Darf ich an Feiertagen arbeiten?

alanka

Neues Mitglied
Hallo,

nach 6 Jahren Hausfrau und Mutter sein, arbeite ich seit Anfang Oktober auf 400Euro-Basis bei einem privaten Ambulanten Pflegedienst. Ich arbeite jeden Tag mal mehr mal weniger Stunden so dass ich auf die zulässige Stundenzahl komme.

Jetzt meine Frage: Dürfen Minijobber überhaupt an Feiertagen arbeiten oder sind sie da aussen vor? Und wird die Feiertagsarbeit extra vergütet oder darf man sich da 150% (kenne ich von meinem früheren Arbeitgeber so) an Überstunden aufschreiben.
Leider habe ich keinen Vertrag und auch keine Vertragsbedingungen vorgelegt bekommen.

Ich hoffe es kennt sich da Jemand mit aus.
Vielen Dank im Voraus
 

Birgit

EF-Team
Teammitglied
:hae? wie du musst doch was unterschrieben haben


selbstverständlich musst du auch Woende und Feiertage arbeiten auch als Aushilfe.
 

alanka

Neues Mitglied
Beim Bewerbungsgespräch hies es noch : "Natürlich bekommen Sie noch einen Vertrag."
Aber dann: "400 Euro Kräfte kriegen doch keinen Vertag." Das ist allerdings rechtens.

Mein Problem ist nur wenn ich an Feiertagen arbeite komme ich mit meinen Stunden über die 400 Euro. Da Feiertage ja auch bezahlt werden, wenn nicht gearbeitet wird.
 
J

Jassy

Guest
Wie Birgit schon geschrieben hat du musst doch etwas unterschrieben haben? Irgendwem deine Bankdaten und deine Lohnsteuerkarte gegeben haben und im Gegensatz dazu deinen Vertrag bekommen? Da steht alles drin. Solltest du keinen Vertrag unterschrieben haben - was ja möglich ist - sollte aber eigentlich die Ausnahme sein, dann gelten eben mündliche Absprachen, also musst du dich an deinen Chef wenden (und die lieben Chefs legen sich gern alles so wie sie es brauchen :rolleyes: ), aber man tritt doch eigentlich keine Stelle an ohne etwas in der Hand zu haben?
 
J

Jassy

Guest
Original von alanka

Mein Problem ist nur wenn ich an Feiertagen arbeite komme ich mit meinen Stunden über die 400 Euro. Da Feiertage ja auch bezahlt werden, wenn nicht gearbeitet wird.

Das hab ich nun zu spät gelesen... am besten wendest du dich damit an deinen Chef, aber wie gesagt die legen sich das alles gerne so wie sie es haben wollen, da wirst du nicht viel machen können... So Sachen sind von Firma zu Firma verschieden da gibt es kein Patentrezept... es gibt Richtlininien wie etwas funktionieren SOLLTE, aber es muss nicht - wie gesagt Chefs bzw. jede Firma hat da so ihre Eigenheit...
 
U

UserD

Guest
bei 400 euro werden nicht automatisch feiertage bezahlt.

also geh am besten zu deinen chef
 

mamasu

Namhaftes Mitglied
Das hier steht bei der Minijobzentrale, die die Dinge für die "Minijobbe"r regeln:

... Das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen, das sog. Nachweisgesetz, verpflichtet den Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Niederschrift über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen. Der Nachweis gilt für alle Arbeitnehmer, es sei denn, dass sie nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden. Die Niederschrift muss mindestens folgende Angaben enthalten: ...

Hier der Link: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2__AG/8__arbeitsrecht/InhaltsNav.html__nnn=true
 

sandra

Aktives Mitglied
Hi,

also ich hab auch noch eine Nebenbeschäftigung, und da bekomme ich meine Feiertagszuschläge monatlich umgerechnet zum Gehalt dazu.
Weihnachtsgeld kommt dann im Dezember.
Arbeitest du auf Lohnsteuerkarte? Wenn ja es gibt ja auch die Möglichkeit, es über die
Bundesknappschaft heißt der Verein glaub ich, laufen zu lassen.
Du oder dein Chef bezahlst dann zwar 2 % mehr von deinem Lohn, aber hast später keinen Ärger bei der Lohnsteuer.
Würd ich mich nochmal erkundigen, da es wenn du zb verheiratet bist, oder noch ein anderes Einkommen hast, am Jahresende oder bei der Steuer böse aussehen kann.
Ich musste zeitweise 300 Euro an Steuern nachzahlen, obwohl ich bei meinem Nebenjob grad mal ca 100 Euro im Monat verdiene.

HAst du dich auch schonmal erkundigt, wie das ist mit Versicherungsschutz, besteht der?
Grad im Pflegedienst?! Da passierts doch schnell mal, das jemand ausrutscht oder was passiert???!!

lg Sandra
 

alanka

Neues Mitglied
Hallo,
erst mal vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich arbeite nicht auf Lohnsteuerkarte, versichert bin ich durch die Knappschaft, da ich verheiratet bin hat unsere Steuerberaterin davon abgeraten mehr als 400Euro zu verdienen.
Und natürlich werden bei 400 Euro die Feiertage bezahlt, wenn man an diesem Tag hätte arbeiten müssen.

Schade :(

Ich wünsch Euch allen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start in 2008!
 
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