Unterhaltsvorschuss ausgelaufen

K

Kamla

Guest
Hallo!
Im JAnuar 05 läuft der Unterhaltsvorschuss für meinen Sohn aus.Der Erzeuger zahlt bis jetzt keinen Pfennig und wird es auch wohl weiterhin nicht tun.Ich hab das Gefühl,das sich das Jugendamt auch garnicht darum kümmert.Meine Frage ist nun;kann ich für Pascal Sozialhilfe beantragen?Zu mir,ich arbeite auf 400,-€-Basis,lebe mit meinem Freund in einem Haushalt;ausserdem noch meine jüngerer Sohn,dessen Vater nicht der Vater von Pascal ist und die beiden Kinder(15+17) von meinem Freund.Wird dann das Gehalt von meinem Freund angerechnet (obwohl er ja nichts mit meinem Kind zu tun hat)?
Oder was kann ich sonst noch tun?Bei Anrufen beim Jugendamt heisst es nur"Wir sind da dran".....und das nun schon seit Ewigkeiten :-(
Ich bin dankbar für jeden Tip
 
M

Mine

Guest
also ich kann mir irgendwie vorstellen, dass der unterhalt deines freundes angerechnet wird, aber höchstens auf das geld was DU zum leben hast, nicht für deinen sohn. weiß ich aber nicht.
sozi müsstest du für ihn kriegen, denn von 400 lässt nicht mal der staat zwei personen leben. ruf am besten beim sozi an und frag nach.
zudem mach bloß dem jugendamt druck, immerhin musst du wissen, wie du in ein paar tagen dein kind ernährst!
 
U

User2

Guest
Ab 2005 wird es keine Sozialhilfe mehr geben, Stichwort Hartz IV.
Und da ändert sich schon eine ganze Menge.

Ich hab mal gegoogelt und folgendes gefunden:

http://www.arbeitsmarktreform.de/Ar...genseitig-helfen/die-bedarfsgemeinschaft.html

Wenn ich das richtig verstehe ist somit der Partner auch Stiefkindern verpflichtet, weil alle zusammen eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

Kamla, ich denke das JA wird alles tun um den Vater zum Zahlen zu bewegen, immerhin will der Staat sein Geld auch wieder. Nur wo eben nichts zu holen ist...
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hallo,
muß Mela recht geben.
Unter Hartz4 hat der Lebenspartner für den anderen mit aufzukommen(und bei der Sozialhilfe heute ja auch schon.....auch bei den Kindern).

Bedeutet.....Du kannst versuchen Dir Geld da zu holen.
Jedoch wird das Einkommen Deines Freundes geprüft, und demnach, wenn dann noch Differenzen entstehen, der Unterhalt für die Kinder berechnet.

In der ehelichen Gemeinschaft wird vorausgesetzt, das beide Partner, wie in der Ehe, füreinander geradestehen....leider heute noch mit dem Nachteil, das eheähnliche Gemeinschaften nicht die Vorteile der verheirateten erhalten(Steuerklasse, Krankenkasse etc.)

Ich vermute, Du wirst schlechte Karten haben, noch Geld für die Kinder zu bekommen.

Falls Kindesvater arbeitet, besteht die Möglichkeit, auf Unterhalt zu klagen, wenn es das JA nicht schon macht.
 
M

Mafa

Guest
Hallo Kamla,

hier solltest du auch mitteilen, wie hoch das Einkommen des Lebenspartners ist, wenn alle Zahlen auf dem Tisch liegen, kann eine genauere Berechnung erfolgen.


Allein aus der Tatsache, das du nur 400€ verdienst, kannst du keine Sozialhilfe für deinen Sohn beantragen. Hier wird das Einkommen euerer Wohngemeinschaft ( Bedarfsgemeinschaft) berücksichtigt. Unter Umständen ist die Frage nach Wohngeld zu prüfen - ansonsten solltest du dich auch bemühen, eine besser bezahlte Stelle oder einen 2. Arbeitsstelle zu finden.


