B
Beckie
Guest
Also ich habe mich mal durch den Formulardschungel gewagt.
Bei der Anmeldung im KiGa (bereits bei Stefanie im März 2007 nach dem Umzug) wurde ich von der Kindergartenleitung gefragt, ob ich einen Antrag zur Bezuschussung des KiGa Beitrages beim zuständigen Landratsamt stellen wolle. Nachdem unser Antrag auf Wohngeld für Eigenheimbesitzer bereits gescheitert war, hatte ich nicht gerade viel Hoffnung.
Habe dann alles brav ausgefüllt und über einen Monat auf eine Antwort gewartet. Gestern nun kamen die Bescheide und siehe da, die KiGa Beiträge für Stefanie und Simon werden in voller Höhe (bis auf Spiel- und Teegeld von je 5,50 Euro/Monat) übernommen. Somit sparen wir monatlich 130 Euro und bekommen diese nun aus öffentlichen Mitteln.
Dazu sollte ich noch erwähnen für die, die es nicht wissen, dass wir in Bayern leben. Es gibt solche Förderprogramme meines Wissens nach auch in anderen Bundesländern, nur weist der jeweilige KiGa nicht unbedingt darauf hin!
Also Nachfragen lohnt in jedem Fall.
Für ALG II und Harzt IV Empfänger stehen diese Leistungen glaube ich nicht zur Verfügung. Das hat mir gestern eine Freundin gesagt. Noch als Tip am Rande.
Ich hoffe, Ihr macht Euch auf die Beine ...
LG
Beckie
Bei der Anmeldung im KiGa (bereits bei Stefanie im März 2007 nach dem Umzug) wurde ich von der Kindergartenleitung gefragt, ob ich einen Antrag zur Bezuschussung des KiGa Beitrages beim zuständigen Landratsamt stellen wolle. Nachdem unser Antrag auf Wohngeld für Eigenheimbesitzer bereits gescheitert war, hatte ich nicht gerade viel Hoffnung.
Habe dann alles brav ausgefüllt und über einen Monat auf eine Antwort gewartet. Gestern nun kamen die Bescheide und siehe da, die KiGa Beiträge für Stefanie und Simon werden in voller Höhe (bis auf Spiel- und Teegeld von je 5,50 Euro/Monat) übernommen. Somit sparen wir monatlich 130 Euro und bekommen diese nun aus öffentlichen Mitteln.
Dazu sollte ich noch erwähnen für die, die es nicht wissen, dass wir in Bayern leben. Es gibt solche Förderprogramme meines Wissens nach auch in anderen Bundesländern, nur weist der jeweilige KiGa nicht unbedingt darauf hin!
Also Nachfragen lohnt in jedem Fall.
Für ALG II und Harzt IV Empfänger stehen diese Leistungen glaube ich nicht zur Verfügung. Das hat mir gestern eine Freundin gesagt. Noch als Tip am Rande.
Ich hoffe, Ihr macht Euch auf die Beine ...
LG
Beckie