einfach telefonieren. allerdings harz 4 und wohngeld wiederspricht sich, da die für die miete aufkommen müssen. allerdings wenn ihr verheiratet seit, kann es sein das du die wohnung nicht bewilligst bekomst, da halt verheiratet, kann man zusammen wohnen. allerdingst wenn ihr verheiratet seit euch aber getrennt habt ist das kein problem, müsst es allerdings beweisen, das ihr getrennt seit (frag mich nicht wie) harz 4 steht dir auf jeden fall zu alg glaube ich nicht, aber wenn doch wissen die es dort. sozialamt ist soweit die es mir damal erklärten nur noch für ausländer und zuschüsse zum gehalt zuständig (damals wollte sich niemand für uns zuständig fühlen, also weis ich nicht obs stimmt). viel glück beim ämter gerenne, das ihr bald mehr wisst. dann noch mein tipp, alles schriftlich dort direkt abgeben und bestätigung geben lassen, sonst sagen die geren wir haben nichts bekommen...
lg steffi