brauche Rat -  wo was beantragen?

U

User3

Guest
Von irgendwas musst du ja leben, deswegen denke ich hat Hartz 4 ja nix mit arbeiten oder nicht zu tun, oder?
Ruf doch vorab einfach mal beim Sozialamt an, da kannst du nicht so ganz verkehrt sein.
 

hai

Namhaftes Mitglied
einfach telefonieren. allerdings harz 4 und wohngeld wiederspricht sich, da die für die miete aufkommen müssen. allerdings wenn ihr verheiratet seit, kann es sein das du die wohnung nicht bewilligst bekomst, da halt verheiratet, kann man zusammen wohnen. allerdingst wenn ihr verheiratet seit euch aber getrennt habt ist das kein problem, müsst es allerdings beweisen, das ihr getrennt seit (frag mich nicht wie) harz 4 steht dir auf jeden fall zu alg glaube ich nicht, aber wenn doch wissen die es dort. sozialamt ist soweit die es mir damal erklärten nur noch für ausländer und zuschüsse zum gehalt zuständig (damals wollte sich niemand für uns zuständig fühlen, also weis ich nicht obs stimmt). viel glück beim ämter gerenne, das ihr bald mehr wisst. dann noch mein tipp, alles schriftlich dort direkt abgeben und bestätigung geben lassen, sonst sagen die geren wir haben nichts bekommen...
lg steffi
 

cde

**verwirrt**
Also trennt ihr euch? Wenn ja, ändert das die Situation natürlich...


Muss ich nun für mich Harz4 beantragen????

Jap

Wohngeld: können mein Mann so wie ich auch Wohngeld beantragen???



Sozialamt wird bei dir 1. Anlaufstelle sein. Wenn du das erste Mal in einer eigenen Wohnung wohnst, dann steht dir alles neu zur Verfügung. Aber ich denke es wird nicht so sein, deshalb musst du dich genau informieren... Wird schwer, langsam und langwierig...
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Wohn geld ist in Harz IV schon mit dabei.

Anteilmässig setzt sich Harz IV zusammen aus.
Miete (je nach Größe der bedarfsgemeinschaft erhöht5 sich das. generell wird ein gewisser Satz pro qm gezahlt allerdings muss man beachten dass pro person einen auch nur xy qm angerechnet werden.)
Nebenkosten (Heizungskosten)
Regelleistung für Erwerbsfähige (in dem fall du)
Regelleistung für nicht Erwerbsfähige (Kinder/Schüler)

Da du in den letzten jahren sicherlich nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast da du ja ohne Arbeiot warst steht die ALG 2 zu also Harz IV.

Allerdings weis ich nicht, wie das aussieht wenn du noch verheiratet bist und ausziehen möchtest wegen einer Trennung. Da lässt du dich am besten vor ort von deinem Sachbearbeiter beraten.
 

Sanny

*extrem* (GL N8Bar)
nochmal:
Reiner u Jill Erdgeschoss
ich u. Tristan Dachgeschoss

so besser ? :engel
 

mamasu

Namhaftes Mitglied
@hai: ... für Geld muss man halt manchmal auch ein bisschen arbeiten ... ;D

@sannyshadow: ... einen guten Start für die neue Regelung!
 

cde

**verwirrt**
Drück euch die Daumen :druecker und für die Trennung :troest

Bei uns im Kiga gibts zwei ganz liebe Menschen, die "teilen" ihren Sohn wirklich die ganze Woche auf. Sehr krass und und sehr neu wenn man sie kennenlernt. Wenn man das Modell länger kennt und den kleinen Mann dazu, sagt man nur: :respekt

Ihr werdet euch schon was dabei gedacht haben :maldrueck
 

katnau

voller Lebenslust
So wie ihr euch das mit der Trennung und der Wohnung gedacht hab, finde ich das für die K inder gar nicht mal so schlecht. Ich drück euch die Daumen, dass die Kinder es gut verkraften und ihr auch weiterhin für die Kinder zusammen da sein könnt.

So nun was zur rechtlichen Seite....kriegst du per PN...

Ich wünsch euch alles Gute :maldrueck
 
U

User8

Guest
Also aus meiner Trennung und Harz4 Beantrag Zeit weiß ich das die bei der ARGE die Meldebescheinigung deines Exes sehen wollen( als Trennungsbeweis) und dann noch die Unterhaltsvereinbarung von Tris`Vater. Wenn Jill bei Reiner lebt bis dann du unterhaltspflichtig, die Vereinbarung wollen sie auch sehen, bzw das du den Unterhalt nicht aufbringen kannst wegen Harz4. Reiner braucht das nämlich für sein Harz 4.....
Edit: sorry ich musste weg und habe ganz schnell getippt
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hallo Sanny,

und was die Unterhaltspflicht angeht, stell Dir das nicht so leicht vor.

Jeder von Euch wird eine Beistandschaft beim JA einrichten müssen (verlangt die ARgE), und dann bekommt Ihr nette Schreiben, von wegen gesteigerter Erwerbsobliegenheit, Du mußt dort dann regelmäßig Bewerbungen vorlegen etc., damit die erkennen, das Du Dich ausreichend um einen Job bemühst, um KU zahlen zu können.

Nur als kleine "Vorwarnung"
 
U

User8

Guest
Jepp- so ist. Und da das mit dem Unterhalt deirseits nicht funzen wird, kann es sein das die von Reiner wollen das er UVG beantragt- und erst wenn der bewilligt ist, weil du bewiesen hast das du nicht zahlen kannst bekommt er Leistungen.Naja und den Unterhaltsvorschuß mußt du zurückzahlen( das sind 168 Euronen - die ich bzw Nic bekommt)
Wie gesagt so wars bei mir, also renne rechtzeitig los auf JA und die Arge.
Wohngeld wird übrigens mit eingerechnet. Ebenso wie Sparguthaben.
 
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