeld denn nicht jetzt auch schon mit angerechnet?

Wir sind bis jetzt noch nicht beim Anwalt gewesen. Wir haben vom Sozialamt 2005 ein Schreiben erhalten, das wir erst 199 € zahlen müssen und dann ab dem 01.01.07 247 €. Das haben wir doch schriftlich oder können die da auch was anfechten???
 

Montana93

Neues Mitglied
@ Micha: Aber kann man denn nicht wie vernünftige Menschen miteinander unterhalten?? Das ist jetzt kein Angriff gegen dich sondern ich meine, man hätte uns ja vorher mal bescheid geben können. Wieso rennt man dann direkt zum Anwalt?
Also, wegen ca. 20 € würde ich nicht zum Anwalt rennen, der kostet ja schließlich auch genug Geld. Außerdem würde ich meinen Ex-Mann nicht ausnehmen wie eine Weihnachtsgans. Aber ich sage mir immer, das man sich 2 mal im Leben wieder sieht...
 

mafa

Aktives Mitglied
Hallo,

wann ist (wird) das Kind (oder wie alt ist das Kind) in die neue Altersklasse gekommen?
Sozialamt = Jugendamt?
( ich dachte, der Anwalt der Ex…) Zum Jugendamt kannst du mit den Unterlagen gehen…siehe zu, hier alles anzugeben…dazu brauchst du keinen Anwalt…und im Juli teilst du mit, gemäß neuem Gesetz zahlst du weniger.

Zur Sicherung des Existenzminimums der unterhaltsberechtigen Kinder wird deshalb bei den Einkommensgruppen 1-5 (West) bzw 1-3 (Ost) das Kindergeld nur noch anteilig in Abzug gebracht.
Aufgrund der unterschiedlichen Anrechnung erhalten diese Kinder folgende Beträge:
• In der 1. Altersstufe (0-5) 199,00 Euro
• in der 2. Altersstufe (6-11) 247,00 Euro/ 257,00 Euro ab Einkommensgruppe 2
• in der 3. Altersstufe (12-17) 291,00 Euro / 312,00 Euro / 316,00 Euro ab Einkommensgruppe 3
Der Anrechnungsbetrag (= abzuziehender Kindergeldanteil) berechnet sich wie folgt:
1/2 Kindergeld
+ Tabellenbetrag der im Einzelfall maßgeblichen Einkommensgruppe
- Tabellenbetrag der Einkommensgruppe 6 (135%)
= Anrechnungsbetrag

Beispiel:
77,00 Euro + 219,00 Euro (Gruppe 2) - 276,00 Euro (Gruppe 6) = 20,00 Euro
Daraus ergibt sich als Zahlungsverpflichtung: 219,00 Euro - 20,00 Euro = 199,00 Euro
Wenn 4 oder mehr Kinder unterhaltsberechtigt sind und Kindergeld bezahlt wird, wird nach dem oben genannten Prinzip für diese Kinder der hälftige Betrag (zur Zeit 89,50 Euro) ab der Einkommensgruppe 6 und in den anderen Einkommensgruppen entsprechend reduziert angerechnet.
http://n-tv.advogarant.de/InfoCente...essionid=0ECF223D35AD5CE6DF6BA17327885EFC.vm2

Der Bedarf nach SGB II der minderjährigen Kinder bis 13 Jahre liegt bei 207,00 €, ab 14 Jahren bei 276,00 €.
Den Mindestbedarf abzüglich Kindergeldanteil sieht die Reform bei
Regierungsentwurf Unterhalt für Kinder im Alter von
0-5 Jahre 6-11 Jahre 12-17 Jahre
Mindestbedarf bei
abzüglich ½ Kindergeld
= Zahlbetrag 265,00 €
-77, 00 €
188,00 €

304,00 €
-77, 00 €
227,00 €

356,00 €
-77, 00 €
279,00 €

Die Tatsache, dass der Kindesunterhalt nach dem Regierungsentwurf geringeren Unterhalt vorsieht als die derzeit in den alten Bundesländer geltende Düsseldorfer Tabelle, mag noch ein Redaktionsfehler sein. Schließlich ist der Entwurf schon etwas älter und bezieht sich offensichtlich auf die bis zum 30.6.2003 geltende Tabelle. Ab 1.7.2005 gelten als Mindestunterhalt die folgenden Beträge.
Düsseldorfer Tabelle

Unterhalt für Kinder im Alter von
0-5 Jahre
Mindestbedarf bei
abzüglich ½ Kindergeld
= Zahlbetrag 262,00 €
-77, 00 €
199,00 €

6-11 Jahre
334,00 €
-77, 00 €
257,00 €

12-17 Jahre
393,00 €
-77, 00 €
316,00 €

Erst wenn die Düsseldorfer Tabelle zum 1.7.2007 der aktuellen Entwicklung der Einkommensverhältnisse angepasst wird, wird man zur Höhe des zukünftigen Kindesunterhalts etwas Konkretes sagen können. Titulierte Unterhaltsansprüche bleiben bis zu einer möglichen Abänderung der Höhe nach bestehen.
Aus: http://www.herrmann-und-herrmann.de/index.php?option=com_content&task=view&id=55&Itemid=70

Also können wir, wenn jetzt was neues berechnet wird, es ab dem 01.07.07 wieder neu berechnen lassen?? Wo können sich denn die Väter schlau machen, außer beim Anwalt? Wird das Kindergeld denn nicht jetzt auch schon mit angerechnet?

