Welche bayerische Lehrerin hat Erfahrung mit Rückkehr an die ursprüngliche Planstelle nach Elternzei

Victoria

Neues Mitglied
Hallo,

ich bin neu hier im Forum und dachte Fragen gibts keine. Doch jetzt tun sich bereits im 3. Monat schon die ersten Probleme auf.

Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Meine Frau und ich erwarten ein Kind. Beide sind wir Lehrer an bayerischen Schulen.

Wir dachten uns, dass im ersten Jahr meine Frau un im zweiten Jahr ich beim Kind bleiben.
Nun hat man ja immerhin Anspruch auf die Arbeitsstelle nach der Elternzeit.

Doch wie sieht das bei Lehrern aus?
Habe ich nur Anspruch auf eine Stelle
oder
Anspruch auf genau meine Stelle an der Schule, an der ich unterrichtet habe, bevor ich in Elternzeit ging?

Ein kleiner aber sehr feiner Unterschied, der einem das Leben durchaus ganz schön schwer machen kann.


Bitte helft mir,

Viele Grüße

Victoria
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
kann dir dazu leider nix sagen, weil meine mutter nur lehrerin ist.

aber was mir so einfällt: seid ihr verbeamtet oder seid ihr angestellte lehrer???

und nur so am rande: victoria ist ja ein weiblicher nick ... nur aus neugierde: seid ihr zwei verheiratete frauen?
 

Carmen

Namhaftes Mitglied
Hallo Victoria (oder lieber Viktor? ;D)

Ich kenn mich auch nicht damit aus, aber bei mir war es so, dass genau derselbe Arbeitsplatz nur freigehalten werden muss, wenn man hinterher auch wieder genausoviele Stunden arbeitet wie vorher.
Wenn man nur Teilzeit arbeiten will hat man keinen Anspruch mehr auf den selben Arbeitsplatz wie vor der Elternzeit...

Aber ob das überall gilt weiß ich natürlich nicht...
 

Victoria

Neues Mitglied
Danke für eure schnellen Antworten,

@Susanne und Carmen: Victoria ist ein weiblicher Nick. Wir sind Mann und Frau. Auf den Namen kam ich - wie solls auch anders sein - weil er gerade mein Favorit für ein Mädchen ist.
Wir sind beide verbeamtet und haben beide Planstellen

Viele Grüße

Victoria
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
so, hab nu meine mutter angerufen.

ein verbeamteter lehrer der eine planstelle besetzt kriegt diese nach der elternzeit auch - da her er scheinbar ein recht drauf!

sollte jetzt aber z.b. während der elternzeit die schülerzahl sinken und ein lehrer 'überzählig' sein, dann wird oftmals der im erziehungsurlaub 'gestrichen' - ist aber normal nicht ohne absprache möglich. nur oft wirds halt so gehandhabt, dass der dann z.b. an die nachbarschule kommt.

aber im regelfall bleiben euch eure stellen erhalten...


nur so ne zwischenfrage: warum geht ihr nur 2 jahre in elternzeit? bei uns gibts doch die drei jahre und dann fängt ja der KiGa schon an ;-)
 

danette

Lenas Mama :)
Hallo!

Ich bin eine Lehrerin aus Baden-Württemberg - aber ich denke nicht, dass es da zwischen Bayern und BW einen großen Unterschied gibt. ;-)
Also: da ich direkt nach dem Mutterschutz jetzt wieder arbeiten gehe, werde ich meine vorherige Stelle an meiner Stammschule wieder erhalten (wurde in der Zwischenzeit nur von einer KV vertreten). Wäre ich allerdings in den Mutterschutz gegangen hätte es KEINE Garantie gegeben, dass ich wieder an die alte Schule gekommen wäre. Sehr wahrscheinlich ist eine Stelle im gleichen Schulamt, aber die gleiche Schule muss nicht sein. Das einzigste was garantiert ist, ist, dass man wieder eine Stelle kriegt....

Bei meiner Freundin wars so, dass sie nach 5 Jahren Elternzeit zwar immer noch eine Stammschule hatte, aber dennoch an eine andere Schule "abgeordnet" wurde - sozusagen "ausgeliehen". Nach 2 Jahren ist sie dann wieder an ihre alte Schule zurück gekommen.

So, hoffe ich konnte etwas helfen!

Gruss, Becci
 
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