Unverheiratet - in Beziehung - Baby im Anmarsch - auf was müssen "wir" achten ?

werdender Daddy

Neues Mitglied
Hallo zusammen...

ich bin leider in Sachen Kind / Rechte und Plichten / Geldsachen die auf mich zukommen werden ziemlich unerfahren...
deßhalb würde ich mich über eure Hilfe freuen.
Ich weiß auch das manche Sachen vieleicht in andere Rubriken passen...
wenn ich hier total falsch bin... ich fand das war das passendste Forum... Sorry im Vorraus (an die Admins falls es hier falsch sein sollte).



Aktuelle Situation:

Ich und meine Freundin erwarten im Sommer ein Kind (wir freuen uns drauf.)
Wir wohnen nicht zusammen und sind unverheiratet. (Heirat ist aktuell nicht geplant)
Ich gehe Vollzeit arbeiten, bin Steuerklasse 1, wohne in einer WG.
Meine Freundin wohnt mit Mutter zusammen in einer Mietswohnung (gleichberechtige Mieter). Meine Freundin hat einen Job bis April (Vertrag läuft aus, wird aber nicht verlängert - Sie wurde nach Vertragsunterschrift, leider Zeitvertrag, schwanger). Schwiegermutter geht auch vollzeit arbeiten. Geburtstermin vom Kind ist im Juli.


Da mein WG Zimmer zu klein ist habe ich mit meiner Freundin beschlossen das ich mir ne eigene Wohnung suche. Diese habe ich seit März (bin grad im Umzugsstress). Ein "sofortiger dauerhafter" Zusammenzug in meine neue Wohnung ist aber noch nicht geplant.

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Ich würde mich freuen wenn ich ein paar Tipps und Antworten auf meine Fragen von euch bekommen würde auf was "wir" dann wenns Baby da ist so achten sollten und wie was läuft...

ich weiß die Frage ist sehr allgemein...meine Freundin und ich sind beide am Arbeiten in Vollzeit und hatten so "leider" noch kaum Zeit mal zu nem "Fachmann" zu gehen wegen unserer Fragen...

deßhalb wende ich mich jetzt damit einfach mal an euch.
haben tue ich bestimmt 1000 Fragen...
ich stell einfach mal ein paar hier rein die mich aktuell so interessieren:


1. Da wir nicht verheiratet sind, bin ich "meiner Freundin und dem Kind" oder "nur dem Kind" gegenüber automatisch "verpflichtet" Unterhalt zu zahlen?

2. Welche "Stelle/Träger" wird mich "wann" Kontaktieren um meine Daten bezüglich Unterhalt zu wollen? Passiert das Automatisch ? Was muss ich da angeben?

3. Muss ich zwingend "Unterhalt" an meine Freundin für das Kind zahlen (obwohl wir ja "zusammen" sind)

4. Wie genau läuft das mit "Vaterschaft anerkennen"?
Wem gegenüber muss ich wann und wo da was machen...
Welche Vorteile und Nachteile hat das "Vaterschaft anerkennen" für mich.

5. Sorgerecht: hab ich gar kein Plan von (leider) ...
Entscheidet die Mutter ob ich auch das Sorgerecht für das Kind bekomme?
Steht mir automatisch da ich der Zeuger bin was zu?
Wie genau läuft das mit dem Sorgerecht?
Welche Vorteile und Nachteile hat es wenn wir es uns teilen oder wenn ich gar keins bekomme?

6. Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte -> steht mir durch das Kind auch 0,5 Kinderfreibetrag zu oder kann die Mutter sagen das sie das ganze Kind auf Ihre Karte bekommt? Kann die Mutter auch sagen das ich die volle 1,0 bekomme?

7. bekomme ich, dadurch das ich ein Kind "gezeugt habe", einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte?

8. Welche "Gelder/Staatliche Hilfen" könnte ich beantragen.
Ich habs durchgerechnet... also ich komme mit meinem momentanen Einkommen über die Runden aber ich hab net mehr wirklich viel über zum Sparen.

Steht mir Wohngeld zu? Gibts sonst irgendwas was ich vom Staat bekomme?