Gruß


Manfred
 
M

Mafa

Guest
hallo Chopi,

die Aussage:

...........lebe mit meinem Freund in einem Haushalt..........

läßt doch eher auf eine Bedarfsgemeinschaft schließen, oder ??


Wenn also der Partner zusammen in einer Wohnung lebt, ist dieses wohl ehe keine Wohngemeinschaft, zumal dort auch viele Kinder vorhanden sind, die einer reinen Zweckgemeinschaft nicht gerade entsprechen.

( diese Punkte werden genau überprüft....da muss schon bewiesen werden, wenn auf reine Wohngemeinschaft spekuliert werden sollte, was unter diesen Umständen mehr als schwierig anzusehen ist. Ansonsten könnte ja auch ein Arbeitsverhältniss unterstellt werden, der Vater nebst Kindern hat eine Putzfrau. Köchin etc. ... also gehe hier ( wohl gemeinsamer Hauptwohnsitz ) lieber von einer Bedarfsgemeinschaft aus ).





Gruß

Manfred
 
K

Kamla

Guest
@ mafa eine bessere Arbeitsstelle finden....in Anbetracht der Arbeitsmarktlage nicht ganz einfach,oder?

Eine 2. Arbeitsstelle annehmen....und wer bitte schön kümmert sich um die Kinder ?

Bedarfsgemeinschaft.......also, mein Freund und ich leben in einem Haus,haben aber getrennte Kassen..ich zahle die hälfte der Miete,NK usw....unterstützt werde ich von ihm nur in Naturalien..das heisst,ich bekomme kein Geld von ihm.DAfür mache ich allerdings die anfallenden HAusarbeiten....

ich werde mich mal beim, Amt erkundigen,wie der HAse läuft...mein Freund sieht es nämlich garnicht ein,für mich und meine Kinder aufzukommen (ich übrigens auch nicht)
 
M

Mafa

Guest
@ mafa eine bessere Arbeitsstelle finden....in Anbetracht der Arbeitsmarktlage nicht ganz einfach,oder?

Eine 2. Arbeitsstelle annehmen....und wer bitte schön kümmert sich um die Kinder ?

Hier stellt sich die Frage, kümmerst du dich um deine Kinder oder um seine Kinder oder alle beide ??

Da du deime Freund und seinen Kindern den Haushalt machst - ist das doch eher eine Solidargemeinschaft - was zahlt den ein Mann für eine Putz-, Wasch- und Kinderfrau ? Sicherlich mehr als 10 € die Stunde / also wieviel Stunden bringst du für den Freund und seine Kinder auf?

Bedarfsgemeinschaft.......also, mein Freund und ich leben in einem Haus, haben aber getrennte Kassen..ich zahle die hälfte der Miete, NK usw....unterstützt werde ich von ihm nur in Naturalien..das heisst,ich bekomme kein Geld von ihm. Dafür mache ich allerdings die anfallenden Hausarbeiten....


- Hier ist der klassische Fall einer Bedarfsgemeinschaft !!!




Da jubelt das Beamtenherz ( wenn sie eins hätten )


Gruß


Manfred
 
M

Mafa

Guest
Noch einmal zum lesen prüfen:



Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören Personen, die in einem Haushalt leben.

Zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen:
- erwerbsfähige Hilfebedürftige,
- im Haushalt lebende Eltern,
- Alleinerziehende von Minderjährigen,
- Partner, sofern das Paar nicht dauernd getrennt lebt (Ehegatte, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, Lebenspartner)
- im Haushalt lebende minderjährige Kinder des Betroffenen selbst oder des Partners, sofern ihr eigenes Einkommen und Vermögen nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht.

Nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören erwerbsfähige Kinder, die eigenes Einkommen haben. Sie bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft, selbst wenn sie in einem Haushalt mit den bedürftigen Eltern leben. Das gleiche gilt für Auszubildende mit Lehrlingsgeld. Allerdings geht der Gesetzgeber auch bei Haushaltsgemeinschaften von Verwandten und Verschwägerten - z.B. wenn der erwachsene Sohn mit den Eltern in einer Wohnung lebt - davon aus, dass die anderen Haushaltsmitglieder einen ALG-II-Antragsteller unterstützen. Hier kommt es darauf an, ob "aus einem Topf" gewirtschaftet wird. Eine entsprechende Vermutung der Agentur für Arbeit kann der Antragsteller widerlegen, hat aber die Beweispflicht. Anderenfalls verringern die Leistungen der Verwandten/Verschwägerten den ALG-II-Anspruch.



soweit die Beamten....


