Wer haftet(Versicherung)?

june75

Namhaftes Mitglied
Hallöchen,Ihr da draussen!

Mich würde mal interessieren,welche Versicherung(in diesem Fall)dafür in Frage kommen würde.Es geht um folgendes:
Bei einer Bekannten ist die Fensterscheibe,glaube "Doppelglas" ?(da nur die innere Scheibe kaputt ist,die andere ist heile ein "großes" Loch hat,weiß sie jetzt nicht,ob Ihre Versicherung(Haftpflicht,noch nicht lange abgeschlossen)dafür "zuständig" ist.? So wie ich sie verstanden habe,hat sie keine Hausratversicherung.Ich bin mir nicht sicher,ob die Hausrat dafür ist,aber wenn denn muß man doch sowieso extra mit Glas haben,oder?Aber eigentlich gehört das Fenster ja nicht zu Ihrem Haushalt,dann doch die Haftpflicht? Bin mal gespannt,was Ihr meint..........

Ach ja,Ihr Mann meinte auch,das er das selber machen kann,Scheibe austauschen.Was haltet Ihr davon? Ich nix....

:bye:
june
 

sandra

Aktives Mitglied
Hi,

denk das kommt drauf an, wie die Scheibe denn kaputt gegangen ist???

Also ich weiß meine Schwester hat sich einen völlig unsinnige Glasversicherung aufschwatzen lassen.

Ist es eine Mietswohnung, oder Eigenheim, denk da gibt es schon auch noch Unterschiede??!
Hat jemand anderster die Scheibe kaputt gemacht? Oder wars ein Sturm oder
Hagelschaden????
 

june75

Namhaftes Mitglied
Sie wohnen zur Miete und die Scheibe ist kaputt gegangen,weil da ausversehen was rein/hingeflogen ist was wohl aufs Sofa fliegen sollte(das steht davor) Was,wie genau-keine Ahnung(mehr hat sie nicht erzählt)

:bye:
june
 

HLinni

HLinni
Keinen Betreuer???

Halöle.... ersteinmal kommt die Haftpflicht in diesem Fall überhaupt nicht in Frage, da sie sich selbst geschädigt hat und keinen Dritten.

Man könnte bei einer Mietwohnung jetzt sagen, sie hat doch ihren Vermieter geschädigt und Mietsachschäden sind doch in der Haftpflicht versichert! Leider nein, denn gegen Glasbruch hätte sie sich versichern können!!!

Wenn sie Eigentümerin ist kommt sie natürlich selbst für den Schaden auf!

Wie sagt man so schön.... PP Persönliches Pech..... zum Glück kann man sich in Deutschland nicht gegen alles versichern... :aetsch

Ein guter Berater bzw. Makler sollte der Dame aber helfen können... :argue
 

HLinni

HLinni
Unsinnige Glasversicherung?

Finde ich sehr interessant, wie Sie eine Glasversicherung kaputtreden!

Eine normale Glasversicherung kostet ca. 40-60€ pro Jahr....

Sie sollte sich folgende Fragen stellen...

1. Wieviel Glas habe ich überhaupt in meiner Wohnung/Haus?
2. Welche Gefahrenquellen lauern? Kinder!? Durchzug?!
3. Kann ich so ohne Probleme mein Ceranfeld für 600€ oder meine Terassentürscheibe für ca. 900€ aus der Tasche zahlen???

Immer dran denken, jede Versicherung hat ihren Sinn und ihren Zweck!!!
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hm....auch wenn man Glasbruch mitversichert hat, zahlt die Versicherung nicht problemlos (wieder mal so gewisse Pünktchen auf dem i, )

Ich hatte mal Glasbruch mitversichert, da sehr viel Glas (teure Vitrinen etc.) gebracht hats nix. Heute würde ich, falls nötig, mein Ceranfeld lieber selber austauschen, als der Versicherung alles in den Rachen zu schieben.

Bei Eigentum tritt bei Fenstern eh die Gebäudeversicherung ein....selbst bei Teppichböden gibt es kleine Unterschiede. Ist der geklebt, ist es bestandteil des Gebäudes ( Gebäudeversicherung), liegt er lose, dann halt Hausratversicherung.

Im obigen Fall liegt halt dran, wer die Scheibe verdonnerte. War es ein Freund des Hauses, oder einer von Euch selber?
 

Hesse_im_Norden

Seit dem 04.03.08 wieder nüchtern und zufrieden
Ja-Ja, die lieben Versicherungen...alle sind das die Bösen...

also, so unsinnig ist eine, in die Hausratversicherung eingabaute, Glasbruchversicherung gar nicht.
In dem hier geschilderten Fall iegt ein sogenannter "Mietschschaden" vor.
Da es eine feste Einbaute ist und die Sache ein fester Bestandteil des Mietgegenstandes ist, greift die Haftpflichtversicherung des Mieters nicht.

@schnuppe - nein, Deine Aussagen zur Gebäudeversicherung sind falsch!
Diese würde nur bei den versicherten Risiken "Feuer" evtl.noch "Sturm und Leitungswasser, Vandalismus und Einbruch" zum tragen kommen.
Nicht aber bei blödem Werfen eines Gegenstandes eines Mieters, der sich gegen den selbst verursachten Schaden verichern kann!

HiN
 

schnupe

Aktives Mitglied
Original von Hesse_im_Norden

@schnuppe - nein, Deine Aussagen zur Gebäudeversicherung sind falsch!
Diese würde nur bei den versicherten Risiken "Feuer" evtl.noch "Sturm und Leitungswasser, Vandalismus und Einbruch" zum tragen kommen.
Nicht aber bei blödem Werfen eines Gegenstandes eines Mieters, der sich gegen den selbst verursachten Schaden verichern kann!

