Brauche dringend rat :-(

87katja

Neues Mitglied
Hallo zusammen :hilfe:

wusste nicht so recht wo ich das rein schreiben sollte also nicht wundern

unzwar wissen wir(ich und mein freund) nicht mehr weiter.
wir erwarten jetzt nachwuchs und ziehen jetzt zusammen.
er hat allerdings schon eine 3 jährige tochter mit seiner Ex frau. Die alle 14. tage zu uns kommt.

unzwar macht seine ex frau ständig stress bei uns richtigen terror an der haustür wenn wir nicht aufmachen usw. immer wieder was neues. Er selbst hat auch keine lust und keine nerven mehr dadrauf.
Anzeigen wegen belästigung können wir sie leider nicht weil sie schon vorbestraft ist und wenn sie sich einmal was leistet könnte sie ins gefängnis kommen
und das würde für seine tochter heissen ...heim oder pflegefamilie derher sie nicht zu ihm kommen kann(andere längere geschichte)

Aber es kann doch nicht sein das wir uns das weiterhin gefallen lassen müssen. gerade weil wir bald nachwuchs bekommen und ich nicht möchte das mein zwerg was von dem stress mitbekommt

Hat jemand von euch einen rat??? oder eine idee was man machen könnte ??

Ps. es kam ihm schon der gedanke seine das er den kontakt abbricht mit seiner tochter vor lauter verzweiflung. das kann es doch auch nicht sein?!?!

Danke fürs antworten. und sorry fürs bla bla

LG
 
U

user5fm

Guest
Achja, irgendwie kommt mir das bekannt vor.

Die Mutter nicht anzeigen das das Kind nicht in eine Pflegefamilie kommt. Bei uns war es Betrug und das Ende vom Lied, sie ( die Ex) hat alles daran gesetzt aus Boshaftigkeit das mein Mann seine Kinder nicht mehr sehen durfte, wie auch immer das gind. Deutschland ist ein Traumland dafür.
Andererseit stellt euch die Frage, ist eine Mutter die zu stalking, nennen wir es mal so, in der Lage ist eine gute Mutter? In der Zeit wo sie euch belästigt könnte sie sich um Ihre Tochter kümmern. Hat sie es verdient? Sie ist vorbestraft, Hallo?? Vielleicht ist die Kleine in einer Pflegefamilie besser dran, der Umgang deines Freundes erlischt ja dadurch nicht, er darf die Kleine genau so sehen wie jetzt auch.
Es gäbe da noch eine Unterlassungsklage, da darf man sich dann nur so und soweit einer jeweiligen Person nähern. Wir vom Amtsgericht beschlossen, dauert natürlich auch einen Moment. Aber dann kann ich dir schon fast versichern, das dein Freund sein Kind dann nicht mehr sehen darf, bzw. würde es mich nicht wundern, wenn es so wäre.
Lasst euch doch mal von einem Anwalt beraten, wenn ihr kein Rechtsschutz habt, kann man das auch kostenlos, wenn man finanziell nicht in der Lage ist sich einen Anwalt zu leisten, so war es jedenfalls bei meinem Mann, damals.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Quelle: Die Mutter macht mir Vorschriften für mein Umgangswochenende mit dem Kind. Darf sie mitbestimmen?

Nein. Wer das Kind gerade in Obhut hat, bestimmt nach § 1687 BGB auch was gemacht wird. Der Vater darf genauso wenig vorschreiben, was die Mutter unter der Woche mit dem Kind zu tun und zu lassen hat. Der Vater darf mit dem Kind auch ohne mütterliche Genehmigung beispielsweise in einen Urlaub. Solange die Rückgabezeiten eingehalten werden und das Kindeswohl nicht gefährdet ist, ist das mütterliche hineinregieren abzulehnen. Insbesondere damit verbundene Drohungen sind unzulässig, OLG Frankfurt vom 14.04.2003 - 4 UF 102/02:

Der sorgeberechtigte Elternteil darf eigene Wünsche und Forderungen an den anderen Elternteil nicht durch die Verknüpfung mit der Gewährung des Umgangsrechts mit den Kindern durchzusetzen versuchen. Inakzeptabel ist hierbei zugleich, dass der sorgeberechtigte Elternteil die Kinder derart in den Konflikt mit dem anderen Elternteil einbezieht, dass infolge des für sie entstehenden Loyalitätskonflikts scheinbar selbst den Kontaktabbruch wünschen. Selbst wenn das Verhalten des umgangsberechtigten Elternteils aus pädagogischer Sicht erheblich zu beanstanden sein sollte, so wäre dies doch - in den Grenzen einer Gefährdung des Kindeswohls - als eigenverantwortliches Verhalten hinzunehmen.

