besteht Unterhaltsanspruch?
Hallo zusammen,
Zu meiner frage muss ich etwas ausholen probiere das so kurz wie möglich zu machen.
Meine Tochter (in 2 tagen ist Sie volljährig) (hab nur ein Kind) ist zu mir gezogen (von Gummersbach nach Wuppertal)
um hier eine weiterführende Schule zu besuchen.
Nach einem 1/4 Jahr hat Sie ihre Koffer gepackt und ist ausgezogen,
da habe ich schon das Jugendamt informiert weil ich zu der Zeit die Aufsichtspflicht hatte.
Den Sachverhalt haben wir im beisein meiner geschiedenen Frau und Tochter beim Jugendamt erörtert, da ging es direkt um Geldleistungen vom Jugendamt oder Arge, Arge ging nicht weil Sie nicht volljährig war, Jugendamt nicht weil es nicht gehe "Ist nichts vorgefallen was das rechtfertige"
Meine Tochter kann nicht sagen was an unserem zusammenleben schief läuft, was ihr nicht gefällt, das konnte Sie auch bei der Familienberatung nicht, oder dem Jugendamt, den 2. Termin bei der Familienberatung hat Sie ausfallen lassen und hat sich dort auch nicht mehr gemeldet.
Jugendamt und Familienberatung verstehen das auch nicht warum meine Tochter nicht sagen kann warum Sie nicht mehr mit mir wohnen möchte, ich bin extra dafür umgezogen um für Sie ein Zimmer zu haben.
Jetzt klagt meine Tochter, mithilfe meiner geschiedenen Frau (Tochter ist da noch Minderjährig gewesen) (wird aber die tage volljährig), das ich wieder Unterhalt zahle.
Meine Tochter wohnt jetzt bei ihrer Oma und ist auch dort gemeldet, davor hat Sie bei Freunden gewohnt.
Jetzt sagen einige das ist nicht so einfach Sie kann ja bei mir wohnen...
andere sagen da wirst du dir den Unterhalt mit der geschiedenen Frau teilen müssen
Oder meine geschiedene Frau (lebt von Hartz IV)
Ich verlebe ein Erbe evtl. noch 4-5 Jahre und beziehe keine Transferleistungen
Wer hat recht???
muss meine Tochter mit 18 Jahren zurück kommen, muss ich die Unterhaltszahlungen wieder aufnehmen .. ???
Sorry ich steh total auf dem Schlauch, über Rechtstexte oder Urteile bin sehr dankbar.
Lieben Dank an die freundlichen Helfer :zwinker:
Bamboo
Hallo zusammen,
Zu meiner frage muss ich etwas ausholen probiere das so kurz wie möglich zu machen.
Meine Tochter (in 2 tagen ist Sie volljährig) (hab nur ein Kind) ist zu mir gezogen (von Gummersbach nach Wuppertal)
um hier eine weiterführende Schule zu besuchen.
Nach einem 1/4 Jahr hat Sie ihre Koffer gepackt und ist ausgezogen,
da habe ich schon das Jugendamt informiert weil ich zu der Zeit die Aufsichtspflicht hatte.
Den Sachverhalt haben wir im beisein meiner geschiedenen Frau und Tochter beim Jugendamt erörtert, da ging es direkt um Geldleistungen vom Jugendamt oder Arge, Arge ging nicht weil Sie nicht volljährig war, Jugendamt nicht weil es nicht gehe "Ist nichts vorgefallen was das rechtfertige"
Meine Tochter kann nicht sagen was an unserem zusammenleben schief läuft, was ihr nicht gefällt, das konnte Sie auch bei der Familienberatung nicht, oder dem Jugendamt, den 2. Termin bei der Familienberatung hat Sie ausfallen lassen und hat sich dort auch nicht mehr gemeldet.
Jugendamt und Familienberatung verstehen das auch nicht warum meine Tochter nicht sagen kann warum Sie nicht mehr mit mir wohnen möchte, ich bin extra dafür umgezogen um für Sie ein Zimmer zu haben.
Jetzt klagt meine Tochter, mithilfe meiner geschiedenen Frau (Tochter ist da noch Minderjährig gewesen) (wird aber die tage volljährig), das ich wieder Unterhalt zahle.
Meine Tochter wohnt jetzt bei ihrer Oma und ist auch dort gemeldet, davor hat Sie bei Freunden gewohnt.
Jetzt sagen einige das ist nicht so einfach Sie kann ja bei mir wohnen...
andere sagen da wirst du dir den Unterhalt mit der geschiedenen Frau teilen müssen
Oder meine geschiedene Frau (lebt von Hartz IV)
Ich verlebe ein Erbe evtl. noch 4-5 Jahre und beziehe keine Transferleistungen
Wer hat recht???
muss meine Tochter mit 18 Jahren zurück kommen, muss ich die Unterhaltszahlungen wieder aufnehmen .. ???
Sorry ich steh total auf dem Schlauch, über Rechtstexte oder Urteile bin sehr dankbar.
Lieben Dank an die freundlichen Helfer :zwinker:
Bamboo