brauche Rat -  Unterhaltspfändung

pascal

Neues Mitglied
Hallo an alle,

zu mir ich habe aus meiner ersten Ehe 2 unterhaltsberechtigte Kinder bin wieder verheiratet und habe aus meiner jetzigen Ehe einen Sohn, also insgesamt 3 Kinder und eine Ehefrau.............. soviel dazu

aufgrund finazieller Schwierigkeiten früher konnte ich nicht immer Unterhalt für meine ersten zwei zahlen so das das Jugendamt vor 7 Monaten eine Lohnpfändung durchführen ließ................

730,- Euro von meinem jetzigen Einkommen von 1830,- Euro Netto werden gepfändet so dass mir meiner Frau und meinem Kind nur diese 1.100,- Euro bleiben um zu (Über) Leben.

Ich versuche nachdem mir ein Schuldnerberater der Diakonie gesagt hat, dass dies zuviel sei mich mit dem Jugendamt darauf zu einigen das die Lohnpfändung zurückgezogen wird und ich zum jeweiligen 15 des Monats 500,- Euro überweise.

Natürlich ohne Erfolg !

Besser noch da kommt dann eine E mail ich solle mir das Geld doch irgendwo leihen um den angelaufenen Betrag zu begleichen und meine Ex Frau hätte mit dem Jugendamt auch gesprochen und Sie möchte nicht das die Pfändung aufgehoben wird.

Natürlich ist auch die Aussicht auf einen neuen Arbeitgeber ( der jetzige Zahlt zu wenig) aussichtslos. Aber das Interessiert die vom JA überhaupt nicht.

Kann man da denn gar nix machen.
Was passiert wenn ich Privatinsolvenz beantrage ?

mfg
Pascal
 

usagimoon

sadness
Also ich weiss das wir mit 4 Kindern damals auch nur 1300 ca hatten mit H4. Also denke ich mal die wissen, was sie tun. Ansonsten musst du zum Anwalt gehen.

LG
 
N

NicoleM

Guest
Soweit ich weiß, geht der Unterhalt für die Erstgeborenen immer vor.
Sprich - da du dank deiner Kinder immer wusstest, dass du zu Unterhalt verpflichtet bist,
musst du dies auch immer einplanen - bei einer weiteren Familienplanung.

Eine Familie hat, soweit es Schulden gibt ( und U-Schulden sind vorrangige Schulden ),
m.E. ein Anrecht auf die H4 Bemessungsgrenze: Das sind bei zwei Erwachsenen plus Kind
je nach Wohnlage: ca. 1200 Euro. ( Miete, Telefon,Heizung.. alles schon eingerechnet. )
Da du aber arbeiten gehst, wird es vielleicht andere Grenzen geben.

Wende dich an einen Anwalt, wenn du aus der Situation kommen willst.
Ob es da aber große Chancen gibt, mag ich bezweifeln.
 

Celeste

Vernarrte Jungmami + Alienstiefmutter
Original von NicoleM
Soweit ich weiß, geht der Unterhalt für die Erstgeborenen immer vor.

Nein, das hat sich geändert. Alle Kinder sind gleichberechtigt. Im Mangelfall, wie bei dir wird der Unterhalt für alle Kinder gekürzt wenn es nicht für alle reicht.

Wie alt ist denn die Unterhaltsberechnung? Deinem Sohn aus der jetzigen Beziehung steht ja auch Unterhalt zu.
 

kukulux

Namhaftes Mitglied
also du hast ja deinen selbstbehalt. dein neues kind und die mutti davon, ist das kind unter 3 und die mutti zur betreuung zuhause?
dann werden die frauen gleichgestellt.
hast du titel für deine kinder und ex?
bei deinem einkommen bekommst du rechtskostenbeihilfe. wie alt sind die ersten kinder und aus welchem bundesland kommt ihr?
falls der titel vor deinem neuen kind da war, deswegen können sie ja auch pfänden, muss der zu deinem gunsten und der deines kindes abgeändert werden. aber das wirst du einklagen müssen. dann bekommt sie so gut wie nichts mehr für sich ...

bei uns ist die ex auch raus wegen der neuen gesetze, schon bevor das zweite kind kam ...
wenn wir jetzt hingehen würden und für die kleine mit einfordern, dann würden die anderen noch weniger bekommen. machen wir aber nicht, es sei denn sie geht selber zum anwalt und will mehr haben :ausheck
 

usagimoon

sadness
Das sind bei zwei Erwachsenen plus Kind
je nach Wohnlage: ca. 1200 Euro. ( Miete, Telefon,Heizung.. alles schon eingerechnet. )
Da du aber arbeiten gehst, wird es vielleicht andere Grenzen geben.