Weibliches Revierdenken, mütterliche Macht und Dominanz führen oft zu absurden Forderungen. Häufig wird gefordert, dass die neue Partnerin des Vaters nicht beim Umgang anwesend ist. Oder die Mutter legt Termine des Kindes in die Umgangszeit des Vaters und verplant damit seine Zeit. Was von diesen Forderungen ignoriert werden kann, sollte einfach ohne weitere Diskussion ignoriert werden. Ansonsten hilft nur eine gerichtliche und punktgenaue Regelung des Umgangs. Wer des lieben Frieden willens nachgibt, gibt unzulässigen Forderungen Raum, macht sich erpressbar, verliert den Respekt (auch vor den Kindern!), lässt das eigentliche Problem anwachsen und gewinnt höchstens etwas Zeit bis zu noch grösserem Ärger.

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@katja
Aus obigen Text schliesse ich, daß die Ex deines Partners aus unerfindlichen Gründen nicht zulassen möchte, daß Du (die neue Partnerin) Umgang mit dem 3-jährigen Kind hast. Das könnte das Motiv sein.
Und weiterhin, sie muss das leider hinnehmen, ob es ihr passt oder nicht.

Ich weiss nicht, was ich in vergleichbarer Situation tun würde. Ich würde mich mit Dir (wenn du meine neue Parnterin wärst) besprechen wollen und Pläne schmieden.

1 Plan könnte dann z.B. sein, daß ich mit dir am Besuchs-WE verreise oder sonstwohin gehe, ohne meine EX davon zu unterrichten. Denn ich muss es "meiner" EX nicht sagen, siehe obiger Text. Somit wäre ihr Aufkreuzen vor der Haustüre sinnlos, weil sie nicht mehr wissen kann, ob überhaupt jemand zuhause ist. Wenn dann auf lautes Rufen oder stürmisches Geklingle nicht mehr aufgemacht/geantwortet wird, dann seid ihr (wahrscheinlich) nicht zuhause.
Es geht sie auch nichts an, wo ihr gewesen seit und ob überhaupt weg. Denn dein Partner ist gut zum Kind und hat das Recht, sich frei zu bewegen und zu bestimmen
am Besuchs-WE.

Er müsste soviel Mum in den Knochen haben und die Fragen seiner Ex nach dem Verlauf des Besuchs-WE nicht beantworten.

Gruß
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Liebe Katja,

natürlich wissen wir nicht was genau passiert ist, wie oft es passiert ist. Vielleicht könntest Du mal etwas dazu schreiben, ob es nur zu den Besuchszeiten, oder immer, geschieht, dass sie bei Euch vorbei kommt, und vielleicht auch dazu, warum Du denkst, dass Dein Freund keinen Umgang mehr haben könnte, wenn das Kind in einer Pflegefamilie wäre.

Im Moment möchte ich Euch aber erst einmal mein zutiefst empfundenes Mitgefühl ausdrücken - wir haben erst am Freitag ein Problem mit einem ehemaligen Familienangehörigen gehabt, und deshalb weiss ich sehr gut, wie belastend solch' eine Situation ist.

Dennoch ist Besonnenheit wichtig, auch wenn es ganz furchtbar schwer ist, ruhig zu bleiben, wenn andere Menschen mit aller Macht vesuchen, in das eigene Leben einzudringen. Zunächst mal: Genauso wie ihre Vorbelastung kein Hindernis war, der Mutter das Sorgerecht zu übertragen, ist mit nichts gesagt, dass eine erneute Inhaftierung ansteht, wenn Ihr Euch in dieser Situation an die Behörden wendet. Selbst wenn es passieren würde, und das Kind in eine Pflegefamilie käme, wüsste ich momentan keinen Grund dafür, warum dann der Vater keinen Umgang mehr haben dürfte, denn er hat ja keine Schuld auf sich geladen. Wenn er seine Tochter liebt, wovon ich ausgehe, und es Hinweise darauf gibt, dass das Handeln der Mutter das Kindeswohl beeinträchtigt, ist es sogar das Richtige, darauf hinzuwirken, dass es dem Kind gut geht.

Ich persönlich würde das Gespräch suchen: zunächst mal mit der Mutter, und ihr ruhig, aber deutlich sagen, sie soll künftig anrufen, und nicht vorbei kommen, wobei ich allerdings davon ausgehe, dass das schon getan wurde. Vor allem aber würde ich das Gespräch mit den Behörden suchen, mir Rat von ihnen einholen: Nichts hindert daran, mal bei der nächsten Polizeiwache vorbei zu gehen, den Beamten dort das Problem zu schildern, und sich anzuhören, was man da machen kann. Das bedeutet nicht, dass dann sofort ein Verfahren eingeleitet wird - Hausfriedensbruch (der schon vorliegt, wenn jemand nur gegen den Willen eines Wohnungsbesitzers den Fuß in die Tür stellt), aber auch alles, was mit Belästigung zu tun hat, sind sogenannte Antragsdelikte, was bedeutet, dass erst dann ermittelt wird, wenn die Betroffenen einen Strafantrag (Anzeige) stellen, es sei denn, die Staatsanwaltschaft stellt ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung fest, was aber in Eurem Fall kaum der Fall sein dürfte. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass die Polizei erst dann tätig wird, wenn Ihr Anzeige erstattet.