...na ja, z.B. hier oder in den Vätervereinen..unverbindlich..

Manfred
 

Montana93

Neues Mitglied
VIelen Dank für die Anwort. Schicke dir die Angaben, die du benötigst.

Sozialamt: Die Ex ist nach der Scheidung dorthin gegangen und wollte noch mehr Geld haben. Deshalb hat uns das Sozialamt so einen Brief geschickt wo es drin steht, was er ab dem 01.01.07 zu zahlen hat. Der kleine ist im Januar 07 6 Jahre alt geworden.

Gruß

Simone
 
J

Jackie

Guest
Hallo ,

Mir stellt sich eine Frage .....


Kam es bis zum jetzigen Zeitpunkt mal zu einer Gerichtsverhandlung in welcher die Unterhaltsangelegenheit "geklärt" wurde ?

Normalerweise zieht sich so etwas doch nicht über Jahre .... der Unterhalt wird immer neu berechnet; Einkommensnachweise müssen regelmäßig vom Unterhaltspflichtigen geöffnet werden .....

Gruss
Jackie
 

mafa

Aktives Mitglied
Montana, dann ist alles klar...neue Altersklasse....mein Tipp....rückwirkend zahlen...( falls das Einkommen höher ist als amtlich bekannt..) und er kein Mangelfall ist - und ab dem 01.07.2007 auf Grund der neuen Rechtslage kürzen.


144€ Rückwirkend vielleicht in Raten und ab 1.4.2007 den neuen Betrag von 247€

- nach dem 1.7.2007 wieder weniger 227€


( Ich bin kein Freund von sich arm zu rechnen...aber helfe gerne bei einer fairen Unterhalsüberprüfung)

Ansonsten sei nicht sauer auf die Ex, die hat damit nichts zu tun...treiber hier ist das Amt !!

Jacky hat recht, der Vater ist verpflichtet, alle 2 Jahre seine Einkommensverhältnisse offen zu legen..

trost....bald wird es einfacher..( vielleicht billiger) nach der Reform..


Aber man muss auf die Rechtskraftder Reform warten...
M
anfred
 

Montana93

Neues Mitglied
Wie zahlen ja ab dem 01.01.07 247 €, weil wir doch wußten das er 6 Jahre alt wird. Sie ist aber mit den 247 € nicht zufrieden und möchte das alles nochmal berechnen lassen. Sie möchte 10-20 € mehr haben. Ich weiß nur nicht, woher die sich die Daten holt.
 
J

Jackie

Guest
Hallo Montana,


Eine Frage an Dich bzw. Euch .

Warum wendet Ihr euch nicht einfach mal an eine Beratungsstelle ?

Zum Jugendamt "müssen" nicht immer nur die gehen, die Unterhalt einfordern!

Auch die, die zahlen müssen und sich unsicher sind, können bei einem Gespräch in ein paar Minuten klären, was genau gezahlt werden muss ......
Einfach Einkommensnachweise der letzten 2 Jahre mitbringen; vielleicht noch die letzten beiden Steuerbescheide und das Thema könnte vom Tisch sein .

So kann der eine dem anderen keine Vorwürfe mehr machen .....

Und ?
 

mafa

Aktives Mitglied
..nach 2 Jahren erfolgt eine Neuberechnung...oft von Amtswegen.

Also die Hosen runterlassen...die Unterlagen vorlegen...Ergebniss prüfen...gegebenenfalls Widerspruch einlegen..

Bei Vorlage der Unterlagen...Rentenversicherung bzw. Altersvorsorge und Schulden mit angeben..( Belege).

Meines Erachtens wird nicht rückwirkend erhöht...und nur das aktuelle Einkommen zählt..also erst mal die Abrechnung April ( bzw. alle Abrechnungen neuer Arbeitgeber) vorlegen...Hinweis neuer Arbeitgeber = neue Berechnungsbasis.

Ich sehe da kein großes Problem...wird bei euch sowieso billiger....aktuelles Gehalt in Verbindung mit Unterhaltsreform...

Und mal unter uns Pastorentöchter...wenn ihr nur den Mindestsatz zahlt...seid froh..andere zahlen noch Unterhalt für die Ex....

Also keep cool und macht Euch keinen Kopf...

Nachtrag......unterhaltsrechner findet ihr z.B. auch hier...

http://www.arag.de/de/rechtimalltag/kostenrechner/unterhaltsrechner/index.shtml


Manfred
 

Montana93

Neues Mitglied
Stimmt, hast recht. Ich wollte mir einfach nur mal Infos einholen. Ich denke, das wir auch mal zum Amtsgericht oder zum Jugendamt gehen...
Vielen Dank nochmal für alle Antworten ;-)

Lieben Gruß
 
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