Frage -  Zwangsversteigerung-Hauskauf

flussrose

hier und jetzt
Hallo,

kennt sich hier jemand aus, wie das ist, wenn man ein Haus aus einer Zwangsversteigerung heraus kaufen möchte?

Ich hab mal nachgesehen unter www.justiz.sachsen.de , da stehen Zwangsversteigerungen. Aber wie ist das, das Haus kann man doch auch da vorher besichtigen? Muß man ja eigentlich. ;D Und da steht ein Verkehrswert, schön und gut. Aber sicher gibt es da ein Mindestgebot, wie krieg ich raus wie hoch das ist? Und dann hab ich noch was gelesen vopn irgendwelchen "Grenzen", die z.T. aufgehaben sind. ?( Ich blick hier echt nicht durch, ist absolutes Neuland für mich. :D Wär schön wenns mir jemand erklären könnte.
 

hexe0120

Namhaftes Mitglied
also....besichtigung ist nicht immer machbar. aber es gibt ein expose, das
wird von nem gutachter gemacht, da kann man einblick haben.

an der versteigerung muß man einen bestimmten prozentsatz vom zuschlag an bargeld oder bankbestätigtem scheck dabei haben. genauen satz weiß ich nimmer.
aber glaub 10% etwa. aber bitte nicht festnageln.

beim ersten versteigerungstermin muß ein mindestporzentsatz des verkehrswertes geboten werden. unter dem wird nichts akzeptiert.

wenn eine bank im grundbuch als gläubigerin drin steht, muß sie zustimmen, wenn das letzte gebot unter dem verkehrswert liegt.

wenn es zu nem zweiten termin kommt, kann man bei 1 euro anfangen.

ist nicht so einfach....ich schau mal ob ich noch die genauen grenzen finde...
 

flussrose

hier und jetzt
Danke erstmal. Also Besichtigung geht nicht immer -oh.....
Ja, wenn Du noch genaueres rausfinden kannst, wär ich Dir dankbar!
Und wann kann es zum zweiten Termin kommen, wenn beim ersten kein Gebot abgegeben wurde oder niemand da war an Interessenten??? ?(
 

EA 80

*is back*
Original von flussrose
Danke erstmal. Also Besichtigung geht nicht immer -oh.....
Ja, wenn Du noch genaueres rausfinden kannst, wär ich Dir dankbar!
Und wann kann es zum zweiten Termin kommen, wenn beim ersten kein Gebot abgegeben wurde oder niemand da war an Interessenten??? ?(

genau... eine andere problematische Sache ist, wenn der Schuldner noch in dem Objekt wohnt und es zur Zwangsversteigerung kommt... oft ziehen die dann nicht freiwillig aus, (weil sie ja oft auch nicht wissen wohin), dann mußt Du als neuer Eigentümer noch eine Zwangsräumung anleiern, was ganz immens ins Geld gehen kann...

Meistens sitzt in dem Termin auch einer von der Gläubigerbank und treibt den Preis in die Höhe! Das sind zumindest meine Erfahrungen...

Wichtig ist das Verkehrswertgutachten. Daraus ersiehst Du alle wichtigen Informationen zu dem Objekt. Es sollte daher auch noch nicht allzu alt sein.

Wenn ihr ernsthaft ein Objekt ersteigern wollt, dann beobachtet erst mal ein paar Versteigerungstermine, damit ihr wißt, wie sowas abläuft, bevor ihr selbst ein Objekt ins Auge fasst.

Sonst hat hexe ja schon alles geschrieben.
 
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