schnukkibz
Neues Mitglied
Hallo ich habe ein großes Problem,
Die Lebensgefährtin meines bekannten hat sich von Ihm getrennt weil sie seit 3 Wochen einen neuen Freund hätte. Nun wollte er das sie aus seinem Haus was Ihm gehört auszieht, dann fing sie an mit drohen du bekommst den gemeinsamen sohn 2,5 Jahre alt nicht mehr zu sehen. Er hat damals keine Vaterschaftsanerkennung gemacht da sie Dorgenabhängig war und er nicht wusste ob sie im ein Fremdes Ei ins Nest legt oder nicht. Nun ist die Frage wer darf das Kind behalten? Der bekannte hat sich immer gut um den Sohn gekümmert und ihm Kleidung gekauft auch hat seine ganze Familie interesse für den Kleinen gezeigt. Bei der Kindesmutter war es das Gegenteil sie hat nur Ihre Mutter und muss Schichten arbeiten hat wenig zeit und denk mehr an die Männer als an das Kind. Es ist aber auch so das der Bekannte vorbestraft ist wegen kleine Delikten die schon lange her sind. Der bekannte ist selbstandig und kann sich seine Zeit frei einteilen. Das Kind hat noch einen Halbbruder der beim Vater wohnt den das Kind abgöttisch liebt wenn das Kind beim Vater bleiben könnte hätte es noch sein gewohntes Umfeld.
Jetzt ist meine Frage kann die Kindesmutter einfach so mit dem Verlust des Kindes drohen? Kann der Bekannte das Sorgenrecht beantragen? Was müsste man für Schritte einleiten?
Und kann der Junge dann bei Ihm Wohnen?
Die Lebensgefährtin meines bekannten hat sich von Ihm getrennt weil sie seit 3 Wochen einen neuen Freund hätte. Nun wollte er das sie aus seinem Haus was Ihm gehört auszieht, dann fing sie an mit drohen du bekommst den gemeinsamen sohn 2,5 Jahre alt nicht mehr zu sehen. Er hat damals keine Vaterschaftsanerkennung gemacht da sie Dorgenabhängig war und er nicht wusste ob sie im ein Fremdes Ei ins Nest legt oder nicht. Nun ist die Frage wer darf das Kind behalten? Der bekannte hat sich immer gut um den Sohn gekümmert und ihm Kleidung gekauft auch hat seine ganze Familie interesse für den Kleinen gezeigt. Bei der Kindesmutter war es das Gegenteil sie hat nur Ihre Mutter und muss Schichten arbeiten hat wenig zeit und denk mehr an die Männer als an das Kind. Es ist aber auch so das der Bekannte vorbestraft ist wegen kleine Delikten die schon lange her sind. Der bekannte ist selbstandig und kann sich seine Zeit frei einteilen. Das Kind hat noch einen Halbbruder der beim Vater wohnt den das Kind abgöttisch liebt wenn das Kind beim Vater bleiben könnte hätte es noch sein gewohntes Umfeld.
Jetzt ist meine Frage kann die Kindesmutter einfach so mit dem Verlust des Kindes drohen? Kann der Bekannte das Sorgenrecht beantragen? Was müsste man für Schritte einleiten?
Und kann der Junge dann bei Ihm Wohnen?