ALG 2 und Verrechnung von Minijob?

mamasu

Namhaftes Mitglied
Weiß jemand von euch, inwieweit die Einkünfte aus einem Minijob mit ALG 2 verrechnet werden?

Hintergrund: Ich will eine Putzhilfe einstellen, die ALG 2 bekommt und Angst hat, dass ihre Einkünfte aus dem Minijob bei mir davon abgezogen werden. Das kann ich bis zu einem gewissen Grad auch verstehen .... :pfeif

Jetzt habe ich gegoogelt und Zahlen von 15,33 bis 100,- Euro gefunden, die "frei" sind. ?( Kann jemand aus dem Handgelenk eine Auskunft schütteln? Sonst bleibt wohl nur die Nachfrage bei der AA.
 

Betty

Aktives Mitglied
es ist so das man zumindest bei uns in NRW einen Freibetrag von 100€ hat.
Zudem darf man dann 20% von der Differenz behalten.

wenn also 400€ fest ausgetahlt werden, darf sie 160€ behalten.
 

freddilysie

Urlaubsreif
Original von Betty
es ist so das man zumindest bei uns in NRW einen Freibetrag von 100€ hat.
Zudem darf man dann 20% von der Differenz behalten.

wenn also 400€ fest ausgetahlt werden, darf sie 160€ behalten.


so kennne ich das auch. :druecker
 

mellipop

***Jungsmami***
Der Verdienst Ihres Minijobs ist allerdings als Einkommen zu sehen und wird bei der Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes II berücksichtigt. Die ersten 100 € sind anrechnungsfrei. Von jedem weiteren Euro werden bei einem Minijob zusätzlich 20% nicht angerechnet. Bei einem Einkommen von 400 € bleiben so 160 € anrechnungsfrei, 240 € werden vom Arbeitslosengeld II abgezogen.

quelle. areitsamt.de
 

Betty

Aktives Mitglied
Original von mamasu
OK, d. h. wenn man nur 100€ im Monat bekommt, wird nichts auf ALG2 angerechnet?

ganz genau...meine Freundin ist tagesmutter, sie verdient 100€ und darf sie behalten...mein Sohn trägt Zeitungen aus, das Geld ist ebenfalls anrechnungsfrei.
 
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