Wie soll den hier die oben genannte " Gemeinschaft " tituliert werden ??


Leben die Frau mit ihren 2 Kindern - und der Lebensabschnittgefährte mit seinen 2 Kindern in einem Haushalt ?

Handelt es sich hier sogar um eine eheähnliche Beziehungen = gemeinsames Bett ??

Führt die Frau hier " Dienstleistungen " gegenüber den im Haushalt lebenden Mann aus ?? Wird diese Dienstleistung bezahlt ?? Warum nicht ???

Führt die Frau hier " Dienstleistungen " gegenüber den fremden Kindern des im Haushalt lebenden Mann aus ?? Wird diese Dienstleistung bezahlt ?? Warum nicht ???

Ist Haushaltsführung eine Dienstleistung ??

Ist Entlohnung mit Naturalien auch eine Form von Bezahlung ??



....................ich höre schon die Beamten wiehern.....




Gruß


Manfred
 
M

Mafa

Guest
...aber den Beamten kann möglicherweise doch ein Schnippchen geschlagen werden...


Also vergesse das mit der Haushaltsführung - sorge dafür, dass du ein eigenes Konto hast. Dann mache einen Untermietvertrag mit dem Hausbesitzer ( nicht zu viel Miete) und lasse dir die schriftliche Erklärung von deinem Freund geben, die Beziehung ist keine eheähnliche Gemeinschaft sondern eine Wohngemeinschaft, jeder Teil wirtschaftet für sich (muss aber alles belegt werden, denke auch an die getrennten Versicherungen, die TV-Gebühren etc. etc. !!)


Dann kannst du versuchen, einen Antrag auf ALG II zu stellen, vielleicht klappt es sogar. Aber denke daran, dein Einkommen wird angerechnet, aber du bekommst


345€
207€ Kind
207€ Kind ( schätze. die Kinder sind jünger )
400€ Miete ( muss dein Freund aber auch versteuern !!!)

1159€ mindestens der Bedarf
-400€ Minijob
-358€ Kindergeld
- ? € KU ( sofern welcher kommt )


Also bekommst du ca. 400 ALG II - sofern die Beamten hier mitziehen. Aber
es kann natürlich passieren, du bekommst plötzlichen einen netten 1€ Job.

Dieser ist auch zumutbar, da eine Versorgung der Kinder durch Kindergarten, Hort oder Schule möglich ist. In Berlin hat eine Mutter mit 3 Kindern 5-8 Jahre auch einen solchen Job bekommen....

- also die Formulierungen, ich führe seinen Haushalt etc. solltest du dir dann überdenken, oder wirst du dafür bezahlt ( auch in Naturalien sind Einkommen und werden oben dann abgezogen !!!!! ) ?


Wie gesagt, muss alles wasserdicht sein - vielleicht bekommst du zeitweise noch einen Kinderzuschlag. Aber ob sich das alles rechnet....?

Gruß

Manfred
 

mausepieps

ZwergenMama
hmmm....

als allererstes würde ich ma sehen, dass du nen unterhaltstitel einklagst......

und dann kann ich nur sagen, dass zumindest bei mir das gehalt meines verlobten net angerechnet wird.
ich bin geschieden und habe drei kinder (5,10,10)
der erzeuger zahlt ooch keinen unterhalt.....
ich selber arbeite net und die kids haben nur kindergeld und unterhaltsvorschuss....
sozi bekommen ma net, weil die kids n zu grosses einkommen haben *koppschüddel*
mein verlobter iss net unterhaltspflichtig für die kinder, da es net seine sind.....
allerdings unterhält er mich.
 
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