Gleichzeitig würde ich mich ans Jugendamt wenden, und den Mitarbeitern dort die Situation schildern: Zum Einen kann man Euch dort möglicherweise wertvolle Ratschläge für das weitere Vorgehen geben, zum Anderen baut Ihr so einen Kontakt auf, der Euch nutzen kann, wenn es hart auf hart kommt, und die Sache möglicherweise tatsächlich vor Gericht geht.

Das muss dann übrigens nicht unbedingt ein Strafverfahren sein: Ihr könnt zum Beispiel auf Unterlassung klagen - dann wird die Ex unter der Androhung von Geld- oder Haftstrafe dazu verpflichtet, dass was sie tut, nicht mehr zu tun. So etwas geht zunächst auch per einstweiliger Verfügung, die recht schnell bearbeitet wird.

Helfen kann Euch dabei aber nur ein Anwalt, der Euch mit Sicherheit auch weitere Möglichkeiten nennen kann, und möglicherweise auch eine Klärung herbei führen kann, ohne dass ihr vor Gericht oder Anzeige erstatten müsst.

Wenn Ihr kein Geld für einen Anwalt habt, könnt Ihr beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen .

Viele Grüße.
 

87katja

Neues Mitglied
Ja das er seine tochter dann nicht mehr wirklich sehen darf wenn die kleine in eine pflegefamilie kommt kann ich mir sehr gut vorstellen. denn das problem hat er vor 10 jahren schon gehabt und da wurd gesagt das die kids sich erst eingewöhnen müssen usw . und ich denke mal das kind aus dem gewohnten umfeld zu reizen ist nicht gerade der richtige weg. und daher würde das ncht in frage kommen.

Die telefonanrufe sind ständig auch ganz spät abends oder ganz früh morgens das sie sooo lange klingeln lässt bis jemand ans telefon geht (schlimm wirklich)

und das mit dem vorbekommen ist auch so wie sie lustig ist nicht nur jedes 2. wochenende...


ich habe auch schon den gedanken gehabt. das wir uns dann getrennte wohnungen suchen damit mein zwerg von dem ganzen stress nix mitbekommt. aber im grunde habe ich mich ja so gefreut mit ihm ein leben zusammen aufzubauen :shake
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

jetzt bin ich gerade erstmal verwirrt: Was war vor zehn Jahren - seine Tochter ist doch erst drei?

Aber mal abgesehen davon: Es ist auch nicht der richtige Weg, diese Situation zu ertragen, weil Ihr Euch bereits die Gründe zurecht gelegt habt, warum Ihr nichts tun könnt. Oder, wie Du ja schon jetzt erklärst, einfach aufzugeben, und auszuziehen. Da frage ich mich dann: Wenn schon umziehen, warum dann nicht gemeinsam - nichts verpflichtet deinen Freund, der Mutter seine neue Adresse, seine neue Telefonnummer mitzuteilen. was die gemeinsame Tochter betrifft, kann man an einem neutralen Ort oder bei ihr regeln. Ich habe ja schon geschrieben, dass erst einmal überhaupt nicht gesagt ist, dass die Mutter ins Gefängnis, oder das Kind zu einer Pflegefamilie muss: Es gibt viele Möglichkeiten, die vorher ausgeschöpft werden. Deshalb geht zum Anwalt, wenn Ihr der Frau nicht mit eigenen Worten beibringen könnt, dass sie das sein zu lassen hat.

Welche Vorstrafe hat denn die Mutter? Und worum geht es in ihren Anrufen, bei ihren Besuchen?

Viele Grüße.
 
U

user5fm

Guest
Hallo,

also ich denke mal für den Fall der Fälle, die Mutter hat eine mega Vorstrafe und würde wegen so einer "lapalie" ind Gefängniss müssen und die Kleine käme in eine Pflegefamilie, kann dein Freund die Kleine nach einer Eingewöhnungszeit sicher sehen 100%, wir haben das auch durch, aber mit einem Kinderheim. Es sei den es liegen Gründel vor, das dein Freund die Kleinen nicht sehen darf, aber zumindestens schreibst da davon nichts, deswegen gehe ich davon aus, das er alle rechte behält die er jetzt auch schon hat.

Aber davon mal ganz abgesehen, versucht das doch erstmal mit ihr zu klären, wenn ihr da nicht weiter kommt, dann würde ich einen Anwalt einschalten.

Alles hinter euch lassen und wegziehen, halte ich für keine gute Idee, denn dein Freund scheint sich ja um seine Tochter kümmern zu wollen und ich denke mal das es ihm sehr schlecht gehen würde wenn er sie nicht mehr sehen könnte. Bzw. wie hitnak schon schrieb, wegziehen, alles geheim halten und nur noch ausserhalb auf neutralen Boden treffen, aber auch das ist stress und ich persönlich wäre damit nicht glücklich.

Versucht erstmal alle Mittel auszuschöpfen, erst dann würde ich Konsequenzen in betracht ziehen.
 
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