9. Welche "Sachen/Gelder" sollte/kann meine Freundin alle beantragen...

10. Nachname des Kind: wie genau läuft das... hab ich ein Mitspracherecht dem Kind "meinen" oder den Nachnamen meiner Freundin zu geben? Habe ich da ein Mitspracherecht oder liegt die "rechtliche Entscheidung" komplett bei meiner Freundin?

11. Steuererklärung: was kann ich da in Sachen "Kind" zusätzlich mit aufführen ?

12. vieleicht wichtige Infos die ich vergessen haben sollte die euch noch für uns als werdende Familie einfallen sollten ....


Vielen Vielen Dank für Eure Antworten
UND
die generelle Geduld des Lesens von diesem riesen Text im Vorraus!

Lg
 
U

UserC

Guest
puh... ich versuch mal deine fragen zu beantworten.

aber erst mall: willkommen hier :geb4

1. solange deine freundin nichts einfordert, bist du auch ned verpflichtet. aber ich denke mal, da du dich ja auch aufs kind freust, dass du sie und das kleine finanziell unterstützen wirst :zwinker:

2. wenn sie unterhalt fordert: das Jugendamt

3. siehe 1.

4. also, so genau kenn ich mich da ned aus. deine freundin muss das kind beim standesamt (machen aber auch viele entbindungskliniken direkt) anmelden. und da auch nen vater angeben. das wirst dann du sein. wei genau das geht, mit anerkennen - weiß ich leider ned. aber ich denk, da können dir andere user hier mehr sagen
vorteile: im falle einer trennung - was ja keiner will.... - wärst du der vater. also anerkannt. und hättest chancen wenns um srgerecht,besuchsrecht und so weiter geht
nachteil: im falle einer trennung stehst du da als vater drinne und wirst zahlen müssen...

5. da ihr ned verheiratet seit, hat normalerweise sie das alleinige sorgerecht. sie kann aber auch darüber verfügen das ihr das beide habt (JA). haben bekannte gemacht. anfangs. inzwischen sind sie verheiratet (da war das kind aber schon fast 2 jahre alt)
vorteil: du hast bei ner trennung bessere karten, hast mitbestimmungsrecht bei medizinischen behandlungen, später dann schulische usw.
nachteil: sie nachteil punkt 4....

6. da kann cih dir leider nichts zu sagen

7. da leider auch ned

8. ihr bekommt kindergeld. deine freundin elterngeld. das wird 67% von ihrem gehalt sein (wie alg). sie hat ja ein jahr gearbeitet. im "ungünstigsten" fall, weil evtl. das jahr ja ned ausreicht weniger, ich glaub 300 € sind das dann, was sie bekommt
Ihr könnt versuchen Kindergeldzuschlag zu beantragen. wohngeld ist davon abhängig wieviel ihr habt. unterstützend kann auch hartz4 beantragt werden. wird aber ned so leicht genehmigt.

9. siehe 8. hab ich schon mitbeantwortet. deiner freundin müsste evtl. wohngeld zustehen

10. nachnamen: wenn du und deine freundin entscheidet, dass das kind deinen nachnnamen führt, dann geht das. müsst ihr auf dem standesamt angeben, wenn das kleine angemeldet wird

11. bogen N (glaub ich)

12. sonst fällt mir grad nichts ein - aber wenn dir noch was einfällt: frag :zwinker:
 

vanillabee

Namhaftes Mitglied
nur so viel: sorgerecht und vaterschaftaanerkennung könnt ihr auch jetzt schon klären. geht zusammen aufs jugendamt und lasst es euch beurkunden. hab ich bei beiden kids so gemacht, weil wir damals noch nicht verheiratet waren. auch haben die zwei gleich den nachnamen des papas bekommen. die rennerei nach der geburt wg. dem zeug kann man sich sparen. du kannst auch kinderfreibetrag 1,0 bekommen, wenn deine freundin einverstanden ist.

edit: wenn deine freundin recht wenig verdient derzeit, kann sie beim AA 'erstlingsausstattung' beantragen. fragen kostet nichts.
 

