Hilfe! -  Weinachten und Silvester

hoppel73

Neues Mitglied
Hallo zusammen!!!!

Ich hab gemeinsames Sorgerecht mit meiner EX Partnerin,wir waren nicht verheiratet.
Meine Frage wäre,hab ich auch das Recht meine Tochter an Feiertagen wie Weinachten Heiligabend bei mir zu haben und auch Silvester.ich denke da an eine jährlichen Wechsel!!!

Danke im Voraus
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Wenn ihr das Sorgerecht geteilt habt hast du auch das Recht deine Kinder zu sehen wie die Regelung im einzelnen aussehen könnte müsst ihr selbst ausmachen.
Um dir exakter antworten zu können müssten wir auch mehr wissen wie weit lebt ihr auseinander. Wäre es auch möglich Weihnachten bei dem einen Elternteil und die beiden Feiertag dann beim anderen und Sylvester wieder beim ersten?
 

hoppel73

Neues Mitglied
Wir leben 5 km auseinande,an den We klappt es ja auch super aber wie gesagt meine Tochter wäre eben auch mal sehr gerne bei mir.(Tochter 8 Jahre)
Danke schon mal im vorab!!!

mfg hoppel73
 

Celeste

Vernarrte Jungmami + Alienstiefmutter
Wo findet den der Umgang statt wenn nicht bei dir?

Üblicherweise werden Ferien und Feiertage hälftig geteilt und der Umgangselternteil bestimmt wo der Umgang stattfindet und wie er ihn gestalltet.
Da gibt es aber kein Gesetz wo das drinsteht sondern das muss ggf. vor Gericht erstritten werdne wenn sich die Eltern nicht einigen können.
 
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