brauche Rat -  wer kennt sich mit unterhalt aus????!

Jona

Neues Mitglied
Hallo!
Ich habe mir hier ein paar Beiträge angeschaut und bin davon überzeugt,dass Ihr mir helfen könnt!!

Es geht um Unterhaltszahlung!

Der >Fall:

Ich,22Jahre,alleinerziehende Mutter (noch) in Ausbildung (icht mehr lange;-)) habe eine 4-jährige Tochter.

Ich bekomme zusätzlich zu meiner Ausbildungsvergütung eine Leistung über ALGII, um den Lebensunterhalt für mich und mein Kind zu decken.

Der Kindesvater war auch bis vor kurzem in Ausbildung, hat diese aber mittlerweile abgeschlossen und ist in einem festen Arbeitsverhältnis und verdient ca.1700€ netto.
(Er lebt noch im Haushalt der Eltern)

Unterhaltsvorschuss beziehe ich noch immer vom Jugendamt. Obwohl er schon länger als 3 Monate in einem festen Arbeitsverhältnis mit festem Gehalt steht.

Ab wann und wieviel Unterhalt muss er für mein Kind zahlen??
Wird ihm das was er dem Jugendamt wegen dem Unterhaltsvorschuss zurückzahlen muss angerechnet und muss damit weniger zahlen?

Wir waren und sind nicht verheiratet und haben auch nicht zusammen gewohnt.

Kann mir jemand helfen?? Bitte!!
 

Sanny

*extrem* (GL N8Bar)
google. mal nach der Düsseldorfer Tabelle.Da stehen die Unterhaltssätze drin u. ansonsten würd ich morgen beim JA mal anrufen u. denen das erzählen :ausheck
 

Jona

Neues Mitglied
lt. tabelle wären es 293€
er meinte ich soll mich darüber nicht aufregen,denn wenn er mir jetzt unterhalt zahlen müsste,müsste er gleichzeitig den bisher gewährten unterhaltsvorschuss zurückzahlen und somit würde ich auch nicht mehr bekommen wie bisher.
 
J

jumi

Guest
Original von Jona
Ab wann und wieviel Unterhalt muss er für mein Kind zahlen??
falsch, es ist EUER kind. leider haben viele frauen die dumme angewohnheit "MEIN kind" zu sagen sobald es um geld geht.

und wenn er 1700 euro verdient, dann denke ich schon, dass er mehr als diese 293 euro bezahlen müsste. musst mal im internet nach seinem "selbstbehalt" schauen.
 
U

UserC

Guest
selbstbehalt ist bei angestellten € 900, bei arbeitslosen €770 - mach das theater mit meinem ex grad auch mit. nur krieg ich kein unterhaltsvoschuss, weil isabel schon 16 ist.
 

Kysey

Kysey
Hallo

warum gehst Du nicht mal zum Anwalt? Wenn Du geringes Einkommen hast, dann bekommst Du die Kosten zum Teil oder ganz wieder. Du kannst auch ein Beratungsgespräch führen mit einem Anwalt die kosten wenig.
Er hat nicht nur Rechte sondern auch Pflichten.
Ausserdem ist es nicht Deine Sache, wann er wieviel zurückzahlen muss. Selbst wenn Du nicht mehr bekommst, was ich nicht denke, dann ist es eben so. Aber Du bist deiner Mitteilungspflicht nachgekommen, denn Du mußt das doch sicherlich melden, dass er jetzt AN Gehalt bekommt oder nicht?
Lg Kysey
 
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