brauche Rat -  Wieviel Umgang steht ihm zu

S

Steph22

Guest
Hallo ich hab da mal ne Frage.
Es geht nicht direkt um mich sondern um meinen Verlobten. Dieser hat mit seiner Exfreundin eine Tochter, welche diesen Monat ein Jahr alt geworden ist. Die Kindsmutter hatte den Umgang bisher nur auf alle 14 Tage für 1 Stunde beschränkt. Womit er sowieso nicht einverstanden war, weil ihm das natürlich zu wenig ist.
Das Jugendamt konnte dort auch nicht vermitteln, da das Kind vorher als Säugling (unter einem Jahr) galt. Nun ist sie ja schon älter und er wollte gern das Umgangsrecht ausweiten und sie auch mal ohne im Beisein der Kindsmutter für sich haben. Doch die Kindsmutter stellt sich weiterhin quer und verlangt nun von meinem Freund, dass ich die neue Lebensgefährtin das Kind abhole und beaufsichtige ( angeblich weil sie meinem Verlobten nicht vertraut- ist das ein Grund ?). Für uns alle unverständlich, da ich bisher nur selten bei den vorherigen Umgangsterminen dabei war und somit doch eher eine Fremde für das Kind bin. Und dann soll sich der Umgang weiterhin auf eine Stunde belaufen. Das lohnt sich überhaupt nicht, wenn man bedenkt, dass der Fussweg zu uns schon eine viertel Stunde dauert (Auto ist nicht vorhanden) und zusammen mit dem an und ausziehen hätte er dann vielleicht eine halbe Stunde was von seiner Tochter.
Nun ist meine Frage wieviel Umgang ihm denn mit einem 1 Jährigen Kind zustehen würde?
Kennt sich jemand aus ? Hat Jemand es schon mal über ein Gerichtsurteil versucht, welches den geregelten Umgang festlegte ?

Würde mich über Antworten freuen

MfG Steph
 
U

User2

Guest
Hi,

dazu gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Es ist im Gesetz nur festgeschrieben, dass sowohl Vater als auch Kind ein Recht auf den Umgang hat. Solche Streitgkeiten werden vor Gericht immer individuell unter Berücksichtigung der gesamten persönlichen Verhältnisse entschieden.
Das Jugendamt sollte hier aber schon fähig sein zu vermitteln...

LG
Mela
 

connylein

Namhaftes Mitglied
Hm... wie wärs denn erstmal dem Umgang in der Wohnung der Mutter auszudehnen?
also dass er das kind nicht zu sich mit nach hause nimmt sondern eben bei der Mutter sieht... und da dann die zeiten verlängern und dann mal die zeiten wo er sie allein hat verlängern...
wenn er das kind nur alle 2 wochen 1 stunde sieht, würd ich ihm das kind auch nicht auf einmal länger geben wollen...
vielleicht wäre sie eher damit einverstanden wenn sie erstmal bei ihr in der nähe bleiben?!
 
S

Steph22

Guest
das will sie auch nicht

hallo danke für eure Antworten.
Nun wir konnten es gerade mal so vereinbaren, das der Umgang bisher bei seinen Eltern verlief, weil sie mit meinem Freund nicht allein in ihrer Wohnung sein will. Angeblich hat sie Angst vor ihm. Er hatte im letzten Jahr einen Selbstmordversuch hinter sich nachdem sie iihm eröffnet hatte, dass er sein Kind nie zu Gesicht bekommen würde. Dies nimmt sie als Grund dafür, dass er sie nicht allein sehen darf. Bloß er hat sich ja selber das angetan und keiner anderen Person-und das auch nur aus Verzweiflung.Und sie möchte es generell bei einer Stunde belassen. Ungefähr bis die Kleine 7 Jahre alt ist-das sind ihre Worte!
Bloß wie soll er denn eine Beziehung zu der Kleinen aufbauen, wenn er sie nur alle 2 Wochen für eine Stunde sehen darf. da wird die Kleine ja nie gern mit ihm zu uns kommen, wenn es doch eher eine Beziehung wie zu einem fast fremden ist.

Das Jugendamt vermittelt hier überhaupt nicht. Anscheinend hat man als Vater wirklich schlechte Karten eine vernünftige Beziehung zu seinem Kind aufzubauen-wenn die Kindsmutter sich komplett quer stellt.
Meistens heult sie dann bei den Beratungsgesprächen und gibt irgendwelche absurden Vorwände an um den Umgang nicht ausweiten zu müssen. Und das Jugendamt gibt ihr dann recht und es bleibt im grunde allles beim Alten.
 
U

User2

Guest
Hm, ich fände es ganz ehrlich auch nicht prickelnd wenn der Vater meines Kindes einen Selbstmordversuch hinter sich hätte... bei sowas ist es immer schwer wenn man nur eine Seite kennt.
Aber alles andere was du erzählst scheinen mir eher Ausreden zu sein um den Umgang zu verhindern.
Wenn das Jugendamt sich so verschließt bleibt da wohl nur der Weg übers Gericht, aber auch das muß nicht erfolgsversprechend sein.
 
U

usagimoon

Guest
Ist er denn als leiblicher Vater anerkannt? Wenn nicht hat er erst mal kaum Rechte das Kind zu sehen. Wenn jemand versucht sich umzubringen, gilt er zunächst erst mal als Mensch, der labil ist. Er gefährdet mit sowas ja nicht nur sein Leben, sondern eventuel auch das Leben des Kindes, weil er eben nicht mal mit sich selber klarkommt. Man kann von ihm sogar verlangen einen Therapie zu machen, bevor er wirklich das Recht hat, das Kind alleine zu sehen. Ich persönlich hätte auch Angst, sojemandem mein Baby zu geben. Ausserdem wird kein Gericht der Welt bestimmten, das ein unter dfrei Jahre altes Kind immens viele Stunden beim Vater verbringt. Ausserdem kommt die Mutter entgegen indem sie anbietet, das die neue Lebensgefährtin das Kind abholt und mitbeaufsichtigt. Auf sowas sollte er eingehen. Mich würde nun interessieren, wieso sie ihm das Kind damals ganz vorenthalten wollte? Da scheint es tiefere Gründe zu geben, hat er was getan, wovon Du nichts weisst? Wieso vermittelt das JA nicht? Sowas sieht denen gar nicht ähnlich, da muss schon etwas vorgefallen sein für.
 
S

Steph22

Guest
Der Selbstmordversuch war vor über einem Jahr. Seine Therapie hat er seit kurzen ergolgreich beenden können. Außerdem hat die Kindsmutter beim JA ebenfalls engeräumt dass sie zur Zeit ebenfalls labil sei und eine Therapie begnnen möchte.... Ich weiß nicht warum sie das zu ihm gesagt hat, aber ich lese ja die ganzen SMS etc. und alles was von ihr kommt selber mitund mir kommt es echt sovor als ob sie es einfach verhindern will dass er eine Beziehung zu seiner Tochter aufbaut. Unser JA ist den Sachen nicht sehr kompetent. Ich spreche aus eigener Erfahrung da ich mit meinem Ex auch schon oft dort war und dies hatte auch zu nichts geführt. Das JA gibt falsche Auskünfte über Rechte etc. Ich hatte die selbe Beraterin wie mein Freund und weiß dass sie überhaupt keine Ahnung hat.
Dort wird dann irgendwas beschlossen ohne Einverständnis des Elternteils und über dritte die nicht mal anwesend sind( in dem fall war ich es als seine Lebensgefährtin, die die Aufsicht übernehmen soll und nicht mal gefragt wurde).

MfG Steph
 
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