Vaterschaft

kyla

ET 17.12.2004
Hallo zusammen,

ich bin von meinem noch Mann getrennt, und wohne mit meiner neuen Liebe zusammen, wir bekommen unser absolutes Wunschkind.

Wie ich nun eben erfahren habe werde ich wohl bei der Geburt unseres Babys noch nicht geschieden sein , da es hier ewig dauert einen Termin vor Gericht zu bekommen .....
Nun meine Frage, wie verhält sich das mit der Vaterschaft, ich möchte auf keinen Fall das mein Nochmann irgendwie damit verbunden wird, geschweigedenn unser kleines dann den Namen meines Mannes bekommt.. Weiss jemand wie sich das verhält und was ich alles machen muss damit dies seinen geregelten Weg geht ??
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hallo.

also du musst zuerst mit dem leiblichen papa aufs standesamt oder jugendamt gehen (meistens egal!). da muss der papa die vaterschaft anerkennen und du dem zustimmen.
dann müßt ihr die urkunden darüber (bzw. kopie davon) dem noch-ehemann schicken. der muss damit aufs standesamt gehen um die vaterschaft abzuerkennen bzw. der vaterschaftsanerkennung des leiblichen papas zustimmen.

kostet nix und ist schnell erledigt.

allerdings wird auf der geburtsurkunde erstmal noch dein noch-mann als vater eingetragen. bei der scheidung kannst du dir dann eine neue holen in dem der tatsächliche papa dann eingetragen steht. geht nicht anders aber hat so gesehn keine konsequenzen...

wir haben das ganze schon mitgemacht im letzten jahr und es ist echt kein thema... geht alles ganz schnell.

wie das mit dem namen aussieht - kann ich dir leider nicht sagen. aber ich denk, dass bis zur scheidung das kind den ehenamen trägt. nach der scheidung dann den, den ihr wollt...
 
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