Aufenthaltsbestimmungsrecht

GerBab

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

Ich habe mit meinen Ex-Mann 2 Kinder, frisch geschieden, die Situation sehr schwierig.
Mein Ex wurde der Erziehungsberatung verwiesen, Jugendamt ist sowieso involviert. Ich schaue über alles hinweg - für die Kinder. Aber es steht an. Das Gericht gibt sie ihm nur wöchentlich 9 h. 2x waren sie bei ihm über Nacht, wenn mehr, muss ich es einklagen.

Situation ist Folgende: Ich habe einen neuen Lebensgefährten. Ab und an kann es sein, v. A. in den Ferien, dass die Kinder und ich bei ihm übernachten. Mein Ex-Mann hat dies rausgefunden und will jetzt wissen, wo mein neuer Partner wohnt. Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Man bedenke aber: ich kenne nur seine ladungsfähige Anschrift und ob auf mündlicher, schriftlicher und anwaltlicher Nachfrage wo die Kinder übernachten, wenn sie bei ihm sind, bekommenich keine Auskunft. Ich hab ihm die Kinder immer freiwillig gegeben, gibt keinen Gerichtsbeschluss.

Muss ich meinem Ex mitteilen, wo mein neuer Partner wohnt? Ich denke mir, wenn er das nicht will, ist ja seine Privatsphäre. Ich will das auch nicht.
 
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