Vaterschaftstests müssen legalisiert werden
KARLSRUHE - Vaterschaftstests müssen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts legalisiert werden.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte sich in der mündlichen Verhandlung im November für ein gesetzliches Verbot heimlicher Vaterschaftstests ausgesprochen. http://rhein-zeitung.de/a/tt/t/rzo314137.html
Dienstag, 13. Februar 2007
Höchste Richter entscheiden
Vaterschaftstest nur legal
Heimliche Vaterschaftstests sind nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach derzeitigem Recht verboten. Der Gesetzgeber müsse jedoch bis April 2008 ein neues Verfahren schaffen, mit dem der mutmaßliche Vater eines Kindes bei Zweifeln seine Vaterschaft klären lassen könne, urteilten die höchsten deutschen Richter am Dienstag in Karlsruhe. Denn ein mutmaßlicher Vater habe das Recht zu wissen, ob er der tatsächliche Erzeuger des Kindes ist. Das sei nach dem derzeitigen Recht jedoch nicht ohne weiteres möglich.
Die Richter entschieden über die Verfassungsbeschwerde eines Mannes, der seine Vaterschaft angefochten hatte. Analysen von Speichelproben des Kindes, der Mutter und von ihm selbst ergaben, dass er nicht der biologische Vater des Kindes ist, das er zuvor jedoch als solches anerkannt hatte. Derzeit ist nur eine Anfechtung der Vaterschaft mit Genmaterial möglich, das mit Zustimmung des Kindes oder der Mutter eingeholt wurde.
Adresse:
http://www.n-tv.de/765682.html
KARLSRUHE - Vaterschaftstests müssen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts legalisiert werden.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte sich in der mündlichen Verhandlung im November für ein gesetzliches Verbot heimlicher Vaterschaftstests ausgesprochen. http://rhein-zeitung.de/a/tt/t/rzo314137.html
Dienstag, 13. Februar 2007
Höchste Richter entscheiden
Vaterschaftstest nur legal
Heimliche Vaterschaftstests sind nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach derzeitigem Recht verboten. Der Gesetzgeber müsse jedoch bis April 2008 ein neues Verfahren schaffen, mit dem der mutmaßliche Vater eines Kindes bei Zweifeln seine Vaterschaft klären lassen könne, urteilten die höchsten deutschen Richter am Dienstag in Karlsruhe. Denn ein mutmaßlicher Vater habe das Recht zu wissen, ob er der tatsächliche Erzeuger des Kindes ist. Das sei nach dem derzeitigen Recht jedoch nicht ohne weiteres möglich.
Die Richter entschieden über die Verfassungsbeschwerde eines Mannes, der seine Vaterschaft angefochten hatte. Analysen von Speichelproben des Kindes, der Mutter und von ihm selbst ergaben, dass er nicht der biologische Vater des Kindes ist, das er zuvor jedoch als solches anerkannt hatte. Derzeit ist nur eine Anfechtung der Vaterschaft mit Genmaterial möglich, das mit Zustimmung des Kindes oder der Mutter eingeholt wurde.
Adresse:
http://www.n-tv.de/765682.html