Ich glaub da liegst du falsch. Wir hatten soviel bevor wir miete etc. alles bezahlt haben.

LG
 
N

NicoleM

Guest
Original von usagimoon
Das sind bei zwei Erwachsenen plus Kind
je nach Wohnlage: ca. 1200 Euro. ( Miete, Telefon,Heizung.. alles schon eingerechnet. )
Da du aber arbeiten gehst, wird es vielleicht andere Grenzen geben.

Ich glaub da liegst du falsch. Wir hatten soviel bevor wir miete etc. alles bezahlt haben.

LG

Nun, wir bekommen H4 und es ist schon so, wie ich geschrieben habe.

Vielleicht mal zur Erläuterung: eingerechnet bedeutet, dass man es davon bezahlen muss

Ich schrieb ja nicht abgerechnet ^^

LG
 
U

UserC

Guest
ich war diese woche auf dem JA weil mein ex nimmer zahlen will (weil er angeblich ned kann, weil er arbeitslos wurde...egal, andere baustelle).

also, der selbstbehalt laut JA-mitarbeiter ist bei arbeitslosen 770€, wenn berufstätigen 900€. inwieweit da die neue familie mit eingerechnet wird, weiß ich aber leider ned
 

kukulux

Namhaftes Mitglied
der selbstbehalt der kinder gegenüber ist 900 €, je nach bundesland der mutter gegenüber 1100 € :zwinker:
das muss alles extra berechnet werden.
erst kommen alle drei kinder und dann die frauen. die exfrau ist vorrangig, wenn die neue nicht zuhause ist um das baby zu betreuen.

wir hatten das erst ...
die kindergeldbeträge wurden jetzt neu eingestuft. demnach würden die kinder eigentlich mehr geld bekommen. aber da ich ja auch noch 2 habe und die den selben anspruch haben von der verteilungsmasse ist die mutter raus. die mutter ist aber auch ab einen gewissen alter halbtagsbeschäftigt selbstversorgend, je nach alter der kinder einzustufen. dass heißt unserer wurde halbtagsmäßig mit dem erlernten beruf ein verdienst im monat mit locker 500 € angerechnet. das wird alles zusammen gerechnet.

die verteilungsmasse neu berechnet und die titel müsszen jetzt abgeändert werden. mein mann erhöht jedesmal wenn sich was an der düsseldorfertabelle ändert selbständig den betrag. gepfändet würde aber nur der titel :-D

der ist viel geringer. aber wie schon erwähnt, muss das immer mit den neuen stufen und der anzahl der kinder neu abgeändert werden ...

bei seinem einkommen, hat er rechtskostenbeihilfe. er hat ja nur den selbstbehalt von 1100 €für sich über :ausheck
frag deinen anwalt und ändere es einfach um. dann bist du auf der sicheren seite.
aber warum lässt du es pfänden? sag du zahlst es selber. ist doch schwachsinn ...
 

kukulux

Namhaftes Mitglied
achja und zur privatinsolvenz ...

wenn du arbeitslos bist kannste das wohl beantragen und soviel ich weiß darfste dann 7 jahre ncihts verdienen. allerdings darfst du auch garnicht von alleine kündigen :ausheck
du musst auch wie deine ex zum beispiel mit 20 bewerbungen nachweisen dass du dich drum kümmerst, wenn du dann PI beantragst, sehen die ja wo du drauf hinaus willst :whatever

kurz um - dummer gedanke, zumal das jugendamt das geld vorstreckt und das ein schuldenberg bleibt, der dir nie erlassen wird und sich immer schön weiter summiert :zwinker:

willst du für die kinder nicht mehr zahlen :schiel
für die ex kann ich ja verstehen. die frauen sind alle alt genug für sich selber zu sorgen, wenn keine kleinkinder oder kranken kinder im spiel sind. aber es sieht so aus, als ob du dich davor drücken willst :uebel jedenfalls liest es sich so raus. klär mich bitte auf, wie du das richtig meinst ...
 

pascal

Neues Mitglied
Guten Morgen,

bevor es hier den Anschein hat möchte ich einiges klarstellen.........

