Eilt! -  1,5 jähriger Sohn meiner Freundin

BellUomo

Neues Mitglied
es ist wirklich wichtig!!!!

Meine Freundin ist momentan im Krankenhaus.
Sie hat einen kleinen Sohn, von ihrem Ex-Freund.
Sorgerecht hat sie das alleinige.
Wir haben eine gemeinsame Wohnung, Zwergi sieht mich also jeden Tag.
ich kümmere mich um ihn als wäre es meiner.

Jetzt ist er bei seinen Vater, der sich bis jetzt nicht um ihn gekümmert hat.
Er hat dort kein eigenes Bett, selbst der Vater nicht.
ich habe mich krank schreiben lassen, dafür das ich auf ihn aufpassen kann, weil dies der Wille der Mutter war (was ich auch liebend gerne machen würde)

Allerdings rückt der leibliche Vater den Kleinen nicht raus...
ich habe von meiner Freundin eine Vollmacht und Fürsorgeübertragung erhalten.
Darin steht auch, das der Aufenhaltsort in unser gemeinsamen Wohnung sein soll. Über geringe Ausnahmen (wie Besuch der Mutter z.B.) darf ich entscheiden.


Was können wir machen???
 

Dini1981

Neues Mitglied
Also wenn ich nicht völlig unwissend bin kann sie als Mutter selber entscheiden wer die Betreuung des Kindes übernimmt wenn sie in der Klinik liegt.Sie hat das alleinige Sorgerecht somit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und er also nur das Umgangsrecht ihn an bestimmten Tagen zu sehen. Wenn die Betreuung im eigenen Wohnfeld gewährleistet ist was sie ja wäre wenn du zuhause bist muss er den Kleinen mit sofortiger wirkung an dich aushändigen damit er zuhause sein kann.
Wenn der Vater Theater macht muss die Mutter ihm wenn möglich klar machen dass er ihren Sohn sofort zu ihr bzw, zu dir bringen muss.

Im allerschlimmsten Fall was man aber schon allein dem Kind zuliebe vermeiden sollte, kann man sogar die Polizei einschalten oder das Jugendamt was eher eine Möglichkeit wäre , die dann vermitteln und dem Vater klar machen wer im recht ist.

Aber vielleicht hilft ja auch einfach nochmal ein klares Gespräch mit ihm sodass er sieht das es dem Kleinen an nichts fehlen würde wenn er bei dir ist.
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Wenn er wirklich keine Einsicht zeigt, dann kann die Polizei gemeinsam mit dem Jugendamt den Jungen aus der Wohnung des Vaters holen und ihn zu der Person bringen den die Mutter als Betreuung für die Zeit ihres Krankenhausaufenthalt vorgesehen hat. Wie Dini schon schrieb.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Wie ist denn das Kind überhaupt zum Vater gekommen, wenn die Mutter sich sogar die Zeit genommen hat, schriftlich festzulegen, wo ihr Kind sich aufhalten soll?
 
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