Was muß ich beachten wenn ich umziehen will ?

Love69

Neues Mitglied
Hallo Leute,
ich habe ein paar Fragen ?

Ich bin geschieden, Sohn 5 Jahre alt und habe mit KV das gemeinsame SR, Lebensmittelpunkt bei der Mutter, alleinige Befugnis bei Behörden und Schulen zu handeln.

Ich möchte evtl. zu meinem jetzigen Partner 500 km /Ausland ziehen ?
Wie und was muß ich beachten, kann ich einfach umziehen oder wie läuft das ?
Kann er mir es verbieten ?

Was ist wenn ich schwanger bin von meinem Partner ?

Was ist wenn wir heiraten ?

Ich möchte nichts falsch machen, darum frage ich !
Danke für Eure Tipps.
 
A

Astrid

Guest
Hallo,

ich bin selbst getrennt lebend und habe eine fast 5- jährige Tochter. Ich hatte vor kurzem ein Job- Angebot im EU - Ausland!

Da es EU - Land ist, hatte auch ich gedacht, ich könnte ohne Einverständnis des Vaters unsere Tochter "mitnehmen".

Dies war und ist nicht der Fall. Ich hätte dafür seine schriftliche Einverständniserklärung benötigt und zusätzlich eine Art "gutachten" von Seiten des Jugendamtes.
Würdest Du "einfach so" ins Ausland ziehen, könnte man es als "KIndesentführung" auslegen; so hat es mir zumindest mein RA und auch eine Beratungsstelle gesagt.

Da mein EX - Mann sein Einverständnis natürlich NICHT gegeben hat, bin ich nach wie vor hier in BONN!!!!!

Liebe Grüße, Astrid
 

Love69

Neues Mitglied
Der KV wird es auch nicht geben, aber was wenn man einen neuen Partner hat und eben auch heiraten und Kind bekommen will ?
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Moin,

Ich bin geschieden, Sohn 5 Jahre alt und habe mit KV das gemeinsame SR, Lebensmittelpunkt bei der Mutter, alleinige Befugnis bei Behörden und Schulen zu handeln

ABR (Aufententhaltsbestimmungrecht) ist also auch bei beiden?
Das allein zählt nämlich in solchen Fällen.

Ich möchte evtl. zu meinem jetzigen Partner 500 km /Ausland ziehen ?
Wie und was muß ich beachten, kann ich einfach umziehen oder wie läuft das ?
Kann er mir es verbieten ?

Also, bei Umzügen bis zu 50 kannst du machen was du willst. Darüber hinaus wird es komplifizierter. Du musst den KV rechtzeitig, idR ca. 6 Monate vorher, informieren. Der kann dann dagegen vorgehen. Allerdings muss er innerhalb kürzester Zeit formel, dh. mind. beim JA vermutlich aber Klage, dagegen vorgehen UND er muss ein Konzept haben wie die Kinder bei ihm versorgt werden. Dir kann er nix verbieten, er kann 'nur' versuchen das das Kind zu ihm kommt.

So wurde mir seinerzeit von meiner RAin berichtet, und ich bin mal 800 km weit weg gezogen.

Was ist wenn ich schwanger bin von meinem Partner ?

Das ändert genau nichts an den Rechten und Pflichten aller leiblichen Eltern gegenüber den jeweiligen Kindern.

Was ist wenn wir heiraten ?

Auch das ändert nüscht.

HTH,

Tina
 

Love69

Neues Mitglied
soll ich dann einen RA fragen was ich am besten machen kann ?
Ich kann mir nicht vorstellen wenn ich eine neue Ehe habe das er mir das dann verbieten kann zu meinem Mann zu ziehen ?
 

Love69

Neues Mitglied
Hextina:
So wurde mir seinerzeit von meiner RAin berichtet, und ich bin mal 800 km weit weg gezogen.

Wie hast du das gemacht ?
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Mohltiet,

Wie hast du das gemacht ?

Ich habe meinen Ex ein halbes Jahr vor dem Umzug informiert und mir schriftlich geben lassen das ich ihn informiert habe. Damit habe ich meinem Pfichten genügt, er hätte eben versuchen können die Kinder 'zubekommen' dann, das war aber bei uns nie Thema.

Du musst informieren und das in angemessenen Zeiträumen, dann muss er reagieren. Damit hast du den Vorwurf der Kindesentführung jeden Boden entzogen, aber nur damit. Trotzdem führt kaum ein Richter rück wenn man den Umzug heimlich macht, nur finde ich das auch den Kindern gegenüber nicht fair.

Nochmal dir kann niemand einen Umzug verbieten, aber dein Ex kann versuchen die Kinder in ihrem gewohnten sozialen Umfeld zu halten, das kann eine schöne Schlammschlacht werden......

Gruß,

Tina
 

schnupe

Aktives Mitglied
Wie steht denn das Kind zu dem Umzug?
Wenn Vater da gegen ist, kann er versuchen, das ABR für sich zu bekommen.
Wenn Du das okay vom Vater nicht bekommst, könntest Du nun versuchen das ABR für Dich zu bekommen.
Solltest Du es bekommen, kannst alleinig Du entscheiden, wo Dein Kind lebt.
Jedoch sehen auch Richter es nicht unbedingt gerne, wenn Kinder ihren Vätern entfremdet werden.
Also.
Solltest Du das ABR für Dich beantragen wollen, überlege Dir im Vorfeld, wie Du deutlich machst, das Dir viel daran liegt, das der Vater-Kind Kontakt bestehen bleibt.
Mache Kompromißvorschläge für einen großzügigen Umgang(alle Brückentage, hälftige Ferien, alle 3 Wochen am WE bringst Du ihm sein Kind etc.).
So in etwa könnte es funktionieren.
Dann wird auch das Kind noch angehört, sowohl vom JA als auch vom Richter.
Unschön wird das ganze allemal.
PS: Dir kann der Vater nicht verbieten, irgendwohin zu ziehen.....er kann aber versuchen, sein Kind bei sich zu behalten.
 
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