böser-engel

Nervenfrack zur zeit
huhu
Also Vaterschaftsanerkennung muss du Beim zuständigen Jugendamt machen. Da müsst ihr bei hin mit der Geburtsurkunde. Der beamte wird dich über deine Pflichten aufklären( ganz schön langer text) Den du dann unterschreiben darfst. Das gleich gilt fürs sorgerecht, obwohl da die Mutter einverstanden sein muss.
Mit der Lohnsteuerkarte ist das verschieden. Bei uns gibts da son Bürgerbüro für, wo man die Sachen umändern lassen kann.
Und 11 ist bogen K für Kind. Unterhalt zahlen muss du nur wenns einen Kläger gibt. Sprich wenn deine Freundin nun zum JA geht und sagt ich brauch Kohle für mein Kind kommt auch das JA als kläger auf dich zu uns fordert unterhalt. Wenn ihr das nicht wollt geht am besten nicht hin :)
 

böser-engel

Nervenfrack zur zeit
Achso kleiner Tip in der heutigen Zeit. Sieh zu das deine Freundin mit der aufteilung vom Sorgerecht einverstanden ist. Und das du es auch bekommst. Denn wenn ihr euch mal trennt und böses Blut fliesst, hast du fast nur noch Pflichten und kaum noch rechte ;) Ich weiss die böse engel wieder. Steinigt mich hehe.

böser-engel
 

jumi

Mitglied
hallo,

hab jetzt nicht alles gelesen was die anderen geschrieben haben, aber ich werde jetzt auch mal meinen senf dazu geben.
bin mit meinem freund auch nicht verheiratet, wohnen aber schon seit mitte der schwangerschaft zusammen, unser sohn ist jetzt 1,5 jahre.

das wichtigste vorweg: zieh ja nicht mit deiner freundin zusammen wenn sie arbeitslos wird. sonst kommt das amt und sagt du darfst alles für sie zahlen (dasselbe gilt wenn du heiraten solltest). wenn ihr zusammen lebt seid ihr eine sogenannte bedarfsgemeinschaft, d.h. das amt sagt dass du "schuld" an der schwangerschaft deiner freundin bist und dann musst du sie auch versorgen (soweit du das eben kannst). ganz ehrlich, da bleibt kaum was übrig von deinem lohn. solange sie schwanger ist kann es sogar sein, dass das amt sagt, dass dir 300 euro zustehen und deiner freundin 350 euro (wegen mehrbedarf durch die schwangerschaft). tja, du gehst arbeiten, aber deiner freundin steht mehr geld zu als dir selbst. eigentlich eine frechheit, ist aber so.
hinzu kommt, dass du, wenn euer kind 2 jahre alt ist, die krankenversicherung für deine freundin evtl. auch noch mitbezahlen kannst.
ich weiss jetzt nicht wie das ist, wenn sie arbeitslosengeld bekommt. das was ich geschrieben habe bezieht sich darauf wenn sie in hartz 4 rutschen würde. aber mit baby wird sie wohl auch nicht so schnell arbeit bekommen und früher oder später sowieso in hartz 4 rutschen.
mehr geld habt ihr auf jeden fall wenn ihr getrennt wohnt.

jetzt mal zu deinen fragen:

1. Da wir nicht verheiratet sind, bin ich "meiner Freundin und dem Kind" oder "nur dem Kind" gegenüber automatisch "verpflichtet" Unterhalt zu zahlen?
deinem kind immer, deiner freundin kurz vor der geburt und kurz nach der geburt(mutterschutz), aber nur wenn sie darauf besteht. den unterhalt fürs kind musst du natürlich auch nur bezahlen wenn sie darauf besteht. normalerweise kauft man mit dem geld ja gemeinsam kindersachen ein wenn man noch zusammen ist.

2. Welche "Stelle/Träger" wird mich "wann" Kontaktieren um meine Daten bezüglich Unterhalt zu wollen? Passiert das Automatisch ? Was muss ich da angeben?
solange deine freundin nichts fordert passiert da auch nichts.

3. Muss ich zwingend "Unterhalt" an meine Freundin für das Kind zahlen (obwohl wir ja "zusammen" sind)
wenn sie nichts verlangt dann nicht.

4. Wie genau läuft das mit "Vaterschaft anerkennen"?
Wem gegenüber muss ich wann und wo da was machen...
Welche Vorteile und Nachteile hat das "Vaterschaft anerkennen" für mich.
ihr geht zum standesamt und du unterschreibst das formular. nachteile hätte es nur wenn du nicht der vater wärst und ihr würdet euch trennen. dann zahlst du für ein fremdes kind. vorteile? du hast theoretisch die gleichen rechte und pflichten wie die mutter, theoretisch darf sie im falle einer trennung nicht einfach so alleine entscheiden wenn es um wichtige dinge geht.
wenn du das nicht unterschreibst wird die vaterschaft gerichtlich festgestellt und dann wirds teuer für dich, dann bezahlst du nämlich auch die gerichtskosten und den vaterschaftstest. also das wäre dummheit wenn man sich ziemlich sicher ist der vater zu sein.

