Frage -  Wie geht es weiter nach der Elternzeit?

K

Kampfzicke

Guest
Habe mal eine Frage, und brauche Rat, wie ich vorgehen muß.

Vor der Geburt habe ich als leitende Angestellte gearbeitet.
37,5 Stunden laut Vertrag.

Offizielle Arbeitszeit von 9-18.30Uhr (inoffiziell von 8-19 Uhr).

Habe Elternzeit beantragt bis zum 3. Lebensjahr.
Fakt ist nun, das ich diese Vollzeitstelle nicht weiter besetzen kann, und auch nicht will.

Schliesslich will ich meine kleine auch noch mal wach sehen.
Samstags wird auch immer gearbeitet.
Mein Laden liegt 25 km entfernt, habe kein Auto mehr, und mit Bahn und Bus.....da müßte ich morgens um 6 ausser Haus, und wäre abends um 10 wieder da.

Das ist also überhaupt nicht machbar.

Mein Arbeitgeber ist eine große Kette, mit Läden in fast allen Städten, alleine hier in meiner Stadt gibt es 2 Läden.

Mein bestreben wäre nun, bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden zu arbeiten (würde ich zwar mindestens 5€ die Stunde weniger bekommen, da dann leitend nicht mehr geht)und möglichst hier vor Ort.

Dann bekäme ich das auch mit dem Kindergartenplatz gut geregelt.

Habe ich einen rechtlichen Anspruch für meine Wünsche, oder muß ich da den Arbeitgeber lieb drum bitten?????
 

Simone

Kampfhase
Soweit ich weiß, muss er dich nicht mit weniger Std. nehmen.

Aber wenn er ein netter Arbeitgeber ist lässt er dich auf Teilzeit bzw. 20 Std.
Frag doch einfach mal an ob er eine Möglichkeit sieht, dich anders zu besetzen.

Viel Glück :druecker
 

Maus1

Aktives Mitglied
ich meine, der Arbeitgeber MUSS eine Teilzeitstelle Bereit halten
aber für einen Job mit weniger als 20 Stunden ist er nicht zu verpflichtet
 

prinzessin05

Namhaftes Mitglied
Also gem. den neuen Gesetzen muss er dir eine Halbtagsstelle zur Verfügung stellen nur wo die ist, kann er natürlich entscheiden
 
K

Kampfzicke

Guest
Und was, wenn er sagt ich muß fahren?

Das ist dann nicht machbar mit dem Kiga meiner Tochter, bzw. lohnt es dann doch nicht mehr, wegen der Fahrtkosten.

Bekomme ja derzeit Hartz 4, da allein erziehend.

Was mache ich?

Job und Kindbetreuung müssen doch unter einen Hut zu bringen sein, oder?

Ich hoffe so inständig, das ich hier und dann auf 20 Stunden kann. Alles andere ist nicht machbar. :shake
 

Leon910

*Jungsmama*
Mein Ex-Arbeitgeber (auch eine große Kette mit etlichen filialen), hätte mir nur meine alte Stelle, zu den alten bedingungen wieder gegeben! Da es für mich zeitlich überhaupt nicht machbar war (wäre überwiegend nachmittags gewesen-keine Kinderbetreuung), gab es dann damals einen Aufhebungsvertrag...die waren nicht mal daran interessiert eine Fachkraft wieder zu bekommen...statt dessen wurde meine Stelle mit einer (billigen und jungen) Schülerin besetzt!

Ich hatte keine andere Wahl, als mir was auf 400Euro Basis zu suchen!


LG Marion :sonne
 
K

Kampfzicke

Guest
Und was sagt das Amt zu einem Aufhebungsvertrag?

Habe noch jede Menge Resturlaub (pi mal Daumen 40 Tage)....was geschieht damit?
Ach auch wurscht.........hatte Urlaub genug.
UNd habe ja noch über 365 Tage.

Ich in ja nicht beim Arbeitsamt vorstellig gewesen, sondern beim Grundsicherungsamt. für das, was wir derzeit bekommen(Hartz 4).........

Also arbeitsmässig haben die nix mit zu schaffen.

Euer Rat.........erst mal AG lieb anfragen...........und hoffen............
 
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