brauche Rat -  Unterhaltszahlungen???

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WildCat21

Guest
Hallo Ihr Lieben, brauche dringend Euren Rat. Mein Partner und ich wollen in vier Wochen heiraten und es stellt sich uns die Frage wie das mit den Unterhaltszahlungen an seinen Sohn ist, denn wir wünschen uns auch ein Kind. Ich bin ALG2-empfänger,er arbeitet aber. Die Sache ist ja die dass er wenn wir verheiratet sind, er auch mehr Netto raus bekommt. Schon klar dass er einen Selbstbehalt von 800-900€ hat, aber wie wird das sein wenn wir ein Kind haben? Wird der Unterhaltsbeitrag dann gesenkt?
Ich danke Euch schon mal im Vorraus :bye:
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Hi,

Original von WildCat21
es stellt sich uns die Frage wie das mit den Unterhaltszahlungen an seinen Sohn ist, denn wir wünschen uns auch ein Kind. Ich bin ALG2-empfänger,er arbeitet aber. Die Sache ist ja die dass er wenn wir verheiratet sind, er auch mehr Netto raus bekommt. Schon klar dass er einen Selbstbehalt von 800-900€ hat, aber wie wird das sein wenn wir ein Kind haben? Wird der Unterhaltsbeitrag dann gesenkt?

Also, Kinder werden alle gleichrangig behandelt. Will sagen, alle Kinder profitieren gleich von dem erhöhtem Netto. Ehegattenunterhalt wird nicht an das erhöhte Netto angepasst, nur der Unterhalt für Kinder.

Es kann also sein das er mehr KU zahlen muss weil er ein höheres Netto hat, er kann aber auch sein das er weniger zahlen muss weil er jetzt 2 Kinder zuversorgen hat. Kommt auf den konkreten Fall an.



LG,

Tina
 

lulu

Aktives Mitglied
er zahlt nur dann weniger wenn es seine kinder sind und nicht ihre---auch wenn sie verheiratet sind-

also er zahlt den unterhalt den er jetzt zahlt und es kann sein das er mehr zahlen muss weil ihr gehalt mit rein gerechnet wird.
 

Windel

Neues Mitglied
Alleine die Heirat ändert nichts an seiner Unterhaltspflicht!

Solltest Du dann auch ein Baby bekommen, müsste eine Neuberechnung durchgeführt werden, da dann nämlich noch 2 Unterhaltspflichtige dazukommen, nämlich das neue Baby und Du, er ist nämlich dann theoretisch auch Dir zu Unterhalt verpflichtet, da du ja durch die Betreuung des Kindes nicht arbeiten gehen kannst!

Ich gehe davon aus, dass dann der Unterhalt für das Kind aus erster Ehe wohl geringer werden wird!

Also sobald das neue Kind da sein wird, müsst ihr, beim Anwalt oder Jugendamt eine Neuberechnung der Unterhaltspflicht durchführen lassen!
 
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