Ab 18 ! -  zweitausbildung

Yve_3000

Neues Mitglied
Hallo,

wenn ein Kind über 18 eine Lehre abgeschlossen hat und danach ein Studium anfängt, hat es keinen Anspruch mehr auf Unterhalt, da es sich um eine Zweitausbildung handelt.
Wird ein Studium nach einer abgeschlossenen schulischen Berufsausbildung ebenso gehandhabt?
 
Oben