Zusatzkosten

Maxy

Neues Mitglied
Hallo Zusammen,

ich bin schon seit längerem geschieden. Mein Ex zahlt pünktlich Unterhalt für unsere 3 Kinder.
Da mir allerdings mittlerweile die Kosten die auf uns zukommen über den Kopf wachsen, möchte ich meinen Ex dazu bringen sich an einigen Dingen zu beteiligen.
Bei den Zwillingen liegt demnächst eine Klassenfahrt an. Gibt es Möglichkeiten diese geltend zu machen? Selbst habe ich kein Einkommen.
Unsere Tochter geht seit einiger Zeit zur Nachhilfe, diese wird auch über einen längeren Zeitraum nötig sein da sie eine Lese- u. Rechtschreibschwäche hat.
Freiwillig will mein Ex nichts dazu zahlen, da er der Meinung ist, dass er monatlich Unterhalt zahlt. Er hält sich an die DT Stufe 2.
Welche Ratschläge könnt ihr mir geben?

Gruß Maxy
 

kukulux

Namhaftes Mitglied
tja, ich würde sagen das muss er nicht. aber für alleinerziehnde gibt es soviele vergünstigungen und unterstützungen in solchen fällen. da würde ich mich bei den ämtern mal erkundigen!
nur zur weiteren orientierung: was aber nie gefordert wird :zwinker:
hat er die kinder schon mal für längere zeit bei sich gehabt, im urlaub oder so? was viele frauen vergessen, weil es meist nciht eingefordert wird ist, das die kinder die für die längeren tage vorbeikommen das geld dann zur verfügung gestellt werden müsste. was fair ist, wenn man bedenkt das es eine doppelbelastung ist. weil der unterhalt ist ja nach einkommen angepasst. das aber nebenbei.

also er kann lediglich freiwillig einen obulus dazugeben, wenn er denn möchte.
ich hoffe du findest eine andere möglichkeit für euch. zum beispiel den vater um eine lösung bitten (zum wohle der kinder) UND EINE AUFLISTUNG MIT RECHNUNGEN UND BANKAUSZÜGEN ZEIGEN: VIELLEICHT KÖNNT IHR DEINE KOSTEN GEMEINSAM REDUZIEREN!
ups, keine lust es nochmal zu schreiben :verleg

wenn du dir nciht in die karten gucken lassen möchtest, wirst du wohl in allem eine günstigere lösung für euch finden müssen. günstigere wohnung, etc. so doof das auch ist, aber jedes amt wird dir das gleiche sagen, bevor sie zahlen. kenne das von einigen leuten!

viel glück! oder vielleicht sogar einen nebenjob annehmen? das könnte ja auch ein wenig helfen
 

jule27

Aktives Mitglied
Wegen der Klassenfahrt würde ich auf jeden Fall auch das Gespräch mit der Schule suchen. Fast überall gibt es z. B. Fördervereine, die bei finanziellen Problemen für Klassenfahrten einen Beitrag dazu zahlen. Vielleicht gibt es das an dieser Schule ja auch.
 

Maxy

Neues Mitglied
Hallo,

danke erst einmal für die Antworten.
Aber wie verhält es sich mit Sonderbedarf und Mehrbedarf?
Ich habe mittlerweile ein paar Urteile von OLG's gefunden.
Die einen befürworten Sonderbedarf für Klassenfahrten, die anderen verneinen es.
Leider habe ich kein Urteil über das OLG Frankfurt gefunden.
Lohnt es sich damit zum Anwalt zu gehen?

Eine Bekannte hat mir heute einen Zeitungsartikel gebracht in dem steht, dass Nachhilfe als Mehrbedarf geltend gemacht werden kann.

Ein bißchen verwirrt mich noch der Sonderbedarf und der Mehrbedarf. Aber vor allem die unterschiedliche Rechtssprechung der einzelnen OLG's.

Wer hat Erfahrungen damit gemacht, die Zusatzkosten über einen Anwalt einzufordern?

Gruß
Maxy
 
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