5. Sorgerecht: hab ich gar kein Plan von (leider) ...
Entscheidet die Mutter ob ich auch das Sorgerecht für das Kind bekomme?
bei mir war es so, dass ich einen schrieb vom jugendamt bekam (ist normal wenn man nicht verheiratet ist) und die sagten wenn ich als mutter das gemeinsame sorgerecht möchte, dann muss ich einen termin vereinbaren zusammen mit dem vater des kindes, damit er das unterschreiben kann.
Steht mir automatisch da ich der Zeuger bin was zu? nein, wenn die mutter das nicht möchte dann nicht. jedenfalls war es bei mir so, dass mein freund nicht informiert wurde. wenn frau das nicht will, dann müsste der mann das gerichtlich einklagen.
Wie genau läuft das mit dem Sorgerecht?
Welche Vorteile und Nachteile hat es wenn wir es uns teilen oder wenn ich gar keins bekomme? naja, wenn du kein sorgerecht hast, dann kann die mutter im falle einer trennung alles allein entscheiden, dann hast du nur noch das recht zu zahlen. aber selbst wenn du das gemeinsame sorgerecht hast, dann bringt das praktisch recht wenig. wenn die frau nicht will, dann hast du keine chance, weder vor dem jugendamt, noch vor gericht.

6. Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte -> steht mir durch das Kind auch 0,5 Kinderfreibetrag zu oder kann die Mutter sagen das sie das ganze Kind auf Ihre Karte bekommt? Kann die Mutter auch sagen das ich die volle 1,0 bekomme?
ein halber kinderfreibetrag steht dir auf jeden fall zu, ein ganzer soweit ich weiss nur wenn man verheiratet ist. wenn du einen halben auf deine lohnsteuerkarte machen möchtest, dann geh zum finanzamt, die sagen dir was zu tun ist. kannst auch versuchen einen ganzen zu bekommen, ich kenne allerdings selbst 2 familien bei denen das abgelehnt wurde. werde es selbst aber auch demnächst versuchen (bzw. mein freund) und dann mal sehen.

7. bekomme ich, dadurch das ich ein Kind "gezeugt habe", einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte?
wie gesagt, du bekommst mindestens einen halben, aber erst wenn du dein anliegen auch beim finanzamt vorgetragen hast. von allein wird das nicht passieren.

8. Welche "Gelder/Staatliche Hilfen" könnte ich beantragen.
Ich habs durchgerechnet... also ich komme mit meinem momentanen Einkommen über die Runden aber ich hab net mehr wirklich viel über zum Sparen.
vergiss es... da bekommst gar nichts. deine freundin könnte evtl. alles mögliche beantragen wie z.b. mehrbedarf wegen schwangerschaft, babyerstausstattung, usw.

Steht mir Wohngeld zu? Gibts sonst irgendwas was ich vom Staat bekomme?
wozu wohngeld?? ich dachte du arbeitest? du bekommst nur was vom staat wenn du arbeitest und trotzdem unter der hartz 4 grenze liegst.

9. Welche "Sachen/Gelder" sollte/kann meine Freundin alle beantragen...
siehe 8., aber da gibt es noch vieles mehr, leider weiss ich jetzt auch nicht was noch möglich ist

10. Nachname des Kind: wie genau läuft das... hab ich ein Mitspracherecht dem Kind "meinen" oder den Nachnamen meiner Freundin zu geben? Habe ich da ein Mitspracherecht oder liegt die "rechtliche Entscheidung" komplett bei meiner Freundin?
hmm... gute frage, ich weiss dass es beim vorname so ist, dass es sogar vor dem gericht enden kann wenn sich beide uneinig sind und das gericht entscheidet dann welchen vornamen das kind bekommt. aber beim nachname?? keine ahnung..

11. Steuererklärung: was kann ich da in Sachen "Kind" zusätzlich mit aufführen ?
grübel... keine ahnung, das hat bei meinem freund der steuerberater gemacht.