HiN

Das habe ich auch nicht gesagt, bzw. mich sonst falsch ausgedrückt.
(Siehe letzten meiner Sätze:wer hat die Scheibe kaputt gemacht:ergo Haftpflicht evtl. des "Zerstörers")

Fensterscheiben sind Sache der Gebäudeversicherung, sofern sie von Sturm etc. kaputt gingen.

(anmerk:Viel andere Möglichkeiten gibt es nicht für Scheiben, kaputt zu gehen. Fremdeinwirkung (dann Haftpflicht, oder Naturgewalten etc.)
 

krissy

mich schokt nix mehr bin mama :o)
wir hatten letzens erst den fall
mit der glascheibe unserer badtür
dafür hat die hausratversicherung bzw ist sie dafür zuständig
da es nicht eigenverwschulden war

wenn man selbst die scheibe kaputt gemacht hat oder die eigenen kinder
gibt es nix von der versicherung
auch nicht wenn es die kinder einer bekannten waren

wir warten nu seid fast ein monat auf unser gel für die scheibe nur mal ganz nebenbei

achso merry christmas :fam7 :fam7
 

SBM14

Aktives Mitglied
Hallo,
unsere Mieter haben beim Fensterputzen mit einem Topfschwamm :wand die gesamte Scheibe zerkratzt. Wurde von deren Privathaftpflicht ersetzt.
LG
SBM 14
 

june75

Namhaftes Mitglied
Hallöchen

Das sind ja viele verschiedene Antworten....Einmal ja (SBM 14)und der "Rest" sagt "Nein"
Ich hab auch in einem anderen Forum gelesen und da haben alle geschrieben,das dafür die Haftpflicht zuständig ist,da man ja "einem Dritten=Vermieter"schadet und nicht sich selbst.... Tja,dann weiß ich auch nicht,was richtig ist...... Ist ja auch,Gott sei Dank,nicht mein Problem/Fenster.Müssen sie eben mal bei Ihrer Versicherung nach fragen. Ich hätte sonst auch gesagt,"Ok,machen wir es über meine Versicherung",aber das scheint ja auch nicht zu gehen,laut Hesse im Norden und H Linni

Wenn sich da was getan hat,werde ich mal berichten,wie/wer dafür aufkommt

:bye:
june
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Für so einen Schaden kommt nur die Hausratversicherung aber auch nur in verbindung mit einer Glasversicherung auf.
 

june75

Namhaftes Mitglied
Danke Ilona! :geb4

Werde ich weitergeben :zwinker:
Kann Sie denn jetzt noch eine Hausrat+Glasversicherung abschließen und das dann evt da drüber laufen lassen?

Und die Haftpflicht ist da nicht für zuständig? Ist doch aber ein "Dritter=Vermieter" geschädigt worden...

:bye:
june
 

cde

**verwirrt**
Original von Ilona
Für so einen Schaden kommt nur die Hausratversicherung aber auch nur in Verbindung mit einer Glasversicherung auf.

So stimmts. Es kann nicht rückwirkend abgeschlossen werden. Es kann allerdings sein, dass der Vermieter eine Gebäudehaftpflichtversicherung hat, dann kann dieser es darüber laufen lassen. Einfach mal den Vermieter anrufen und nachfragen. Ansonsten muss sie es selbst zahlen...

:bye:
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Original von kamial
Original von Ilona
Für so einen Schaden kommt nur die Hausratversicherung aber auch nur in Verbindung mit einer Glasversicherung auf.

So stimmts. Es kann nicht rückwirkend abgeschlossen werden. Es kann allerdings sein, dass der Vermieter eine Gebäudehaftpflichtversicherung hat, dann kann dieser es darüber laufen lassen. Einfach mal den Vermieter anrufen und nachfragen. Ansonsten muss sie es selbst zahlen...

:bye:
:druecker genau
 
U

User3

Guest
Also unsere Hausratversicherung zahlt auch, wenn wir selber was beschädigt haben, dafür ist sie ja unter anderem da - aber natürlich darf kein Vorsatz dahinter sein.

Die Haftpflicht ist aber defiitiv nicht zuständig.
 

Hesse_im_Norden

Seit dem 04.03.08 wieder nüchtern und zufrieden
Original von black cat
Also unsere Hausratversicherung zahlt auch, wenn wir selber was beschädigt haben, dafür ist sie ja unter anderem da - aber natürlich darf kein Vorsatz dahinter sein.

Die Haftpflicht ist aber defiitiv nicht zuständig.

Stimmt!
Wie auch Ilona schon richtigerweise geschrieben hat, geht das nur über die Glasbruchversicherung.
Der gebrachte Einwand, dass doch ein dritter, sprich der Vermieter, geschädigt wurde und hier die Privathaftpflicht zum tragen komme ist durch die Klausel in den AHB´s ausgeschlossen. Dort steht zu lesen, dass kein Ersatz bei Schäden an gemieteten, geliehenen und gepachteten Sachen erbracht wird. Wobei hierbei einige Versicherungen diese Ausschlussklausel herausgenommen haben.
Allerdings ersetzt eine Haftpflichtversicherung immer nur den Zeitwert, während z.B. eine Hausratversicherung, hier zählt auch die Glasbruchversicherung dazu, immer den aktuellen Neuwert ersetzt (wenn die Deckungssumme richtig passt).
Die Gebäudeversicherung braucht man erst gar nicht andenken, da die Beschädigung durch werfen kein versichertes Risiko darstellt.
Einzig richtig ist die Regulierung über die Glasbruchversicherung in der Hausratversicherung.

HiN
 
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