Wir machen jetzt keine Rechtsberatung - aber wir können uns ja ganz allgemein über Rechtsfragen austauschen.
Ich würde vorschlagen, wir plaudern ein wenig über... sagen wir mal... wie wär' s mit Mietrecht?
Also gut. Mietrecht.
In manchen Mietverträgen ist es so geregelt, dass die Nebenkosten mit der Miete abgegolten sein sollen. Das ist heutzutage nur noch selten der Fall, kommt aber vor.
In anderen Fällen gibt es Nebenkostenpauschalen, zusätzlich zur Miete, bei denen aber nicht abgerechnet werden muss, sondern die Nebenkosten eben pauschal abgegolten sind. Fällt mehr an, hat der Vermieter Pech, fällt weniger an, hat der Mieter Pech. Ist auch selten.
Beachten muss man allerdings, dass heutzutage eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung gesetzlich vorgeschrieben ist. Die alten Pauschalmietverträge werden dadurch natürlich nicht unwirksam, aber u.U. muss der Vermieter die Heizkosten herausrechnen und verbrauchsabhängig abrechnen.
In den meisten Fällen sind für die Nebenkosten Vorauszahlungen zu leisten. Über die muss dann abgerechnet werden, d.h. der Vermieter muss genau aufzählen und auch mit Belegen beweisen können, was er selbst aufgewandt hat, und nur das kann er auf den Mieter umlegen. Hat er zuviel an Vorauszahlungen bekommen, muss er zurückzahlen, war's zuwenig, darf er nachfordern.
Am besten schaut man bei Nachforderungen erstmal genau in den Vertrag, was da geregelt ist, denn davon hängt dann ab, was man tun muss und was man für Rechte hat.
Wenn am Schluss eine NK-Nachzahlung zu leisten ist, kann man nur versuchen, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Einen Rechtsanspruch darauf, sie abzustottern, gibt es nämlich nicht. Man hat aber einen Anspruch drauf, zu erfahren, wie sich die Kosten zusammen setzen, und auch, die Belege einzusehen und zu prüfen.
Wann und um wieviel ein Vermieter die Miete anheben kann, hängt natürlich auch von dem Vertrag ab, aber auch davon, ob und wie weit der Mietzins unter der ortsüblichen Miete liegt. Nur bis zu dieser Obergrenze darf er die Miete anheben, und muss dabei noch sogenannte Kappungsgrenzen einhalten. Zudem kann er nicht einseitig die Miete anheben, sondern er muss die Zustimmung des Mieters einfordern - und notfalls einklagen, um die höhere Miete zu kriegen.
Die Anhebung von NK-Vorauszahlungen hängt vom Verbrauch ab - sind die Kosten gestiegen oder hat die letzte Abrechnung deutlich höhere Kosten ergeben, können die angepasst werden - einseitig durch Mitteilung des Vermieters. Das kann auch bei einer Änderung der Personenzahl der Fall sein.