Immerhin kann man nachlesen: "2010 - Europäisches Gericht stärkt Recht auf Klärung der Vaterschaft". Auch das Justizministerium verspricht "die Sache zu prüfen".
Die Gerichte sollen nun prüfen:
- Wenn die Mutter(/die Eheleute) den Umgang zwischen Kind und leiblichen Vater unterbindet(n), dann ist es nicht dem leiblichen Vater zuzurechnen, dass das Kind seinen leiblichen Vater noch gar nicht kennt; und der biologische Vater noch keine Bindung zum Kind aufbauen konnte. Immerhin ist demnach der EuGH nicht der Ansicht, dass es für ein KInd schädlich sei, wenn es seine rechtlichen+biologischen "Väter" gleichzeitig kennen(-lernen) würde.
- Ob es Gründe dafür gibt, dass das Kind seinen biologischen Vater für seine Entwicklung braucht.
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Für mich macht die Schilderung des TE durchaus Sinn - wenngleich ich es mit 'Samenraub' abkürzen könnte. Solange der TE volljährig und geschäftsfähig ist, kann ich keinen Betrug seitens der Verheirateten erkennen. Wer keine Kinder möchte - der verhütet; egal was sie ihm erzählt. Es gibt kein Gesetz, dass vorschreiben würde, wie Eheleute ihr Liebesleben zu gestalten haben. Und ihm steht ungestraft zu, (auch) eine Verheiratete zu trösten (milde formuliert).
Generell bezeichne ich die Geschichte nicht als aussichtslos. Nur -wie geschrieben- die Eheleute könnten sich einig werden oder sind es bereits; und geben nicht mehr die geringste Information heraus; verbitten sich jegliche weitere Annäherung.
Der TE schreibt, dass er meint zu wissen, deren Ehe, respektive sie, sei unglücklich. Das muss aber alles auf Vermutungen beruhen. Der TE kann nicht wissen, ob er zB. benutzt wurde.
Mit anderen Worten: Über Stabilität deren Ehe lässt sich nicht diskutieren. Sie lebt nachwievor mit ihrem Mann gemeinsam unter einem Dach.
Von einem bevorstehenden Auseinanderbrechen deren Familienverbunds kann nie nicht die Rede sein. Ich schreibe das deshalb, weil ich nachlesen musste, dass das Kind ein besonderes Anrecht auf Umgang mit seinen biologischen Vater hat, wenn es begründete Anhaltspunkte dafür gäbe, dass der rechtliche Vater zu einem späteren Zeitpunkt keine Rolle mehr im Leben des Kindes spelt - oder gar ganz entfällt.
Der TE schreibt aber nichts davon.
Wahrscheinlich wird der TE etwas versuchen. Und wenn es der Tip mit dem o.g. JA ist.
Ich bitte nur darum, nicht uns hier dafür verantworlich machen zu wollen, wenn es nicht im Sinne des TE läuft. Er steht auf einem schwierigen Standpunkt, weil er sich gut überlegen muss, was er wo über die Eheleute behaupten möchte. Denn er wird dem Gericht Beweise für alles Behauptete liefern müssen.
Zuletzt:
Die Vaterschaftsfeststellung ist gesetzlich geregelt. Wer für wen (das Kind) Anträge stellen darf/muss. Muss aber offen gestehen, dass ich davon keine Ahnug habe. Meine Laienmeinung sagt mir, dass dies nur die gesetzlkichen Vertreter des Kindes dürfen. Und das Gericht wird (bei Eheleuten) keinen Handlungsbedarf sehen.
Ich vermute, dass der Ehemann aber gut mit der Tatsache klarkommt, dass er ein "fremdes" Kind grosszieht.
Möglicherweise bekommt der TE nach mehrjährigen Kampt das Umgangsrecht zu seinem biologischen Kind: Alle 2 Wochen 1,5 Stunden im Nebenzimmer eines Jugendamts; jedoch immer dabei: Einer von den Eheleuten und ein Sozialpädagoge.
?( ?( :anbet :bye: