brauche Rat -  Wo wird das Kind leben?

Hans Maier

Neues Mitglied
Hallo erstmal zusammen,

ich habe folgende Frage bzw. bitte um Eure Kommentierung zu dem Sachverhalt.

Eine Bekannte (unverheiratet) trennt sich gerade von Ihrem Freund. Derzeit leben Sie noch zusammen und haben ein gemeinsame einjährige süße Tochter. Sie arbeitet nicht. Er ist selbstständig. Sie hat unglücklicherweise das geimeinsame Sorgerecht unterschrieben, praktisch 3 Tage nach der Geburt, ohne genau die Konsequenzen zu wissen. Aber so ist es nun eben.
Vor zwei Tagen mußte sie die Polizei und das Jugendamt anrufen, da es zum Eklat kam und der Streit bedrohlich wurde.
Die Dame vom Jugendamt hat jetzt für Mitte Mai einen Termin festgelegt um dann mit Beiden die weiteren Schritte zu besprechen. Er ist erstmal samt Kind und Zustimmung des Jugendamts für 3 Tage zu seiner Mutter gezogen, obwohl das Kind ständig nach Mama gerufen hat. D.h. er kämpft um das Kind und hat meine Bekannte auch in einem schlechten Licht erscheinen lassen. Hierfür gibt es weder Gründe noch Beweise, aber so ist es eben wenn jeder um sein Recht kämpft. Im übrigen verweigert er Ihr jegliche Unterstützung. Sie ist ohne ihr Kind ziemlich verzweifelt und heult den ganzen Tag. Sie hat noch keine eigene Wohnung gefunden.

Nun zu meinen Fragen:

- Wo endet zum Schluß das Kind? Soll das Kind 1 Woche hier und 1 Woche da wohnen. Wie wird hier im Regelfall entschieden. Trifft das Jugendamt die Entscheidung, wenn beide wollen, das der Hauptwohnsitz bei ihr/ihm ist?
Bzw. wenn beide verbissen, um die Tochter kämpfen?
Was heißt gemeinsames Sorgerecht in letzter Konsequenz?

- Wenn das Kind, sagen wir, 14 Tage hier und dann 14 Tage dort lebt, ist er dann überhaupt unterhaltspflichtig?

- Wenn sie kurzfristig keine Wohnung findet, und ggfl. zeitweise zu Ihrer Mutter oder Schwester ziehen muss, entstehen ihr dann Nachteile in einer Beurteilung vom Jugendamt. Er hat ja eine Wohnung und seine Mutter (über 60) die auf das Kind tagsüber aufpassen kann.

- Was soll sie die nächsten Tage tun, um sich in eine vorteilhaftere Position zu bringen. Sie riesige Ängste, dass er das Kind bekommt und sie ziemlich dumm dasteht.

Vielen Dank für Eure Meinung.

Gruß, Hans.
 

Sanny

*extrem* (GL N8Bar)
hallo erstmal,
also Sorgerecht hat nix mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht zu tun (wobei es hier ja wohl geht)

dann sie ist zu Hause, er ist arbeiten...die mutter würde das kind betreuen ...

normalerweise ist es dann so, dass die mutter das aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt (wenn sie sich nichts hat zu schulden kommen lassen- gewalt usw..)

warum das jugendamt nun aber zugestimmt hat, das kind für 3 tage mit ihm bei seiner mutter zu lassen , wirft fragen auf

zumal das aufenthaltsbestimmungsrecht meist (also so gut wie immer) bei der mutter liegt...

ich würde an der Stelle deiner Bekannten Druck beim Jugendamt machen u. ggf. sogar einen Fachanwalt für Familienrecht einschalten...

ich hoffe, ich konnte erstmal Anstatzweise etwas helfen
 
U

User8

Guest
Ich würde sagen sie soll schnelstens zu einem Anwalt( man kriegt dafür einen Berechtigungsschein auf dem Amtsgericht, wenn man gerede keine Geld dafür über hat)
Mit dem Anwalt sollte sie über das Aufenthaltsbestimmiungsrecht sprechen und einen Antrag darauf stellen- geht das dan sie so lebt das Kind erstmal bei ihr- bis das gericht eventuell etwas anderes entscheidet.
Ich kann aber nicht sicher sagen ob ich das richtig behalten habe. Darum rate ich allerdringenst zu eine Anwalt.
 
C

Coleman

Guest
Kann auch in einem solchen Fall nur empfehlen, hier nicht am falschen Ende zu sparen, sondern zu einem Anwalt zu gehen, der auf Familienrecht spezialisiert ist. Zumal es für Mittellose Beratungshilfescheine gibt, wie schon richtig gesagt wurde.

Es ist nicht ganz zutreffend, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nichts mit dem Sorgerecht zu tun hat: es ist vielmehr ein Teil des Sorgerechts.

Es gibt keine generelle Regel, wer in einem Streitfall das Sorgerecht zugesprochen bekommt. Die Leitlinie ist immer (aus Sicht des entscheidenden Familiengerichts) das Wohl des Kindes. Und wenn die Eltern so zerstritten sind, dass eine gemeinsame Ausübung des Sorgerechts nicht in Betracht kommt, wird das Gericht die elterliche Sorge einem Elternteil zusprechen.

Tendenziell wird das, wenn nichts dagegen spricht, im Regelfall die Mutter sein. Blosse Behauptungen reichen da auch nicht aus: da muss das Gericht schon davon überzeugt sein, dass es dem Kindeswohl nicht entspricht.

Beide Elternteile sind dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. In der Mehrzahl der Fälle wird dieser Unterhalt von einem Teil durch Naturalleistungen erbracht (Pflege, Unterkunft, Versorgung, Erziehung usw.), vom anderen Teil durch Barunterhalt (Zahlung). Das muss aber nicht sein: es können auch beide gemeinsam (abwechselnd) für das Kind sorgen - die Barunterhaltsverpflichtung reduziert sich dann, fällt aber nicht zwangsläufig vollständig weg.

Wichtig ist, sowohl gegenüber dem Jugendamt (das voraussichtlich eine Stellungnahme abgeben wird) als auch gegenüber dem Familiengericht (wenn es mal soweit ist), immer deutlich zu machen, dass nicht das eigene, sondern das Interesse des Kindes im Vordergrund steht.
 
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