brauche Rat -  besteht Unterhaltsanspruch?

Bamboo

Neues Mitglied
besteht Unterhaltsanspruch?

Hallo zusammen,

Zu meiner frage muss ich etwas ausholen probiere das so kurz wie möglich zu machen.
Meine Tochter (in 2 tagen ist Sie volljährig) (hab nur ein Kind) ist zu mir gezogen (von Gummersbach nach Wuppertal)
um hier eine weiterführende Schule zu besuchen.
Nach einem 1/4 Jahr hat Sie ihre Koffer gepackt und ist ausgezogen,
da habe ich schon das Jugendamt informiert weil ich zu der Zeit die Aufsichtspflicht hatte.

Den Sachverhalt haben wir im beisein meiner geschiedenen Frau und Tochter beim Jugendamt erörtert, da ging es direkt um Geldleistungen vom Jugendamt oder Arge, Arge ging nicht weil Sie nicht volljährig war, Jugendamt nicht weil es nicht gehe "Ist nichts vorgefallen was das rechtfertige"

Meine Tochter kann nicht sagen was an unserem zusammenleben schief läuft, was ihr nicht gefällt, das konnte Sie auch bei der Familienberatung nicht, oder dem Jugendamt, den 2. Termin bei der Familienberatung hat Sie ausfallen lassen und hat sich dort auch nicht mehr gemeldet.

Jugendamt und Familienberatung verstehen das auch nicht warum meine Tochter nicht sagen kann warum Sie nicht mehr mit mir wohnen möchte, ich bin extra dafür umgezogen um für Sie ein Zimmer zu haben.

Jetzt klagt meine Tochter, mithilfe meiner geschiedenen Frau (Tochter ist da noch Minderjährig gewesen) (wird aber die tage volljährig), das ich wieder Unterhalt zahle.

Meine Tochter wohnt jetzt bei ihrer Oma und ist auch dort gemeldet, davor hat Sie bei Freunden gewohnt.

Jetzt sagen einige das ist nicht so einfach Sie kann ja bei mir wohnen...

andere sagen da wirst du dir den Unterhalt mit der geschiedenen Frau teilen müssen

Oder meine geschiedene Frau (lebt von Hartz IV)

Ich verlebe ein Erbe evtl. noch 4-5 Jahre und beziehe keine Transferleistungen

Wer hat recht???
muss meine Tochter mit 18 Jahren zurück kommen, muss ich die Unterhaltszahlungen wieder aufnehmen .. ???

Sorry ich steh total auf dem Schlauch, über Rechtstexte oder Urteile bin sehr dankbar.

Lieben Dank an die freundlichen Helfer :zwinker:
Bamboo
 

mafa

Aktives Mitglied
Hallo,

der Unterhalt für ein volljähriges Kind wird in der Regel aus einen Einkommen und nicht aus Vermögen ( aber aus den Einkommen aus einem Vermögen) bezahlt.....außerdem hast du dann einen erhöhten Selbstbehalt gegenüber deiner volljährigen Tochter - ca. 1100€.

Was macht die Tochter...Ausbildung..? Wenn ja...siehe unten...wenn sie nichts macht...ist es relativ einfach...sie muss selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.

Kindergeld..?


Als erste Info:

http://www.treffpunkteltern.de/print.php?sid=66
http://www.bafoeg-aktuell.de/unterhalt-pflicht-der-eltern.html

http://www.ra-nelles.de/untvollj.htm


http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/kindesunterhalt.htm#Unterhalt volljähriger Kinder


Lese dir die Sache erst mal durch..und sehe dann der Klage gelassen entgegen….




Manfred
 

Bamboo

Neues Mitglied
Hallo mafa,

vielen dank für deine Antwort, die links sehe ich mir gleich an.

Kindergeld bekommt meine Tochter seit Einzug bei mir auf ihr Konto, abgesprochen wurde das mit mir nicht.
Das Kindergeld läuft weiter auf ihr Konto.

Momentan macht Sie Fachoberschulreife, für das Fach- Abi hat Sie sich angemeldet,
nach Auskunft ihres Klassenlehrers ist aber noch nicht entschieden das Sie angenommen wird/ist.

Das schlimmste für mich ist nicht das ich meiner Tochter ermöglicht habe in meiner Stadt die Schule zu besuchen und extra dafür Umgezogen bin,
wo ich nicht mit klarkomme ist das Sie nicht sagen kann warum und was mit dem zusammenleben nicht klappt, was ihr nicht gefällt usw.
Das sieht das Jugendamt so und der Herr aus der Familienberatung ebenfalls.

Das nicht nennen könne von Gründen ist echt schlimm, ich weiß nicht warum und da dreh ich mich dann immer im Kreis.
Kinder bleiben Kinder und Eltern bleiben Eltern ein Leben lang.

Lieben Dank für deine Hilfe und das zusammen tragen der Links.

Liebe Grüße
Bamboo
 
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