brauche Rat -  bedarftsgeinschaft

baba123

Neues Mitglied
hallo, vielleicht kann mir hier ja jemand einen rat geben. es geht um meine schwester und ihren 24 jährigen sohn. er lebt bei meiner schwester und läßt sich von ihr aushalten. er hat eine abgeschlossene beruftsausbildung, geht aber ´nicht arbeiten. er beklaut meine schwester und macht alles zu geld was er in die finger kriegen kann. auf den ämtern bekommt meine schwester nur gesagt, sie wäre dazu verpflichtet in zu "ertragen" bis er 25 ist. das hält sie aber nicht mehr lange durch. es muß doch einen weg gegen ihn los zuwerden????? er bekommt auch kein geld vom amt, weil er alle arbeitsangebote verweigert. was kann sie tun ??? bitte helft mir und meiner schwester.

danke
 

uschi

auf neuen Wegen
tja es ist so das das Amt das so geregelt das die Eltern für die Kinder aufkommen müssen bis sie 25 sind!


Da er schon kein Geld mehr bekommt , also auch keine Mittel hat wird wohl nicht mehr viel kommen!

Warum setzt sie ihn nicht vor die Tür? Er ist für sich selbst verantwortlich,sie muss ihn ja nicht bemutern!
Arbeiet Deine Schweter oder bekommt sei auch Hilfe vom AMT??

Wenn gar nichts geht würd ich mir Hilfe beim Psychologen holen,ein Attest,was sie beim Amt vorlegen kann,damit sie verpflichtet sind,eine Wohnung zu stellen,weil sie es nicht mehr aushält!

Gibt es sowas wie ein "initiative gegen Arbeitslosigkeit"?? Bei uns ist so eine Stelle eingerichtet und die können sehr sehr gut helfen!!

:druecker Macht euch mal kundig bei allem was möglich ist

viel Kraft und :druecker :druecker
 

Leon910

*Jungsmama*
Ich weiß jetzt nur durch meinen jüngsten Bruder (23J.), daß wenn meine Mum ihn vor die Tür setzen würde, sie für seinen Unterhalt - sprich Wohnung etc. aufkommen müßte.

Bei den Jahrgängen vor 1985 war es wohl so, daß diese Unterstützung vom Amt bekommen.

Ihn "loszuwerden" ist so ne Sache...einfach rausschmeissen geht wohl nicht und einen erwachsenen jungen Mann dazu zwingen schon gar nicht denke ich...ist echt eine schwierige Situation...gibt es vielleicht eine Beratunsstelle bei Euch in der Nähe die da weiter helfen könnte??? Ich wüßte sonst auch nix, da Dein Neffe ja nun schon Volljährig ist greifen da ja andere Gesetze und so...

Ich drück die Daumen für eine positive Lösung :druecker
 

baba123

Neues Mitglied
danke für die schnelle antwort. ja meine schwester ist berufstätig. du meinst wenn sie sich ein attest bei psychologen holt, kann sie ihn vor die tür setzen???
 

baba123

Neues Mitglied
auch dir danke für deine antwort. bei den jahrgängen vor 85 ist das anders?? mein neffe ist jahrgang 84!!!! beratungsstellen gibt es bei uns leider nicht, deshalb suche ich hier hilfe.
 

Leon910

*Jungsmama*
Original von baba123
auch dir danke für deine antwort. bei den jahrgängen vor 85 ist das anders?? mein neffe ist jahrgang 84!!!! beratungsstellen gibt es bei uns leider nicht, deshalb suche ich hier hilfe.

Ich weiß nicht genau ob es vor oder nach 1985 war :verleg

Die Tochter von Mams LG bekommt jedenfalls volle Unterstützung vom Amt, und ich meine sie ist vor 1985 geboren.
 

Frank2007

Systemlord
Hallo
Deine schwester muss garnichts.
Ist natürlich schwierig weil es der Bruder ist.
Aber sie müsste zum Amt die sache ganz genau schildern.
Das er sie beklaut usw.
Zur Not muss sie ihn Anzeigen.
Ja ist der Bruder aber anders geht es nicht.
Dann bleibt er bis 25 .
Da muss sie knüppelhart sein .
 

cordu

Namhaftes Mitglied
Frank es geht nicht um den Bruder sondern um den Sohn von ihrer Schwester.

LG :bye: Cordu
 
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