Ach Ruhrbengel,
wenn jeder der keinen Sex mit seiner Frau hat, auf Steuerkarte 1 gesetzt würde, wäre der Herr Eichel nicht so arm drann.
Aber Scherz beiseite:
Dein Fall entspricht so ungefähr meiner Situation, aber ohne Sex - den hatten wir bereits vor der Trennung nicht mehr, zumindesten :knutsch nicht miteinander.
Zweitwohnung ( mit Haupwohnung mit Familie) = weil ich laut schnarche -
( Bei der Ameldung: Hauptwohnung wird beibehalten, Erklärung Zweitwohnung abgegeben)
Arbeitgeber - Gehalt läuft auf Hauptwohnung / Familienkonto, alle
Fixkosten laufen über das Konto = gemeins. Wirtschaften
Frau bekommt von mir Haushaltsgeld überwiesen
Steuerkarten - gehen in die Haupwohnung
Steuererklärung - werden wir gemeinsam abgeben
Keine Trennungserklärung der Eheleute, keine Anträge auf Wohngeld,
ich zahle weiter das Schulgeld und Hort Basis: Familieneinkommen.
Keine WScheidung beantragt - dieser Zustand wird auch gerichtlich
nicht als Trennung zu werten sein.
In der Regel reicht die von beiden Partnern kurze, schriftliche Erklärung:
" Wir sind nicht getrennt und wirtschaften gemeinsam und werden
auch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. "
Dann fahren wir noch Ostern gemeinsam in Urlaub (hoffe ich) - wir
werden jedoch sicher nicht mehr zusammenziehen / und Sex suche ich
an anderen Stellen....
Diese Kontrollmitteilung soll öfter raus gehen, ich habe diese noch nicht bekommen und habe die Zweitwohnung gewechselt. Was passieren wird,
nach einem Jahr greift die sogenannte Zweitwohnungssteuer ( in Berlin
10% der Kaltmiete.
Und wir leben unbekümmert weiter mit Steuerklasse III.
Bei Problemen sollte der nächste Sex mit der (Ex?) Frau sollte in deiner Wohnung stattfinden, und die Frau sollte sich mal kurz bei dir anmelden - dieses als kleiner Scherz zum Schluss.
Gruß