1. Ich liebe alle meine Kinder
2. Zahlungsbereit (Zahle seit 7 Monaten ca. 800,- 1000,- ans Ja )
3. Bin nicht Arbeitslos ** halt gerade Kündigung erhalten ** super

am ende..............
 
U

UserC

Guest
also, wenn du die kündigung bekommen hast - zu welchen datum bist du gekündigt?

wenn du beispielsweise zum 31.12.08 gekündigt bist, dann musst du den unterhalt für januar '09 noch zahlen. dann - wenn du keinen neuen job zum 01.01.09 findest - gehst du mit deinem alg-bescheid zum JA und wenn du unter 770€, dann musst du erst mal nichts zahlen. deine ex kann dann für die kinder kindergeldzuschuss beantragen (steht mir jetzt wahrscheinlich auch bevor). den antrag kriegt sie auf dem zuständigen rathaus. antrag muss dann zur zuständigen kindergeldkasse. WENN die kinder das 12. lebensjahr beendet haben. ansonsten gibts ja unterhaltsvorschuss.

alles was du dann über 770€ hättest musst du an die kinder als unterhalt zahlen.
 

kukulux

Namhaftes Mitglied
solltest du die kündigung provoziert haben, kann das gericht sogar entscheiden dich wieder einstellen zu lassen :ausheck

in letzter zeit zwei vätern in unserem umfeld passiert :druecker

für dich tut es mir leid. mein mann zahlte noch mehr ...
aber für dich wünsche ich mir, dass du schnell wieder einen job bekommst, der dich deine kosten beim jugendamt nciht zu hoch steigen lässt :druecker
 

Markus Becker

Neues Mitglied
@pascal
Der Selbstbehalt ist rein theoretisch - das scheint hier niemand zu wissen. Überhaupt ist die Info in den vorangegangenen Beiträgen oftmals Unfug und konfus. Du hast eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, insofern kannst du nicht einfach den Unterhalt herabsetzen bzw. dich auf deinen Selbstbehalt zurückziehen. Die Richer werden notfalls einen Zweitjob verlangen. Die einzige "Rettung" ist die nicht-verschuldete Arbeitslosigkeit oder Krankheit oder Auswandern. Und noch ein weiterer Punkt: bei einer Privatinsolvenz kann man natürlich arbeiten. Man sollte es allerdings nicht während der Unterhaltszahlungen machen sondern erst wenn das Kind keinen Anspruch mehr hat. Dann kann man sich so von den Schulden lossagen. Anders würden permanent während der Wohlverhaltenssphase weitere Schulden auflaufen. Weitere Infos unter www.trennungsfaq.de
 

Markus Becker

Neues Mitglied
Original von kukulux
achja und zur privatinsolvenz ...

wenn du arbeitslos bist kannste das wohl beantragen und soviel ich weiß darfste dann 7 jahre ncihts verdienen. allerdings darfst du auch garnicht von alleine kündigen :ausheck
du musst auch wie deine ex zum beispiel mit 20 bewerbungen nachweisen dass du dich drum kümmerst, wenn du dann PI beantragst, sehen die ja wo du drauf hinaus willst :whatever

kurz um - dummer gedanke, zumal das jugendamt das geld vorstreckt und das ein schuldenberg bleibt, der dir nie erlassen wird und sich immer schön weiter summiert :zwinker:

willst du für die kinder nicht mehr zahlen :schiel
für die ex kann ich ja verstehen. die frauen sind alle alt genug für sich selber zu sorgen, wenn keine kleinkinder oder kranken kinder im spiel sind. aber es sieht so aus, als ob du dich davor drücken willst :uebel jedenfalls liest es sich so raus. klär mich bitte auf, wie du das richtig meinst ...

Tut mir leid - aber soviel Unfug tut schon fast weh. Wenn du keine Ahnung hast solltest du auch nicht posten. Das wäre besser für alle.
 
U

User3

Guest
@ Markus Becker
Das kann man auch anders sagen!
Du bist neu hier, also lege ich dir mal nahe, einen anderen Umganston zu wählen.
Es ist nicht üblich hier in dieser Art und Weise miteinander zu reden.

Außerdem würde mich interessieren, ob die Web-Adresse in deiner Signatur unter Werbung fällt...
 
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