12. vieleicht wichtige Infos die ich vergessen haben sollte die euch noch für uns als werdende Familie einfallen sollten ....
siehe ganz oben.
ach ja... nur so ein kleiner spar tipp: kauft nicht allzu viele klamotten für euer baby. erstens, man bekommt soviel geschenkt und zweitens, die wachsen so schnell wieder raus aus den sachen. das wäre viel zu schade ums geld.
 

böser-engel

Nervenfrack zur zeit
Achso Nachnahme ist ne Gute Sache. Bei uns war es so das mein Partner erst die Vaterschaft anerkennen musste, wir sind dann damit und mit der Geburtsurkunde zum Standesamt und konnten dann da die kleine auf seinen Nachnamen anmelden. Ich glaube die Mutter muss immer mit dabei sein egal wo und wieso.
 

werdender Daddy

Neues Mitglied
@all
danke erstmal für eure vielen Antworten...
Ich war übers Wochenende wieder tüchtig am Einrichten der neuen Wohnung, deshalb kann ich jetzt erst antworten.

Aber dank eurer Antworten bin ich wieder ein Stück weit schlauer *fg


@ jumi

bzgl: das wichtigste Vorweg...
Nee zusammen ziehen wollen wir noch nicht.

Sie wohnt ja mit Ihrer Mutter aktuell zusammen (Mutter arbeitet auch Vollzeit)...
Sie wird dann ja vermutlich mit der Mutter als Bedarfsgemeinschaft zusammen gezählt oder? Also ist´s letztenendes Egal.. die "leid tragende" ist so oder so sie in dem Falle das sie negativ angerechnet bekommt das Mutter und Freund voll arbeitet.

bzgl. Frage 1:
Für mich ist halt in dem Sinne "unschön" wenn ich automatisch müsste...
ich möchte und WILL das Kind ja mit versorgen...

bzgl. Frage 8: naja...
Meine Süße war bisher der Meinung das ich "automatisch" Unterhalt bezahlen müsste (weil wir nicht verheiratetn sind), muss ihr das sagen das es anders ist ...

ich denke, (ich arbeite zwar vollzeit aber verdien jetzt net all zu viel) wenn ich meinen Lohn sehe und dann meine Miete, meine Lebenskosten UND noch Unterhalt abgehen würde, ist das was übrig bleibt net weit von der Harz4 Grenze entfernt... deßhalb fragte ich wegen Wohngeld...
 
U

UserC

Guest
aso, wegen unterhalt fürs kind: du hast als arbeitnehmer € 900 selbstbehalt.
 

jumi

Mitglied
hallöchen, ich nochmal...

ja, du hast recht, dann wären sie und die mutter eine bedarfsgemeinschaft. allerdings hat sie ab dem 25. lebensjahr das recht allein zu leben. falls sie schon 25 ist sollte sie sich am besten eine eigene wohnung suchen, möglichst bevor sie dann tatsächlich arbeitslos ist. wenn sie mal vom amt abhängig ist, müsste das amt ihr die wohnung erst noch genehmigen.
dann müssten weder du, noch die mutter bezahlen. ok, das amt könnte zu deiner freundin sagen sie solle von dir unterhalt einfordern. wie gesagt, für sich kann sie nur unterhalt fordern bis das kind 3 jahre alt ist.
ausserdem gilt das was auch zuckerschneckle schrieb: dein selbstbehalt liegt bei 900 euro. die kann dir niemand wegnehmen. erst wenn du mehr als diese 900 euro pro monat verdienst.
da sehe ich jetzt auch keinen vergleich zu hartz 4.
klar, wenn man noch miete, strom, usw. bezahlen muss, dann ist das nicht viel, aber dann sollte man sich überlegen wo man sparen könnte (billigere wohnung? anderer stromanbieter? ...).
wenn du weniger als 900 euro verdienst... hmm... gute frage...?? ab welchem verdienst hilft das amt aufzustocken? vielleicht weiss da noch jemand was?

ja, das kannst deiner freundin sagen, solange sie nichts schriftlich fordert, wird sie auch nichts bekommen.
ich könnte theoretisch auch unterhalt von meinem freund einfordern für unseren sohn und für mich. ist aber total lächerlich wenn wir zusammen leben und uns die kosten sowieso teilen.
 
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