I
Igelchen
Guest
Vor einiger Zeit erhielt ich UVG für meine Kinder vom Jugendamt.Dafür mußte ich den Unterhaltstitel dort abgeben.
Nun bin ich in 2.Ehe verheiratet und nicht mehr UVG-berechtigt.Der Kindsvater zahlt leider wieder mal nicht(obwohl er könnte).Ich würde gerne pfänden lassen,das geht aber nicht,da das Jugendamt den Titel nicht wieder rausrückt,da sie noch offene Forderungen gegenüber den Kindsvater haben.
Nun kann ich wegen des fehlenden Titels den KU nicht pfänden lassen,das kann doch nicht sein,oder?Muß das Jugendamt nicht dafür sorgen,daß ich einen neuen Titel erhalte?
Zur Anmerkung: Der Kindsvater ist spielsüchtig und verspielt alles Geld was er hat.Den Kindesunterhalt könnte er locker zahlen von seinem Geld,aber er tut es nicht.Ich möchte ihn nicht abzocken,sondern nur,daß er den damals von uns vereinbarten Betrag an die Kinder zahlt(wir haben uns auf einen betrag unterhalb der Düsseldorfer Tabelle geeinigt,da er damals nicht so viel verdiente,ich hab es bis jetzt nicht erhöhen lassen).
Habe ich das Recht,vom Jugendamt einen neuen Titel zu bekommen oder müssen die den alten Titel rausrücken?
Oder muß ich jetzt zum Anwalt gehn und auf Unterhalt klagen und einen neuen Titel erstellen lassen ?
Liebe Grüße,das Igelchen
(mit den Nerven so langsam runter,weil ich diesen Monat noch nicht mal den Kindergartenbeitrag zahlen konnte wegen des fehlenden Unterhalts-zum Glück wurde mir das gestundet bis ich den Unterhalt habe)
Nun bin ich in 2.Ehe verheiratet und nicht mehr UVG-berechtigt.Der Kindsvater zahlt leider wieder mal nicht(obwohl er könnte).Ich würde gerne pfänden lassen,das geht aber nicht,da das Jugendamt den Titel nicht wieder rausrückt,da sie noch offene Forderungen gegenüber den Kindsvater haben.
Nun kann ich wegen des fehlenden Titels den KU nicht pfänden lassen,das kann doch nicht sein,oder?Muß das Jugendamt nicht dafür sorgen,daß ich einen neuen Titel erhalte?
Zur Anmerkung: Der Kindsvater ist spielsüchtig und verspielt alles Geld was er hat.Den Kindesunterhalt könnte er locker zahlen von seinem Geld,aber er tut es nicht.Ich möchte ihn nicht abzocken,sondern nur,daß er den damals von uns vereinbarten Betrag an die Kinder zahlt(wir haben uns auf einen betrag unterhalb der Düsseldorfer Tabelle geeinigt,da er damals nicht so viel verdiente,ich hab es bis jetzt nicht erhöhen lassen).
Habe ich das Recht,vom Jugendamt einen neuen Titel zu bekommen oder müssen die den alten Titel rausrücken?
Oder muß ich jetzt zum Anwalt gehn und auf Unterhalt klagen und einen neuen Titel erstellen lassen ?
Liebe Grüße,das Igelchen
(mit den Nerven so langsam runter,weil ich diesen Monat noch nicht mal den Kindergartenbeitrag zahlen konnte wegen des fehlenden Unterhalts-zum Glück wurde mir das gestundet bis ich den Unterhalt habe)