Aufsichtsplicht bei getrennten Eltern

bonny-0

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Hallo,
ich bin seit einem halben Jahr getrennt und lebe mit dem gemeinsamen Kind -10 Jahre -zusammen. Ich bin halbtags berufstätig und arbeite drei volle Tage, da andere Arbeitszeiten in dem Job nicht möglich sind. Bei der Trennung von meinem Mann war die Absprache gewesen, daß er sich an den Tagen um das Kind kümmert, an denen ich arbeite. Da ich an einem Tag sehr spät erst zu Hause bin, ist eine Betreuung notwendig - zum Wohle des Kindes - doch der Vater hält sich nicht daran. Er wohnt inzwischen in einem anderen Ort und schickt das Kind am frühen Aben nach Hause - wobei der ihn nicht nach Hause bringt, sondern ihn alleine fahren läßt.
In wie weit ist der Vater - gemeinsames Sorgerecht - verpflichtet, sich um die Betreuung zu kümmern ?
 
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