brauche Rat -  Arbeitslos und dann???

Scholle

Managerin *g*
Hallo

Ich beziehe Arbeitslosengeld. Das läuft aber aufgrund der SS noch bis zum 13.08. Danach muss ich dann bei der KK Mutterschaftsgeld beantragen, weil ja das Arbeitsamt nicht mehr zahlen wird.

Was ist aber danach??? Wie werde ich und die Kleine krankenversichert sein?? Mein Mann ist selbständig, was aber mehr schlecht als recht läuft. Aus diesem Grund ist er privatversichert.....

Ich hab schon versucht, beim Arbeitsamt nachzufragen, und auch bei der Krankenkasse. Das Arbeitsamt sagt, das ich mich dann in der Krankenversicherung meines Mannes mitversichern muss. Die Krankenkasse wiederrum meint, das ich, wenn ich Erziehungsgeld beantrage, weiterhin bei denen beitragsfrei versichert bin...... WAS STIMMT DENN NUN?????

Ich möchte mich nicht bei Lars mitversichern lassen, weil er ja privatversichert ist....

Alles ein bisschen doof im Moment.
Bitte sagt mir, was jetzt Sache ist.....
 
U

User2

Guest
Hallo Scholle,

also im Normalfall ist man über das Erziehungsgeld versichert.
Könnte aber sein, daß das bei dir, aufgrund der Selbstständigkeit deines Mannes anders ist.
Ich denke aber, du kannst eher der Aussage der KK vertrauen, die sollten es ja schließlich am besten wissen.
Oder du fragst einfach mal bei der Erziehungsgeldstelle nach.

LG
 

Scholle

Managerin *g*
Hi, Du

oh man, wat ne Kacke, echt.... Ja, ich bin bloss so unsicher, weil ich von der KK letztens noch ne 3. Version gehört habe. Und zwar: Muss ich dem Arbeitsamt mitteilen, wie lange ich den Erziehnugsurlaub nehme. Die teilen das dann der KK mit und solange bin ich dann beitragsfrei versichert.......

Da weiss die linke Hand niht, was die rechte Hand tut......


Scheiss Bürokratie, kann ich da bloss sagen

Gruss
 
Hallo Scholle!
Das stimmt das du dem Arbeitsamt mitteilen mußt wie lange du Erziehungsurlaub nimmst,ist genauso als wenn du einen Arbeitgeber hättest.Und dann bist du auf jedem Fall in der Zeit weiter Krankenversichert und dein Kind auch.Wenn dir danach noch Arbeitslosengeld zustehen sollte kannst du es wieder beantragen.Bin jetzt nach meinem Erziehungsurlaub leider auch arbeitslos und mein Mann ist zur Zeit auch noch selbständig.War mir halt wichtig das ich und die Kinder erstmal weiter Krankenversichert beleiben.Wäre zwar froh wenn ich endlich Arbeit finden würde,aber momentan gibt´s ja kaum was. :(
 

Lara04

Aktives Mitglied
Hallo Scholle..

hab da mal ne Frage.....wieso läuft das Arbeitslosengeld aufgrund der Schwangerschaft bis zum 13.08.? Wäre es sonst wenn du nicht schwanger wärest nicht so lange gelaufen?.....
Da ich auch in der Lage bin schwanger und arbeitlos interessiert mich das natürlich....

LG

Lara :sonne mit Zwerg :winken: (11.Woche)
 

Scholle

Managerin *g*
Hallo, Lara,

ich bin seit dem 01.09. letzen Jahres arbeitslos. Das Arbeitslosengeld wäre also Ende August diesen Jahres ausgelaufen und ich hätte mich um Arbeitslosenhilfe kümmern müssen.

Ich hab dem AA aber mitgeteilt, das ich schwanger bin. Daraufhin haben die berechnet, wie lange ich dem Arbeitsamt noch zur Verfügung stehe. Also 6 Wochen vor der Geburt. Aus diesem Grund stellen sie die Zahlungen zum 13.08. ein. Und ich muss Mutterschaftsgeld bei der KK beantragen.......


Hallo, Hypericum,

und wieso sagt mir das AA dann heute, das das nicht stimmt? Ich habe heute noch mal dort angerufen und nachgefragt. Die stellen die Zahlungen ein. Und ich muss mich irgendwann dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen. Was heisst muss? Ich kann mich wieder zur Verfügung stellen. Also die gute Tante vom AA hat gesagt, das ich denen nicht mitteilen muss, wie lange ich vor habe, den Erziehungsurlaub zu nehmen......

Gruss
 
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