Zoff um den Monatsscheck

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Zoff um den Monatsscheck

Der Bundesgerichtshof entscheidet erstmals nach dem neuen Recht, wie lange ein Ex-Partner der oder dem anderen Unterhalt zahlen muss
Streitfrage: Wann muss die Ex-Partnerin oder der Ex-Partnerin wieder arbeiten gehen, auch wenn er oder sie sich um gemeinsame Kinder kümmert?

Mancher, der seit Jahren zähneknirschend Unterhalt an die (oder den) «Ex» zahlt, hat es dankbar aufgeschnappt: Die
«nacheheliche Eigenverantwortung» wollte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) stärken, als sie die Reform des Unterhaltsrechts auf den Weg brachte. Deshalb bekommt es Ingrid Groß nun gelegentlich mit Rentnern zu tun, die ihre Zeit gekommen sehen: Die Ex-Frau solle jetzt endlich «Eigenverantwortung» tragen – damit er seine monatlichen Überweisungen einstellen könne.

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Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
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BGH-Urteil - Alleinerziehende müssen nicht zwingend Vollzeit arbeiten

GRUNDSATZENTSCHEIDUNG
BGH-Urteil - Alleinerziehende müssen nicht zwingend Vollzeit arbeiten

Wann muss eine Mutter nach einer Trennung wieder Vollzeit arbeiten, wie lange muss der Mann Unterhalt zahlen? Der BGH hat jetzt in einem Grundsatzurteil entschieden, dass bei Alleinerziehenden im Zweifelsfall nur ein Teilzeitjob zumutbar ist - auch wenn die Kinder in Kita oder Schule ganztags betreut werden.

Karslruhe - Alleinerziehenden kann nicht generell ab dem dritten Lebensjahr des Kindes eine ganztägige Berufstätigkeit zugemutet werden. Vielmehr können solche Mütter und Väter nach einer Trennung dann länger Unterhalt von ihrem Ex-Partner verlangen, wenn eine längere eheähnliche Gemeinschaft und ein gemeinsamer Kinderwunsch bestanden haben.

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LG,
Tina
 
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