V
V.D.
Guest
Hallo,
meine Frau hat mir vogestern mitgeteilt, daß Sie die Trennung will, und ich mir möglichst schnell eine Wohnung zu holen habe...
Auf Grund der Locker u.- Enspanntheit habe ich eine altbekannte Vermutung, was auch dahinter steht...
Wenn es denn jetzt bald zu Unterhaltszahlungen für meine 2 Kinder kommt, kann man in den Scheidungsvertrag eine rechtswirksame Klausel einbauen, dass wenn sich zufälligerweise ein anderer in den Haushalt verirrt, die Unterhaltszahlungen für die Kinder nicht fortgesetzt werden?
Nicht dass Ihr mich falsch versteht, ich liebe meine Kinder, aber wenn sich da ein anderer einnistet soll der auch die Verantwortung für alles übernehmen, so wie ich es auch getan habe...
Es würde mir sehr widerstreben, dem neuen Glück Geld in den Rachen zu werfen...
Wie gesagt, so lange es nicht so ist, will ich gerne alles Geld der Welt bezahlen...
Für eine Info wäre ich dankbar...
Grüße
meine Frau hat mir vogestern mitgeteilt, daß Sie die Trennung will, und ich mir möglichst schnell eine Wohnung zu holen habe...
Auf Grund der Locker u.- Enspanntheit habe ich eine altbekannte Vermutung, was auch dahinter steht...
Wenn es denn jetzt bald zu Unterhaltszahlungen für meine 2 Kinder kommt, kann man in den Scheidungsvertrag eine rechtswirksame Klausel einbauen, dass wenn sich zufälligerweise ein anderer in den Haushalt verirrt, die Unterhaltszahlungen für die Kinder nicht fortgesetzt werden?
Nicht dass Ihr mich falsch versteht, ich liebe meine Kinder, aber wenn sich da ein anderer einnistet soll der auch die Verantwortung für alles übernehmen, so wie ich es auch getan habe...
Es würde mir sehr widerstreben, dem neuen Glück Geld in den Rachen zu werfen...
Wie gesagt, so lange es nicht so ist, will ich gerne alles Geld der Welt bezahlen...
Für eine Info wäre ich dankbar...
Grüße