Was tun als Vater?

Martin26

Neues Mitglied
Hi, vieleicht kann mir ja jemand von euch einen Rat geben?
Bin 26 jahre alt und Freundin (Ex) 27.
Meine Freundin hat mich kurz nachdem sie schwanger wurde aus der Wohnung geworfen und die Beziehung zu mir beendet. Das ist schon soweit gegangen das sie mich bei der Polizei angezeigt hat das ich sie belästigen würde.
Meine Frage ist nun wie ich mich verhalten soll? Das es alles durch die Hormone bedingt so abläuft glaube ich nichtmehr. Ich weis das sie kurz nach der trennung wieder jemand anders bei sich wohnen hat und von dritten Personen aus das die beiden sich schon kannten als wir noch ein Paar waren. Das Kind soll ende januar kommen was nun machen? Glaube einerseits das ich nicht der einzige bin der als Vater in frage kommt und wenn ich es doch bin was für rchte habe ich das sie mir gesagt hat das ich das Kind nie sehen werde aber ja schließlich meinen spaß mit ihr hatte und dafür auch bezahlen soll.
Wir hatte vorher eine Fernbeziehung über 600km und hatte dann 5 Monate bei ihr gewohnt. So im nachhinein glaube ich das sie nur jemanden gesucht hat der weit weg wohnt und ihr Kind bezahlt das sie sowieso Arbeitslos geworden währe.

Kann mir jemand mal sagen wie ich mich in diesem Fall am besten verhalten soll?
Habe auch nicht viel Geld für Anwalt oder so!

Gruß und schonmal danke.
 
M

Mafa

Guest
Melde dich als erster beim Jugendamt...

Du solltest alles dokumentieren... und schon mal einlesen unter

http://www.trennungsfaq.de/


Auch solltest du für dich klären, was dir wichtig ist, die Rechtsposition hat sich für dich als unehelicher Vater doch etwas verbessert, das weiß die Mutter oft nicht..


hier auch was zu lesen...:

http://www.med1.de/Forum/Psychologie/Beziehungen/169127/3/



Weitere Infos:

http://www.vaeter-aktuell.de/FNC/BGB/Bundesverfassungsgericht_20030129.htm

Viel Glück..!

Manfred
 
R

redneb

Guest
Auf jeden Fall auf einen Vaterschaftstest bestehen. Vorher nicht zahlen, nichts unterschreiben, nichts zugeben.

Nächstes Mal selbst verhüten.
 
M

Mafa

Guest
@ Redneb...bei aller Freundschaft...welche Chancen hat der Vater, der deinen Rat befolgt, dann später eine zufriedenstellende Umgangsregelung zu erzielen?

Martin, du must selbst entscheiden..willst du ein Vater sein oder nur ein Zahlvater?


Manfred
 
R

redneb

Guest
Aber Mafa,

der Mann hat - wohl begründete - Zweifel an seiner Vaterschaft. Da würde ich an seiner Stelle nicht so einfach zahlen...

Gruß,
redneb

(und einfach mal so :geb4)
 
M

Mafa

Guest
@ Rednep...berechtigte Zweifel ??


Na ja..sehe ich nicht ganz so ( aber das können wir ja nicht beurteilen, wir waren ja nicht dabei, oder?? )...aber ich bezweifle, das w e n n er der Vater ist, das Abstreiten etc. sich positiv auf die Forderung nach Umgang auswirkt.

Daher ist es besser, diese (berechtigten ??) Zweifel beim Jugendamt zu benennen, auch auf einen Vaterschaftstest zu bestehen..gleichzeitig deutlich machen, wenn er nachweisslich der Vater ist, stelle er sich natürlich auch den Pflichten...auch der Umgangspflicht.

Wichtig ist doch auch für die Mutter - wenn er der Vater ist, wird er nicht der Zahlvater sein sondern ein richtiger Vater, mit seinen Rechten und Pflichten...die Äußerung, er werde sein Kind nie sehen dürfen, spricht hier Bände ( und entspricht heute nicht mehr der Gesetzlage).


Also ist her genaue Information ( auch für die Mutter !!) Pflicht...aber auch was dann in der Geburtsurkunde steht.



Manfred

Für die :geb4 danke ich...wie auch für das Bild mit dem Bagger :lgh
 
R

redneb

Guest
Na,

da liegen wir doch glatt wieder auf einer Wellenlänge.

Brauchtse den Bagger im Moment?
 
M

Mafa

Guest
..nein, den Bagger brauche ich nicht mehr :love1...bin schon so tief...tiefer als jeder Bagger kommt...und hier unten ist es sehr schön und sehr warm. So schön, hier werde ich bleiben :winken:


Manfred


Noch ein Tipp für den Besuch beim Jugendamt:

Die Standard-Sorgevereinbarungsvorlage des Jugendamts besteht aus einer mehrseitigen, umfassenden und detaillierten Nachtrennungsregelung über Unterhalt, Umgang und andere Punkte. Leider gibt es so harmonische Trennungen selten, dass ein Fragenkatalog auf mehreren Seiten im Konsens abgearbeitet werden kann. Vor allem beim Unterhalt und Umgang gibt es sehr oft Ärger. Diese Punkte haben zwar offiziell nichts miteinander zu tun. Wird aber nicht unterschrieben, schnappt eine Falle zu. Wenn es heisst "Vater (seltener: Mutter) verweigert Sorgevereinbarung", lässt sich Uneinigkeit und mangelnde Elternkommunikation daraus herleiten, die eine Steilvorlage für Anträge auf Alleinsorge bildet. Andere Probleme mit dieser Vorlage betreffen der fehlende Hinweis auf Begrenzung von Unterhaltstitulierungen auf 18 Jahre Kindesalter und die Vorausgeltendmachung von Sonderbedarf.

Sorgevereinbarungen wurden vom Verband der Alleinerziehenden Mütter an das Ministerium für alle ausser Männer herangetragen, dort für gut befunden und allein an deren Wünschen ausgerichtet. Es empfiehlt sich, nur die unstrittigen Punkte auszufüllen, den Rest mit "wird später festgelegt" zu markieren und zu unterschreiben. Insbesondere den Punkten, die den Lebensmittelpunkt des Kindes bei der Mutter festlegen, darf nicht zugestimmt werden.
 
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