brauche Rat -  Wißt Ihr da Bescheid?????????

T

Trine

Guest
Ich bin da auch nicht so sehr informiert, aber ich meine, dass wenn überhaupt eine Versicherung greift, dann Deine private Haftpflicht.

Die Versicherungen stellen sich da allerdings öfter mal quer.

Manchmal zahlen sie in so einem Fall gar nicht und dass der entstandene Schaden dann reguliert wird, ist oftmals reine Kulanz der Eltern, die es dann aus eigener Tasche berappen.

Ein 7 jähriges Kind muss man nicht mehr rund um die Uhr unter Beobachtung halten, daher ist das wieder Auslegungssache mit der Aufsichtspflicht(verletzung).

LG
Trine
 

Feuerstein

Keep on rockin`
Hi Salido,

soviel ich weiß gibt es da eine Grenze, die besagt, dass Kinder ab 7 Jahren nicht mehr uneingeschränkt der Aufsichtspflicht unterliegen. Somit wäre die Familienhaftpflicht in der Pflicht! Ich hab das mal irgendwo gelesen und hoffe es richtig wiedergegeben zu haben.

Viele Grüße
Feuerstein
 
T

Trine

Guest
Hab ich gerade gefunden:

Wer haftet, wenn etwas passiert?





Ein Kind, welches das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist für einen Schaden, den es anderen zufügt, nicht verantwortlich und daher nicht haftbar. Für diese Schäden haftet die Aufsichtsperson, wenn sie die Aufsichtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt hat.

Über 7-Jährige sind für Schäden selbst verantwortlich, soweit die notwendige Einsichtsfähigkeit vorhanden ist und sie vorsätzlich oder fahrlässig handeln.

Schädigt das Kind einen Dritten, muss die Aufsichtsperson beweisen, dass sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hat. Das gilt auch, wenn sich das Kind verletzt. Hier tritt zwar zunächst die Krankenversicherung ein, die aber bei Verletzung der Aufsichtspflicht Regressansprüche erhebt.

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist daher dringend zu empfehlen. Schäden, die das Kind in Ihrem Haushalt anrichtet, sind jedoch nicht versicherbar.

Quelle: http://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=5&page_id=168
 
D

Dani

Guest
Also die freundin von Mareike hat ihr ja beim spielen die Brille kaputtgemacht,das hat deren haftpflicht übernommen.
 
K

Kasmira

Guest
:whatever ich hab damals bei der versicherung angefragt.

mir wurde da gesagt, daß kinder unter sieben prinzipiell, wenn keine aufsichtspflichtverletzung vorliegt, nicht haftbar gemacht werden können. die eltern somit auch nicht. der geschädigte guckt also in die röhre.

da ich meinen nachbarn auch, wenn die kurze mal ein auto anmackt, meinen nachbarn noch in die augen sehen können wollte, hab ich eine versicherung gewählt, die grundsätzlich die schäden, die das kind verursacht miteinbezieht - und sie war nichtmal teurer 8)

laut dem, was mir gesagt wurde, können kinder ab sieben haftbar gemacht werden, da die einschätzungsfähigkeit gegeben sei. somit müsse die versicherung im schadensfalle, wenn halt keine verletzung der aufsichtspflicht vorliegt, eintreten.

und jetzt hoff ich nur, daß ich richtig informiert wurde :whatever
 
S

sanne

Guest
Ich glaube, die Haftpflicht muss in jedem Fall zahlen - egal ob auch die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
 

Feuerhexe

Mitglied
.. nein die Haftpflicht muß nicht in jedem Fall zahlen!!!

Du brauchst 1. eine Haftpflichtversicherung bei Kindern unter 7 Jahren die "nicht deliktfähige Kinder" mit einschließt!!! Aber Vorsicht einige Versicherer haben Begrenzungen von z.b. 500 - 2000 Euro drin!!

Das nächste ist - wenn du auf das Schadensprotokoll z.B. schreibst - wir waren im Supermarkt und ich habe die ganz Zeit aufgepaßt und das Kind hat sich von der Hand los gerissen - zahlt die Versicherung nicht.

Es kommt also ganz darauf an wie der Schadenshergang geschildert wird. Oft wird dieser "Fallstrick" dem Leien zum Verhängnis.
 

cordu

Namhaftes Mitglied
Als meine Kinder noch keine sieben Jahre alt waren und irgendwelche Schäden verursacht haben (was Gott sei Dank nicht häufig vorkam) habe ich immer die Aufsichtpflicht verletzt.
In diesem Fall zahlte dann nämlich die Haftpflichtversicherung von mir.

LG :bye: Cordu
 

cordu

Namhaftes Mitglied
@ salido
:rofl verpetzt mich bloß nicht

Deine Kleinen werden ja hoffentlich nicht gleich das Haus vom Nachbarn anzünden od. ähnliches.

In der Regel sind es ja auch nur kleinere Schäden die sie verursachen.

LG :bye: Cordu
 
I

Ilona

Guest
Hm Martin ist letztens so etwas passiert er parkte auf einen Parkplatz vom Supermarkt und machte die Tür auf. Er hatte nicht gesehen das ein Kind dort Fahrrad führ und das Kind führ in seine Tür. Er kümmerte sich natürlich sofort um das Kind und fragte ob ihr irgendwas weh tut. Sie verneinte das. Er wollte sie nach Hause begleiten damit das Kind gut zu Hause an kommt, aber auch das wollte sie nicht. Das Mädchen miente es sei alles in Ordnung. Das Fahrrad war auch ganz. und wie gesagt den mädchen schin es gut zu gehen.
Er ging dann einkaufen nachdem er sich noch etliche male vergewissert hatte das es dem Mädchen wirklich gut ging. Als er wieder raus kam war die Polizei da, ein Mann der es gesehen hatte rief sie. Ja und jetzt durfte Martin die Arztkosten bezahlen. Angeblich soll das Mädchen überall Schürfwunden gehabt haben im Gesicht an den Beinen. Aber da war nichts. So etwas regt mich auf.
Und die Abgebrochene Kurbel für das Fenster durften wir auch selber zahlen.

Aber ich denke in einer Spielstraße kannst du dein Kind bedenkenlos Fahrrad fahren lassen. Sie ist doch als Spielstraße ausgezeichnet und da müssen die Autofahrer damit rechnen das so etwas mal passiert und im falle der Beschädigung eines Autos müsste deine Haftpflichtversicherung für den Schaden auf kommen.
 
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