Hallo Zusammen,
wenn ein minderjähriges Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat, können dann anderweitige Einkünfte des Kindes darauf angerechnet werden, und so den zu zahlenden Unterhalt mindern?
Es ist klar, dass kein Erwerbseinkommen angerechnet werden kann, weil das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgehen MUSS, diese Einkünfte also überobligatorisch sind.
Aber wie sieht es mit Einkünften aus, für die das Kind nichts "tun" muss, was man nicht von ihm verlangen könnte?
Also beispielsweise Wohngeld?
Bezieht der betreuende Elternteil ALG-II, jedoch nicht das Kind, weil es mit Kindergeld, Kindesunterhalt und Wohngeld seinen eigenen Bedarf decken kann, bekommt das Kind ja auf Antrag Wohngeld.
Dieses Wohngeld, das dann dem Kind gehört, kann es ja zum Bestreiten des Lebensunterhalts benutzen, und somit wird dadurch ein Teil seines Bedarfes gedeckt.
Im Internet findet man bezüglich Wohngeld und Unterhalt immer nur Infos dazu, inwieweit Unterhalt beim Wohngeld angerechnet wird, aber nichts zur Anrechnung von Wohngeld auf den Unterhaltsbedarf.
Vielleicht weiß ja hier jemand einen Rat. Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Achso:
Nicht dass jetzt jemand denkt, es soll einem Kind Geld vorenthalten werden. Wenn der betreuende Elternteil ALG-II bekommt, wird das Wohngeld des Kindes über den Umweg des Kindergeldes bei dem betreuenden Elternteil als Einkommen angerechnet, und sie bekommt entsprechend weniger Geld, so dass der betreuende Elternteil und das Kind nichts von dem Wohngeld hätten.
Kann der Unterhaltspflichtige das Wohngeld des Kindes (wenn auch nur zur Hälfte) auf den Unterhalt anrechnen, hat er aber am Ende mehr Geld und kann dem Kind ab und zu auch mal was besonderes (Freizeitpark etc.) gönnen.
Gruß Roland
wenn ein minderjähriges Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat, können dann anderweitige Einkünfte des Kindes darauf angerechnet werden, und so den zu zahlenden Unterhalt mindern?
Es ist klar, dass kein Erwerbseinkommen angerechnet werden kann, weil das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgehen MUSS, diese Einkünfte also überobligatorisch sind.
Aber wie sieht es mit Einkünften aus, für die das Kind nichts "tun" muss, was man nicht von ihm verlangen könnte?
Also beispielsweise Wohngeld?
Bezieht der betreuende Elternteil ALG-II, jedoch nicht das Kind, weil es mit Kindergeld, Kindesunterhalt und Wohngeld seinen eigenen Bedarf decken kann, bekommt das Kind ja auf Antrag Wohngeld.
Dieses Wohngeld, das dann dem Kind gehört, kann es ja zum Bestreiten des Lebensunterhalts benutzen, und somit wird dadurch ein Teil seines Bedarfes gedeckt.
Im Internet findet man bezüglich Wohngeld und Unterhalt immer nur Infos dazu, inwieweit Unterhalt beim Wohngeld angerechnet wird, aber nichts zur Anrechnung von Wohngeld auf den Unterhaltsbedarf.
Vielleicht weiß ja hier jemand einen Rat. Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Achso:
Nicht dass jetzt jemand denkt, es soll einem Kind Geld vorenthalten werden. Wenn der betreuende Elternteil ALG-II bekommt, wird das Wohngeld des Kindes über den Umweg des Kindergeldes bei dem betreuenden Elternteil als Einkommen angerechnet, und sie bekommt entsprechend weniger Geld, so dass der betreuende Elternteil und das Kind nichts von dem Wohngeld hätten.
Kann der Unterhaltspflichtige das Wohngeld des Kindes (wenn auch nur zur Hälfte) auf den Unterhalt anrechnen, hat er aber am Ende mehr Geld und kann dem Kind ab und zu auch mal was besonderes (Freizeitpark etc.) gönnen.
Gruß Roland